Nach der ersten Rüksicht, der wesentlichen Identität dieser Seiten, ist das Ganze den Theilen und die Theile dem Ganzen gleich. Es ist nichts im Ganzen, was nicht in den Theilen, und nichts in den Theilen, was nicht im Ganzen ist. Das Ganze ist nicht abstrakte Einheit, sondern die Einheit als einer verschiedenen Mannigfaltigkeit; diese Einheit aber als das, worin das Mannigfaltige sich auf einander bezieht, ist die Bestimmtheit desselben, wodurch es Theil ist. Das Verhältniß hat also eine untrennbare Identität, und mir Eine Selbstständigkeit.
Aber ferner ist das Ganze den Theilen gleich; allein nicht denselben als Theilen; das Ganze ist die reflektirte Einheit, die Theile aber machen das bestimmte Moment oder das Andersseyn der Einheit aus, und sind das verschiedene Mannigfaltige. Das Ganze ist ihnen nicht gleich als diesem selbstständigen Verschiedenen, sondern als ihnen zusammen. Dieß ihr Zusammen aber ist nichts Anderes, als ihre Einheit, das Ganze als solches. Das Ganze ist also in den Theilen nur sich selbst gleich, und die Gleichheit desselben und der Theile drückt nur die Tautologie aus, daß das Ganze als Ganzes nicht den Theilen, sondern dem Ganzen gleich ist.
Umgekehrt sind die Theile dem Ganzen gleich; aber weil sie das Moment des Andersseyns an ihnen selbst sind, so sind sie ihm nicht gleich als der Einheit, sondern so daß eine seiner mannigfaltigen Bestimmungen auf den Theil kommt, oder daß sie ihm als Mannigfaltigem gleich sind; das heißt, sie sind ihm als getheiltem Ganzen d. i. als den Theilen gleich. Es ist hiermit dieselbe Tautologie vorhanden, daß die Theile als Theile, nicht dem Ganzen als solchem, sondern in ihm sich selbst, den Theilen, gleich sind.
Das Ganze und die Theile fallen auf diese Weise gleichgültig aus einander; jede dieser Seiten bezieht sich nur auf sich. Aber so aus einander gehalten zerstören sie sich selbst. Das Ganze, das gleichgültig ist gegen die Theile, ist die abstrakte, in sich nicht unterschiedene Identität; diese ist Ganzes nur als in sich selbst unterschieden, und zwar so in sich unterschieden, daß diese mannigfaltigen Bestimmungen in sich reflektirt sind und unmittelbare Selbstständigkeit haben. Und die Reflexionsidentität hat sich durch ihre Bewegung gezeigt, diese Reflexion in ihr Anderes zu ihrer Wahrheit zu haben.—Ebenso sind die Theile als gleichgültig gegen die Einheit des Ganzen, nur das unbezogene Mannigfaltige, das in sich Andere, welches als solches das Andere seiner selbst und sich nur Aufhebende ist.—Diese Beziehung-auf-sich jeder der beiden Seiten, ist ihre Selbstständigkeit; aber diese ihre Selbstständigkeit, die jede für sich hat, ist vielmehr die Negation ihrer selbst. Jede hat daher ihre Selbstständigkeit nicht an ihr selbst, sondern an der andern; diese andere, die das Bestehen ausmacht, ist ihr vorausgesetztes Unmittelbare, das Erstes und ihr Anfang seyn soll; aber dieses Erste einer jeder ist selbst nur ein solches, das nicht Erstes ist, sondern an dem andern seinen Anfang hat.
Die Wahrheit des Verhältnisses besteht also in der Vermittelung; sein Wesen ist die negative Einheit, in welcher ebenso wohl die reflektirte als die seyende Unmittelbarkeit aufgehoben sind. Das Verhältniß ist der Widerspruch, der in seinen Grund zurückgeht, in die Einheit, welche als rückkehrend die reflektirte Einheit ist, aber indem diese ebenso sehr sich als aufgehobene gesetzt hat, bezieht sie sich negativ auf sich selbst, hebt sich auf, und macht sich zur seyenden Unmittelbarkeit. Aber diese ihre negative Beziehung, insofern sie ein Erstes und Unmittelbares ist, ist nur vermittelt durch ihr Anderes, und ebenso sehr ein Gesetztes. Dieß Andere, die seyende Unmittelbarkeit, ist ebenso sehr nur als aufgehobene; ihre Selbstständigkeit ist ein Erstes, aber nur um zu verschwinden, und hat ein Daseyn, das gesetzt und vermittelt ist.
In dieser Bestimmung ist das Verhältniß nicht mehr das des Ganzen und der Theile; die Unmittelbarkeit, welche seine Seiten hatten, ist in Gesetztseyn und Vermittelung übergegangen; es ist jede gesetzt, insofern sie unmittelbar ist, als sich aufhebend, und in die andere übergehend; und insofern sie selbst negative Beziehung ist, zugleich durch die andere als durch ihr Positives bedingt zu seyn; wie auch ihr unmittelbares Übergehen ebenso sehr ein Vermitteltes ist, ein Aufheben nämlich, das durch die andere gesetzt wird.—So ist das Verhältniß des Ganzen und der Theile in das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung übergegangen.
Anmerkung.
Es ist oben (1ster Th. 1ste Abth. S. 216) die Antinomie der unendlichen Theilbarkeit der Materie, beim Begriffe der Quantität betrachtet worden. Die Quantität ist die Einheit der Kontinuität und der Diskretion; sie enthält im selbstständigen Eins sein Zusammengeflossenseyn mit andern, und in dieser sich ohne Unterbrechung fortsetzenden Identität mit sich ebenso die Negation derselben. Indem die unmittelbare Beziehung dieser Momente der Quantität, als das wesentliche Verhältniß des Ganzen und der Theile, das Eins der Quantität als Theil, die Kontinuität desselben aber als Ganzes, das zusammengesetzt ist aus Theilen, ausgedrückt wird, so besteht die Antinomie in dem Widerspruche, der am Verhältnisse des Ganzen und der Theile, vorgekommen und aufgelöst worden ist.—Ganzes und Theile sind nämlich ebenso wesentlich auf einander bezogen und machen nur Eine Identität aus, als sie gleichgültig gegen einander sind und selbstständiges Bestehen haben. Das Verhältniß ist daher diese Antinomie, daß das Eine Moment, darin, daß es sich vom andern befreit, unmittelbar das andere herbeiführt.
Das Existirende also als Ganzes bestimmt, so hat es Theile, und die Theile machen sein Bestehen aus; die Einheit des Ganzen ist nur eine gesetzte Beziehung, eine äußere Zusammensetzung, welche das selbstständig Existirende nichts angeht. Insofern dieses nun Theil ist, so ist es nicht Ganzes, nicht Zusammengesetztes, somit Einfaches. Aber indem ihm die Beziehung auf ein Ganzes äußerlich ist, so geht sie dasselbe nichts an; das Selbstständige ist somit auch nicht an sich Theil; denn Theil ist es nur durch jene Beziehung. Aber indem es nun nicht Theil ist, so ist es Ganzes, denn es ist nur dieß Verhältniß von Ganzem und von Theilen vorhanden; und das Selbstständige ist eins von beiden. Indem es aber Ganzes ist, so ist es wieder zusammengesetzt; es besteht wieder aus Theilen und so fort ins Unendliche.—Diese Unendlichkeit besteht in nichts anderem als in der perennirenden Abwechslung der beiden Bestimmungen des Verhältnisses, in deren jeder die andere unmittelbar entsteht, so daß das Gesetztseyn jeder das Verschwinden ihrer selbst ist. Die Materie als Ganzes bestimmt, so besteht sie aus Theilen und an diesen wird das Ganze zur unwesentlichen Beziehung und verschwindet. Der Theil aber so für sich, ist er auch nicht Theil, sondern das Ganze.—Die Antinomie dieses Schlusses ganz nahe zusammengerückt, ist eigentlich diese: Weil das Ganze nicht das Selbstständige ist, ist der Theil das Selbstständige; aber weil er nur ohne das Ganze selbstständig ist, so ist er selbstständig, nicht als Theil, sondern vielmehr als Ganzes. Die Unendlichkeit des Progresses, der entsteht, ist die Unfähigkeit, die beiden Gedanken zusammen zu bringen, welche diese Vermittelung enthält, daß nämlich jede der beiden Bestimmungen durch ihre Selbstständigkeit und Trennung von der andern, in Unselbstständigkeit und in die andre übergeht.