Es fällt von selbst auf, daß jede Bestimmung, die in der bisherigen Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfondirt sich in der Betrachtung, welche sich isoliren und festhalten soll. Nur die bloße Vorstellung, für welche sie das Abstrahiren isolirt hat, vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weiteren Unterschied hält sie sich an den völlig äußerlichen des Seyns, die Quantität, die nirgend weniger, als hierher gehört.—In der Einzelnheit ist jenes wahre Verhältniß, die Untrennbarkeit der Begriffsbestimmungen, gesetzt; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das Zusammengegangenseyn einer jeden mit ihrer andern Weil in dieser Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, daß sie nur ein drittes Verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dieß nunmehr gesetzt, daß das Gesetztseyn das An- und Fürsichseyn ist; d. h. daß die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die Totalität ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist, daß er die Bestimmung hat, in seiner Bestimmtheit der ganze Begriff zu seyn.

2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit, wie er darin in sich ist, wird er außer sich, und tritt in Wirklichkeit. Die Abstraktion, welche als die Seele der Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist, wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts Äußerliches, sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes. Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte Bestimmtheit, das Unterscheiden als solches; durch diese Reflexion des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn sie ist jene Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, gesetzte Abstraktion ist.

Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist Fürsich-seyendes. Oder es ist die Abstraktion, welche den Begriff nach seinem ideellen Momente des Seyns als ein Unmittelbares bestimmt.—So ist das Einzelne ein qualitatives Eins oder Dieses. Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von sich selbst, wodurch die vielen andern Eins vorausgesetzt werden; zweitens ist es nun gegen diese vorausgesetzten Anderen negative Beziehung, und das Einzelne insofern ausschließend. Die Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen, —und bezogen muß sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes der Einzelnheit ist,—ist sie nur das Gemeinsame derselben. Wenn unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehreren Einzelnen gemeinschaftlich ist, so wird von dem gleichgültigen Bestehen derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die Unmittelbarkeit des Seyns eingemischt. Die niedrigste Vorstellung, welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf das Einzelne ist, ist dieß äußerliche Verhältniß desselben, als eines bloß Gemeinschaftlichen.

Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als Dieses ist, hat nicht die ausschließende Beziehung auf anderes Eins, welche dem qualitativen Fürsichseyn zukommt. Dieses ist als das in sich reflektirte Eins für sich ohne Repulsion; oder die Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und ist die reflektirende Vermittelung, welche so an ihm ist, daß dasselbe eine gesetzte, von einem Äußerlichen gezeigte Unmittelbarkeit ist. Dieses ist; es ist unmittelbar; es ist aber nur Dieses, insofern es monstrirt wird. Das Monstriren ist die reflektirende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich Äußerliches.—Das Einzelne nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittelung hergestellte Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst repellirende Abscheidung, die gesetzte Abstraktion, aber in seiner Abscheidung selbst positive Beziehung.

Dieses Abstrahiren des Einzelnen ist als die Reflexion des Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als selbstständiger, in sich reflektirter. Sie sind unmittelbar; aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das Scheinen des einen im Andern; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind ferner nicht bloß seyende Einzelne gegen einander; solche Vielheit gehört dem Seyn an; die sich als bestimmt setzende Einzelnheit setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im Begriffsunterschiede; sie schließt also das Allgemeine von sich aus, aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht sich ebenso wesentlich auf sie.

Der Begriff als diese Beziehung seiner selbstständigen Bestimmungen hat sich verloren; denn so ist er nicht mehr die gesetzte Einheit derselben, und sie nicht mehr als Momente, als der Schein desselben, sondern als an und für sich bestehende.—Als Einzelnheit kehrt er in der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute, ursprüngliche Theilung seiner, oder als Einzelnheit ist er als Urtheil gesetzt.

Zweites Kapitel. Das Urtheil.

Das Urtheil ist die am Begriffe selbst gesetzte Bestimmtheit desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion, oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahiren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen. Das Urtheil ist dieß Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst. Das Urtheilen ist insofern eine andere Funktion als das Begreifen, oder vielmehr die andere Funktion des Begriffes, als es das Bestimmen des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urtheils die Verschiedenheit der Urtheile ist diese Fortbestimmung des Begriffes. Was es für bestimmte Begriffe giebt, und wie sich diese Bestimmungen desselben nothwendig ergeben, dieß hat sich im Urtheil zu zeigen.

Das Urtheil kann daher die nächste Realisirung des Begriffs genannt werden, insofern die Realität das Treten ins Daseyn als bestimmtes Seyn überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur dieser Realisirung so ergeben, daß vor's Erste die Momente des Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit selbstständige Totalitäten sind; vor's Andere aber die Einheit des Begriffes als deren Beziehung ist. Die in sich reflektirten Bestimmungen sind bestimmte Totalitäten, ebenso wesentlich in gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige Vermittelung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält. Diese Totalität ist das Urtheil.—Es enthält erstlich also die beiden Selbstständigen, welche Subjekt und Prädikat heißen. Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch unbestimmt, denn erst durch das Urtheil sollen sie bestimmt werden. Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine Unterschied gegen einander vorhanden, daß das Urtheil den bestimmten Begriff gegen den noch unbestimmten enthält. Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine, oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander gegenüberstehen.

Es ist daher passend und Bedürfniß, für die Urtheilsbestimmungen diese Namen, Subjekt und Prädikat, zu haben; als Namen sind sie etwas Unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmungen erhalten soll; und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst könnten für die zwei Seiten des Urtheils Theils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden; Theils aber noch mehr darum nicht, weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervorthut, nicht ein Abstraktes und Festes zu seyn, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben, und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urtheils selbst Begriffe, also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen; es sey in abstrakter oder konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung die Seiten des Urtheils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten, sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben.—Der Name aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese Unterscheidung kommt an dem Urtheile als solchem selbst vor; indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar Seyende, das Prädikat aber das Allgemeine, das Wesen oder den Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von Name; denn was es ist, drückt erst das Prädikat aus, welches das Seyn im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dieß, oder was ist dieß für eine Pflanze u. s. f.? unter dem Seyn, nach welchem gefragt wird, wird oft bloß der Name verstanden, und wenn man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist. Dieß ist das Seyn im Sinne des Subjekts. Aber der Begriff, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt giebt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urtheils gefragt.—Gott, Geist, Natur oder was es sey, ist daher als das Subjekt eines Urtheils nur erst der Name; was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müßte für die Beurtheilung schon ein Begriff zu Grunde liegen; aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die bloße Vorstellung, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde Liegende (subjectum,…) ist noch nichts weiter als der Name.