Es ist nun näher zu betrachten, wie zweitens die Beziehung des Subjekts und Prädikats im Urtheile, und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urtheil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine Beziehung von Selbstständigen; noch nicht die konkrete aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, erfüllte Einheit, sondern außer der sie, als nicht in ihr aufgehobene Extreme bestehen.—Es kann nun die Betrachtung des Urtheils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urtheil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; diese Einheit ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften Objektivität betrachtet wird. Es ist insofern die ursprüngliche Theilung des ursprünglich Einen; das Wort: Urtheil bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im Urtheil als Erscheinung ist, indem seine Momente darin Selbstständigkeit erlangt haben,—an diese Seite der Äußerlichkeit hält sich mehr die Vorstellung.
Nach dieser subjektiven Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urtheilen ist hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das im Kopfe ist, dem Gegenstande, der draußen für sich ist, beigelegt werden könne und solle; das Urtheilen selbst besteht darin, daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte verbunden wird, so daß, wenn diese Verbindung nicht Statt fände, Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe, was es ist, jenes ein existirender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. —Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch zukommen, das heißt, an und für sich identisch mit demselben seyn. Durch diese Bedeutung des Beilegens wird der subjektive Sinn des Urtheilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Copula zeigt an, daß das Prädikat zum Seyn des Subjekts gehört, und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird. Im grammatischen Sinne hat jenes subjektive Verhältniß, in welchem von der gleichgültigen Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten; denn es sind Worte, die hier äußerlich verbunden werden.—Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden, daß ein Satz zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat, aber darum noch kein Urtheil ist. Zu Letzterem gehört, daß das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältniß von Begriffsbestimmungen, also als ein Allgemeines zu einem Besondern oder Einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird, selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dieß ein bloßer Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters, in dem 4. Jahr der 115. Olympiade gestorben,—ist ein bloßer Satz, kein Urtheil. Es wäre von Letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden. Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas Allgemeines, auch ohne jenen bestimmtem Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende, mit Anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen.
So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und wäre nur dann ein Urtheil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich todt, oder nur scheintodt wäre.
Wenn das Urtheil gewöhnlich so erklärt wird, daß es die Verbindung zweier Begriffe sey, so kann man für die äußerliche Copula wohl den unbestimmten Ausdruck: Verbindung gelten lassen, ferner daß die Verbundenen wenigstens Begriffe seyn sollen. Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich nicht nur daß z.B. im disjunktiven Urtheile mehr als zwei sogenannte Begriffe verbunden sind, sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum Begriffs-, eigentlich nur Vorstellungsbestimmungen; beim Begriffe überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, daß das, was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen verdient; wo sollten nun beim Urtheile Begriffe herkommen?—Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urtheils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen; noch weniger das Verhältniß des Urtheils zum Begriff berücksichtigt. Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist erinnert worden, daß sie im Urtheil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen Unterschiede unmittelbar und abstrakt, als Einzelnheit und Allgemeinheit.—Insofern es aber überhaupt das Daseyn oder das Andersseyn des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des Seyns und der Reflexion oder des Ansichseyns. Indem aber der Begriff den wesentlichen Grund des Urtheils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dieß Verhältniß umgekehrt ebenso sehr Statt hat. Das Subjekt als das Einzelne erscheint zunächst als das Seyenden oder Fürsichseyende nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen—als ein wirklicher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist,—wie z.B. die Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung u. s. f.—über welchen geurtheilt wird;—das Prädikat dagegen als das Allgemeine erscheint als diese Reflexion über ihn, oder auch vielmehr als dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seyende aufhebt,—als sein Ansichseyn.—Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urtheil in die Allgemeinheit erhoben, so wie umgekehrt das nur an sich seyende Allgemeine im Einzelnen ins Daseyn heruntersteigt oder ein Für-sich-seyendes wird.
Diese Bedeutung des Urtheils ist als der objektive Sinn desselben, und zugleich als die wahre der früheren Formen des Übergangs zu nehmen. Das Seyende wird und verändert sich, das Endliche geht im Unendlichen unter; das Existierende geht aus seinem Grunde hervor in die Erscheinung, und geht zu Grunde; die Accidenz manifestirt den Reichthum der Substanz, so wie deren Macht; im Seyn ist Übergang in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern, wodurch die nothwendige Beziehung sich offenbart. Dieß Übergehen und Scheinen ist nun in das ursprüngliche Theilen des Begriffes übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das Ansichseyn seiner Allgemeinheit zurückführt, ebenso sehr das Allgemeine als Wirkliches bestimmt. Dieß Beides ist ein und dasselbe, daß die Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird.
Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebenso wohl, daß die angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seyen, das heißt, daß sie nichts Fixes sind, sondern der einen Begriffsbestimmung ebenso gut zukommen als der andern. Das Subjekt ist daher ebenso wohl als das Ansichseyn, das Prädikat dagegen als das Daseyn zu nehmen. Das Subjekt ohne Prädikat ist, was in der Erscheinung das Ding ohne Eigenschaften, das Ding-an-sich ist, ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der Begriff in sich selbst, welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält; dieses macht hiermit die Seite des Daseyns des Subjekts aus. Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf Äußerliches, ist für den Einfluß anderer Dinge offen, und tritt dadurch in Thätigkeit gegen sie. Was da ist, tritt aus seinem In-sich-seyn in das allgemeine Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine Kontinuation des Einzelnen in andere, und daher Allgemeinheit ist.
Die so eben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts ebenso wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur an sich, sondern ist auch im Urtheile gesetzt; denn das Urtheil ist die Beziehung beider; die Kopula drückt aus, daß das Subjekt das Prädikat ist. Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist diese gesetzte Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine. —Insofern nun aber das Subjekt das selbstständige ist, so hat jene Identität das Verhältniß, daß das Prädikat nicht ein selbstständiges Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es inhärirt diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird, so ist es nur eine vereinzelte Bestimmtheit desselben, nur Eine seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber ist das Konkrete, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine.—Aber anderer Seits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat subsumirt insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus; das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben; es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim Subsumiren an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumiren auf das oben erwähnte subjektive Urtheilen, worin von der Selbstständigkeit beider ausgegangen wird. Die Subsumtion ist hiernach nur die Anwendung des Allgemeinen auf ein Besonderes oder Einzelnes, das unter dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung, als von minderer Quantität gesetzt wird.
Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden; daß das eine Mal jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und diesem die andere, aber das andere Mal ebenso sehr unmgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine an sich seyende; um der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten das Urtheils willen hat ihre gesetzte Beziehung auch diese Seiten, zunächst als verschiedene. Aber die unterschiedslose Identität macht eigentlich die wahre Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst Beziehung, denn sie ist ein Allgemeines; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist allgemein, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch bestimmte, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch einzelne, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben.—Im Urtheile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des Seyns überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urtheile die Realität, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das Ist der Kopula schon gesetzt als jene bestimmte und erfüllte Einheit des Subjekts und Prädikats, als ihr Begriff, so wäre es bereits der Schluß.
Diese Identität des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu setzen, ist das Ziel der Bewegung des Urtheils. Was im Urtheil schon vorhanden ist, ist Theils die Selbstständigkeit, aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, Theils aber ihre jedoch abstrakte Beziehung. Das Subjekt ist das Prädikat, ist zunächst das, was das Urtheil aussagt; aber da das Prädikat nicht das seyn soll, was das Subjekt ist, so ist ein Widerspruch vorhanden, der sich auflösen, in ein Resultat übergehen muß. Vielmehr aber, da an und für sich Subjekt und Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urtheil die Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur Entwickelung; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt, und die Demonstration ist insofern nur eine Monstration, eine Reflexion als Setzen desjenigen, was in den Extremen des Urtheils schon vorhanden ist; aber auch dieß Setzen selbst ist schon vorhanden; es ist die Beziehung der Extreme. Das Urtheil, wie es unmittelbar ist, ist es zunächst das Urtheil des Daseyns; unmittelbar ist sein Subjekt ein abstraktes, seyendes Einzelnes; das Prädikat eine unmittelbare Bestimmtheit oder Eigenschaft desselben, ein abstrakt Allgemeines.
Indem sich dieß Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt, scheint zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das Urtheil ist nun zweitens Urtheil der Reflexion.