Das wesentliche Verhältniß ist daher unmittelbar das Verhältniß des Ganzen und der Theile;—die Beziehung der reflektirten und der unmittelbaren Selbstständigkeit, so daß beide zugleich nur sind als sich gegenseitig bedingend und voraussetzend.

In diesem Verhältnisse ist noch keine der Seiten als Moment der andern gesetzt, ihre Identität ist daher selbst eine Seite; oder sie ist nicht ihre negative Einheit. Es geht darum zweitens darein über, daß die eine Moment der andern und in ihr als in ihrem Grunde, dem wahrhaft Selbstständigen von beiden, ist;—Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung.

Drittens hebt sich die noch vorhandene Ungleichheit dieser Beziehung auf, und das letzte Verhältniß ist das des Innern und Äußern.—In diesem ganz formell gewordenen Unterschiede geht das Verhältniß selbst zu Grunde, und die Substanz oder das Wirkliche tritt hervor, als die absolute Einheit der unmittelbaren und der reflektirten Existenz.

A. Das Verhältniß des Ganzen und der Theile.

Das wesentliche Verhältniß enthält erstens die in sich reflektirte Selbstständigkeit der Existenz; so ist es die einfache Form, deren Bestimmungen zwar auch Existenzen, aber zugleich gesetzte, Momente in der Einheit gehalten, sind. Diese in sich reflektirte Selbstständigkeit ist zugleich Reflexion in ihr Entgegengesetztes, nämlich die unmittelbare Selbstständigkeit; und ihr Bestehen ist wesentlich ebenso sehr als es eigene Selbstständigkeit ist, diese Identität mit seinem Entgegengesetzten.—Eben damit ist auch unmittelbar zweitens die andre Seite gesetzt; die unmittelbare Selbstständigkeit, welche als das Andre bestimmt, eine vielfache Mannigfaltigkeit in sich ist, aber so daß diese Mannigfaltigkeit wesentlich auch die Beziehung der andern Seite, die Einheit der reflektirten Selbstständigkeit an ihr hat. Jene Seite, das Ganze, ist die Selbstständigkeit, welche die an und für sich seyende Welt ausmachte; die andere Seite, die Theile, ist die unmittelbare Existenz, welche die erscheinende Welt war. Im Verhältnisse des Ganzen und der Theile sind die beiden Seiten diese Selbstständigkeiten, aber so daß jede die andere in ihr scheinen hat, und nur ist zugleich als diese Identität beider. Weil nun das wesentliche Verhältniß nur erst das erste, unmittelbare ist, so ist die negative Einheit und die positive Selbstständigkeit durch das Auch verbunden; beide Seiten sind zwar als Momente gesetzt, aber ebenso sehr als existirende Selbstständigkeiten.—Daß beide als Momente gesetzt sind, dieß ist daher so vertheilt, daß erstens das Ganze, die reflektirte Selbstständigkeit, als Existirendes und in ihr die andere, die unmittelbare als Moment ist;—hier macht das Ganze die Einheit beider Seiten, die Grundlage aus, und die unmittelbare Existenz ist als Gesetztseyn.—Umgekehrt ist auf der andern Seite, nämlich der Seite der Theile, die unmittelbare, in sich mannigfaltige Existenz, die selbstständige Grundlage; die reflektirte Einheit dagegen, das Ganze ist nur äußerliche Beziehung.

2. Dieß Verhältniß enthält somit die Selbstständigkeit der Seiten, und ebenso sehr ihr Aufgehobenseyn, und beides schlechthin in Einer Beziehung. Das Ganze ist das Selbstständige, die Theile sind nur Momente dieser Einheit; aber ebenso sehr sind sie auch das Selbstständige, und ihre reflektirte Einheit nur ein Moment; und jedes ist in seiner Selbstständigkeit schlechthin das Relative eines Andern. Dieß Verhältniß ist daher der unmittelbare Widerspruch an ihm selbst, und hebt sich auf.

Dieß näher betrachtet, so ist das Ganze die reflektirte Einheit, welche selbstständiges Bestehen für sich hat; aber dieß ihr Bestehen ist ebenso sehr von ihr abgestoßen; das Ganze ist als die negative Einheit, negative Beziehung auf sich selbst; so ist sie sich entäußert; sie hat ihr Bestehen an ihrem Entgegengesetzten, der mannigfaltigen Unmittelbarkeit, den Theilen. Das Ganze besteht daher aus den Theilen; so daß es nicht etwas ist ohne sie. Es ist also das ganze Verhältniß und die selbstständige Totalität; aber gerade aus demselben Grunde ist es nur ein Relatives, denn was es zur Totalität macht, ist vielmehr sein Anderes, die Theile; und es hat nicht an sich selbst, sondern an seinem Andern sein Bestehen.

So sind die Theile gleichfalls das ganze Verhältniß. Sie sind die unmittelbare Selbstständigkeit gegen die reflektirte, und bestehen nicht im Ganzen, sondern sind für sich. Sie haben ferner dieß Ganze als ihr Moment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne Ganzes giebt es keine Theile. Aber weil sie das Selbstständige sind, so ist diese Beziehung nur ein äußerliches Moment, gegen welches sie an und für sich gleichgültig sind. Zugleich aber fallen die Theile als mannigfaltige Existenz in sich selbst zusammen, denn diese ist das reflexionslose Seyn; sie haben ihre Selbstständigkeit nur in der reflektirten Einheit, welche sowohl diese Einheit als auch die existirende Mannigfaltigkeit ist; das heißt, sie haben Selbstständigkeit nur im Ganzen, das aber zugleich die den Theilen andere Selbstständigkeit ist.

Das Ganze und die Theile bedingen sich daher gegenseitig; aber das hier betrachtete Verhältniß, steht zugleich höher, als die Beziehung des Bedingten und der Bedingung auf einander, wie sie sich oben bestimmt hatte. Diese Beziehung ist hier realisirt; nämlich es ist gesetzt, daß die Bedingung so die wesentliche Selbstständigkeit des Bedingten ist, daß sie durch dieses vorausgesetzt wird. Die Bedingung als solche ist nur das Unmittelbare, und nur an sich vorausgesetzt. Das Ganze aber ist die Bedingung zwar der Theile, aber es enthält zugleich unmittelbar selbst, daß auch es nur ist, insofern es die Theile zur Voraussetzung hat. Indem so beide Seiten des Verhältnisses gesetzt sind als sich gegenseitig bedingend, ist jede eine unmittelbare Selbstständigkeit an ihr selbst, aber ihre Selbstständigkeit ist ebenso sehr vermittelt oder gesetzt durch die andere. Das ganze Verhältniß ist durch diese Gegenseitigkeit die Rückkehr des Bedingens in sich selbst, das nicht Relative, das Unbedingte.

Indem nun die Seiten des Verhältnisses jede nicht in ihr selbst ihre Selbstständigkeit, sondern in ihrer andern hat, so ist nur Eine Identität beider vorhanden, in welcher beide nur Momente sind; aber indem jede an ihr selbst selbstständig ist, so sind sie zwei selbstständige Existenzen, die gegen einander gleichgültig sind.