Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die wesentliche Identität eines substantiellen, nothwendigen Zusammenhangs über; so ist es drittens das Urtheil der Nothwendigkeit.

Viertens, indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied des Subjekts und Prädikats zu einer Form geworden, so wird das Urtheil subjektiv; es enthält den Gegensatz des Begriffes und seiner Realität, und die Vergleichung beider; es ist das Urtheil des Begriffs.

Dieses Hervortreten des Begriffs begründet den Übergang des
Urtheils in den Schluß
.

A. Das Urtheil des Daseyns.

Im subjektiven Urtheil will man einen und denselben Gegenstand doppelt sehen, das eine Mal in seiner einzelnen Wirklichkeit, das andere Mal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe; das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben, oder, was dasselbe ist, das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt. Das Urtheil ist in dieser Weise Wahrheit; denn es ist die Übereinstimmung des Begriffs und der Realität. So aber ist zuerst das Urtheil nicht beschaffen; denn zuerst ist es unmittelbar, indem sich an ihm noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat. Diese Unmittelbarkeit macht das erste Urtheil zu einem Urtheile des Daseyns, das auch das qualitative genannt werden kann, jedoch nur insofern, als die Qualität nicht nur der Bestimmtheit des Seyns zukommt, sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin begriffen ist, die um ihrer Einfachheit willen gleichfalls die Form der Unmittelbarkeit hat.

Das Urtheil des Daseyns ist auch das Urtheil der Inhärenz; weil die
Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjekts und
Prädikats aber jenes das Unmittelbare, hierdurch das Erste und
Wesentliche in diesem Urtheile ist, so hat das Prädikat die Form
eines Unselbstständigen, das am Subjekte seine Grundlage hat.

a. Das positive Urtheil.

1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird. Als Seiten des Urtheil aber, welches der gesetzte bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz einfache, Theils nicht durch Vermittelung bereicherte, Theils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze, als abstrakte Einzelnheit und Allgemeinheit.—Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das abstrakte Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die Vermittelung des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine Voraussetzung. In der Sphäre des Begriffs kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als eine solche, die an und für sich die Vermittelung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die allgemeine. So ist auch das qualitative Seyn selbst in seinem Begriffe ein Allgemeines; als Seyn aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht so gesetzt; erst als Allgemeinheit ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher gesetzt ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts ist.—Ebenso ist das Subjekt ein abstrakt Einzelnes; oder das Unmittelbare, das als solches seyn soll; es soll daher das Einzelne als ein Etwas überhaupt seyn. Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urtheil aus, nach welcher in ihm der Begriff in die Äußerlichkeit übergegangen ist.—Wie die beiden Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung, das: ist, Kopula; sie kann ebenso nur die Bedeutung eines unmittelbaren, abstrakten Seyns haben. Von der Beziehung, welche noch keine Vermittelung oder Negation enthält, wird dieß Urtheil das Positive genannt.

2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urtheils ist daher der Satz:

Das Einzelne ist allgemein.