Die an und für sich seyende Welt ist der bestimmte Grund der erscheinenden Welt, und ist dieß nur, insofern sie an ihr selbst das negative Moment und damit die Totalität der Inhaltsbestimmungen und ihrer Veränderungen ist, welche der erscheinenden Welt entspricht, aber zugleich ihre durchaus entgegengesetzte Seite ausmacht. Beide Welten verhalten sich also so zu einander, daß was in der erscheinenden Welt positiv, in der an und für sich seyenden Welt negativ, umgekehrt was in jener negativ, in dieser positiv ist. Der Nordpol in der erscheinenden Welt, ist an und für sich der Südpol, und umgekehrt; die positive Elektricität ist an sich negative u.s.f. Was im erscheinenden Daseyn böse, Unglück u.s.f. ist, ist an und für sich gut und ein Glück.[[15]]

[15] Vergl. Phänomenologie des Geistes. S. 121 ff.

In der That ist gerade in diesem Gegensatz beider Welten ihr Unterschied verschwunden, und was an und für sich seyende Welt seyn sollte, ist selbst erscheinende Welt, und diese umgekehrt an ihr selbst wesentliche Welt.—Die erscheinende Welt ist zunächst bestimmt als die Reflexion in das Andersseyn, so daß ihre Bestimmungen und Existenzen in einem Andern ihren Grund und Bestehen haben; aber indem dieß Andre gleichfalls ein solches in ein anderes Reflektirtes ist, so beziehen sie sich darin nur auf ein sich aufhebendes Anderes, somit auf sich selbst; die erscheinende Welt ist hiermit an ihr selbst sich selbst gleiches Gesetz.—Umgekehrt die an und für sich seyende Welt ist zunächst der mit sich identische, dem Andersseyn und Wechsel entnommene Inhalt; aber dieser, als vollständige Reflexion der erscheinenden Welt in sich selbst, oder weil seine Verschiedenheit in sich reflektirter und absoluter Unterschied ist, so enthält er das negative Moment und die Beziehung auf sich als auf das Andersseyn; er wird dadurch sich selbst entgegengesetzter, sich verkehrender, wesenloser Inhalt. Ferner hat dieser Inhalt der an und für sich seyenden Welt damit auch die Form unmittelbarer Existenz erhalten. Denn sie ist zunächst Grund der erscheinenden; aber indem sie die Entgegensetznng an ihr selbst hat, ist sie ebenso sehr aufgehobener Grund und unmittelbare Existenz.

Die erscheinende und die wesentliche Welt sind hiermit jede an ihr selbst die Totalität der mit sich identischen Reflexion und der Reflexion-in-Anderes, oder des An-und-für-sich-seyns und des Erscheinens. Sie sind beide die selbstständigen Ganzen der Existenz; die eine sollte nur die reflektirte Existenz, die andere die unmittelbare Existenz seyn; aber jede kontinuirt sich in ihrer andern und ist daher an ihr selbst die Identität dieser beiden Momente. Was also vorhanden ist, ist diese Totalität, welche sich von sich selbst in zwei Totalitäten abstößt, die eine die reflektirte Totalität, und die andere die unmittelbare. Beide sind erstlich Selbstständige, aber sie sind dieß nur als Totalitäten, und dieß sind sie insofern, daß jede wesentlich das Moment der andern an ihr hat. Die unterschiedene Selbstständigkeit einer jeden, der als unmittelbar und der als reflektirt bestimmten, ist daher nunmehr so gesetzt, nur als wesentliche Beziehung auf die andre zu seyn, und ihre Selbstständigkeit in dieser Einheit beider zu haben.

Es wurde vom Gesetz der Erscheinung ausgegangen; dieses ist die Identität eines verschiedenen Inhalts mit einem andern Inhalte, so daß das Gesetztseyn des einen das Gesetztseyn des andern ist. Im Gesetze ist noch dieser Unterschied vorhanden, daß die Identität seiner Seiten nur erst eine innere ist, und diese Seiten sie noch nicht an ihnen selbst haben; damit ist eines Theils jene Identität nicht realisirt; der Inhalt des Gesetzes ist nicht als identischer, sondern ein gleichgültiger, verschiedener Inhalt; andern Theils ist er damit nur an sich so bestimmt, daß das Gesetztseyn des einen, das Gesetztseyn des andern ist; dieß ist noch nicht an ihm vorhanden. Nunmehr aber ist das Gesetz realisirt; seine innere Identität ist zugleich daseyende, und umgekehrt ist der Inhalt des Gesetzes in die Idealität erhoben; denn er ist an ihm selbst aufgehobener, in sich reflektirter, indem jede Seite an ihr ihre andere hat, und damit wahrhaft mit ihr und mit sich identisch ist.

So ist das Gesetz wesentliches Verhältniß. Die Wahrheit der unwesentlichen Welt ist zunächst eine ihr andere an und für sich seyende Welt; aber diese ist die Totalität, indem sie, sie selbst und jene erste ist; so sind beide unmittelbare Existenzen und damit Reflexionen in ihr Andersseyn, als auch eben damit wahrhaft in sich reflektirte. Welt drückt überhaupt die formlose Totalität der Mannigfaltigkeit aus; diese Welt, sowohl als wesentliche wie als erscheinende ist zu Grunde gegangen, indem die Mannigfaltigkeit aufgehört hat, eine bloß verschiedene zu seyn; so ist sie noch Totalität oder Universum aber als wesentliches Verhältniß. Es sind zwei Totalitäten des Inhalts in der Erscheinung entstanden; zunächst sind sie als gleichgültige Selbstständige gegen einander bestimmt und haben zwar die Form jede an ihr selbst, aber nicht gegen einander; diese aber hat sich auch als ihre Beziehung gezeigt, und das wesentliche Verhältniß ist die Vollendung ihrer Formeinheit.

Drittes Kapitel. Das wesentliche Verhältniß.

Die Wahrheit der Erscheinung ist das wesentliche Verhältniß. Sein Inhalt hat unmittelbare Selbstständigkeit, und zwar die seyende Unmittelbarkeit, und die reflektirte Unmittelbarkeit oder die mit sich identische Reflexion. Zugleich ist er in dieser Selbstständigkeit ein relativer, schlechthin nur als Reflexion in sein Anderes, oder als Einheit der Beziehung mit seinem Andern. In dieser Einheit ist der selbstständige Inhalt ein Gesetztes, Aufgehobenes; aber eben diese Einheit macht seine Wesentlichkeit und Selbstständigkeit aus; diese Reflexion in Anderes ist Reflexion in sich selbst. Das Verhältniß hat Seiten, weil es Reflexion in Anderes ist; so hat es den Unterschied seiner selbst an ihm; und die Seiten desselben sind selbstständiges Bestehen, indem sie in ihrer gleichgültigen Verschiedenheit gegen einander, in sich selbst gebrochen sind, so daß das Bestehen einer jeden, ebenso sehr nur seine Bedeutung in der Beziehung auf die andere oder in ihrer negativen Einheit hat.

Das wesentliche Verhältniß ist daher zwar noch nicht das wahrhafte Dritte zum Wesen und zur Existenz; aber enthält bereits die bestimmte Vereinigung beider. Das Wesen ist in ihm so realisirt, daß es selbstständig-existirende zu seinem Bestehen hat; und diese sind aus ihrer Gleichgültigkeit in ihre wesentliche Einheit zurückgegangen, so daß sie nur diese zu ihrem Bestehen haben. Die Reflexions-Bestimmungen des Positiven und Negativen sind gleichfalls in sich reflektirte nur als reflektirt in ihr Entgegengesetztes; aber sie haben keine andere Bestimmung als diese ihre negative Einheit; das wesentliche Verhältniß hingegen hat solche zu seinen Seiten, welche als selbstständige Totalitäten gesetzt sind. Es ist dieselbe Entgegensetzung als die des Positiven und Negativen; aber zugleich als eine verkehrte Welt. Die Seite des wesentlichen Verhältnisses ist eine Totalität, die aber als wesentlich ein Entgegengesetztes, ein Jenseits seiner hat; es ist nur Erscheinung; seine Existenz ist vielmehr nicht die seinige, sondern die seines Andern. Es ist daher ein in sich selbst Gebrochenes; aber dieß sein Aufgehobenseyn besteht darin, daß es die Einheit seiner selbst und seines Andern also Ganzes ist, und eben darum hat es selbstständige Existenz und ist wesentliche Reflexion in sich.

Dieß ist der Begriff des Verhältnisses. Zunächst aber ist die Identität, die es enthält, noch nicht vollkommen; die Totalität, welche jedes relative an ihm selbst ist, ist erst ein Inneres; die Seite des Verhältnisses ist zunächst gesetzt in einer der Bestimmungen der negativen Einheit; die eigene Selbstständigkeit jeder der beiden Seiten ist dasjenige, was die Form des Verhältnisses ausmacht. Seine Identität ist daher nur eine Beziehung, außerhalb welcher ihre Selbstständigkeit fällt; nämlich in die Seiten; es ist noch nicht die reflektirte Einheit jener Identität und der selbstständigen Existenzen vorhanden, noch nicht die Substanz.—Der Begriff des Verhältnisses hat sich daher zwar ergeben, Einheit der reflektirten und der unmittelbaren Selbstständigkeit zu seyn. Aber zuerst ist dieser Begriff selbst noch unmittelbar, seine Momente daher unmittelbare gegen einander, und die Einheit deren wesentliche Beziehung, die erst dann die wahrhafte, dem Begriffe entsprechende Einheit ist, insofern sie sich realisirt, nämlich durch ihre Bewegung als jene Einheit gesetzt hat.