Scheidungen finden bei den Berbern statt, aber nie auf so leichte und grundlose Weise, wie bei den Arabern oder sonstigen Mohammedanern, wie denn überhaupt alle Berber, mögen sie nun unter dem Namen Tuareg bei Timbuktu wohnen oder als Kabylen im Djurdjura hausen, entschiedene Feinde der Polygamie sind. Grund zur Scheidung ist Kinderlosigkeit (Berber wie Araber halten Kinderlosigkeit immer für Sterilität der Frauen); der Vater der zurückgeschickten Frau muß das Morgengeld wieder herausgeben. Ebenso, falls die Frau Infirmitäten bei der Verheirathung zeigte oder gar schon ihre Virginitas verloren hat, kann sie darauf rechnen, auf der Stelle zurückgeschickt zu werden.

Die Tochter ist manchmal dazu bestimmt, das Leben ihres Vaters oder Bruders mittelst ihrer Sclaverei zu erkaufen, aber nie würde sie für einen Oheim, Großvater, Vetter oder sonstigen noch entfernteren Verwandten mit ihrer Person eintreten können; auch herrscht diese Sitte nur bei einigen Berberstämmen. Jemand begeht z.B. einen Mord oder Todtschlag in einer anderen Familie, hat aber nicht die Mittel, um die Diya, d.h. das Blutgeld, bezahlen zu können; will er nun nicht selbst das Leben opfern, so kann er dem anderen Stamme seine Tochter oder Schwester als Sclavin überlassen. Diese verliert dadurch völlig die Rechte einer Freien, wird ebenso angesehen, wie eine Chadem (schwarze Sclavin) und ist nun vollkommen Eigenthum der anderen Familie geworden. Aber oft genug kommt es vor, daß die Sclavin, wenn sie jung und hübsch ist, das Herz eines Jünglings ihrer neuen Herrschaft erobert, ihn heirathet, dadurch frei und dann zugleich das Freundschaftsband zwischen zwei ehemals feindlichen Stämmen wird.

Es kommt häufig vor, daß zwei Männer einen Tausch mit ihren Frauen auf ganz friedliche Weise zu Wege bringen; derjenige, der das in Beider Augen häßlichere und weniger werthvolle Weib besitzt, d.h. ein solches, welches weniger jung und fett als das des Anderen ist, muß einiges Gold darauf zahlen. Hat aber Jemand seine Tochter einem jungen Manne versprochen und läßt sich nachher durch Habgier bewegen, sein Wort nicht zu halten, so entsteht Krieg. Die ganze Familie, die ganze Tribe nimmt sich sodann des Bräutigams an und sucht mit Gewalt dessen Ansprüche geltend zu machen. Ehebruch und Verführungen sind äußerst selten, und obschon in rohen Formen, halten die Berber große Stücke auf Familienleben. Aus einer im October 1858 veröffentlichten Gesetzgebung der Kabylen vom Orte Thaslent ersehen wir auch, daß es den Männern besagter Ortschaft verboten war, mit den Frauen zu disputiren, einerlei, ob die Frau angreifender Theil war oder nicht. Hatte indeß die Frau erwiesenermaßen zuerst angefangen, so mußte ihr Mann Strafe zahlen, sonst aber der, welcher mit ihr Streit gesucht hatte. Die größten und heiligsten Pflichten glaubt aber der Berber für sein Gemeinwesen, für seinen Stamm zu haben. Ist dem Araber zuerst die Religion die Hauptsache, wie denn Mohammed überhaupt, gerade wie es in der römischen Kirche gelehrt wird, die Nationalität auslöschen will, um an deren Stelle einen Religionsstaat zu setzen, so hat der Berber, trotzdem auch er den Islam angenommen hat, dies nie begreifen können. Wenn der Berber sich auch vorzugsweise gern mit seinem Schwerte gegen die Christen wendet, so ist's ihm im nächsten Augenblicke aber auch ganz gleich, dasselbe gegen jedweden Mohammedaner zu ziehen, sobald sich dieser gegen ihn oder gar gegen seinen Stamm vergangen hat. Der Araber führt auch Krieg gegen Mohammedaner; die wüthendsten Kämpfe sind ja zwischen Stämmen arabischen Blutes oder zwischen Arabern und Türken gefochten worden und entbrennen auch jetzt noch immer wieder. Aber heuchlerischer Weise gestehen sie das nicht zu, sie behaupten nur gegen die Ungläubigen zu kämpfen, und die Araber Algeriens z.B., die einst fortwährend mit ihrer türkisch-mohammedanischen Regierung in Fehde lagen und die so erbittert gegenseitig auf einander waren, daß sie nicht wußten, auf welch grausamste Weise sie einander tödten sollten—diese selben Araber haben jetzt ganz und gar ihre grausame türkische Herrschaft vergessen. Hört man sie sprechen, so waren die Türken die mildesten, gerechtesten, gottesfürchtigsten Herrscher, sie waren ja vor allen Dingen "Gläubige", die Franzosen aber sind Ungläubige, mögen sie noch so gut regieren, sie bleiben aus religiösem Hasse immer für die Araber die "christlichen Hunde". Fragt man einen Araber: würdest du gegen die "Gläubigen" kämpfen? so wird er sicher antworten: "Beim Haupte Mohammeds, Gott hat es verboten, Gottes Name sei gelobt."

Der Berber kennt von solchen Heucheleien nichts, und durch manche Stämme bin ich gekommen, die so wenig auf ihren Islam geben, daß man von ihnen sagte, sie sind so räuberisch und diebisch, daß, wenn Mohammed in eigner Person käme und habe ein anständiges Kleid an, sie (die Berber) nicht anstehen würden, den Propheten auszuplündern.

Wenn ich vorhin anführte, daß die Ehre der Familie und des eignen Stammes den Berbern als das Höchste gilt, so ist dies so zu verstehen, daß sie z.B. denjenigen ihrer Leute keineswegs für ehrlos halten, der einen Fremden bestiehlt; aber ehrlos würde es sei, wollte Jemand einen von einem anderen Stamme, der einmal Zutritt erhalten hat oder der gar die Anaya[11] des Stammes besitzt, bestehlen oder gar ermorden. Daß aber doch solche Fälle vorkommen, ersieht man daraus, daß die Berber hierüber und hiergegen ihre eigenen (arabisch) geschriebenen Gesetze haben, die nicht wie die meisten Gesetze der übrigen Mohammedaner auf den Koran fußen, sondern aus uralten Ueberlieferungen bestehen und wohl erst im Laufe der Jahrhunderte von der Tholba zu Papier gebracht wurden. Wie stark ist z.B. der Gemeinsinn ausgeprägt, wenn es in einem alten Kabylengesetze heißt: "Der, dem eine Kuh, ein Ochse oder ein Schaf stirbt, hat das Recht, die Gemeinde zu zwingen, das Fleisch des Thieres zu kaufen als eine Hülfeleistung.—So will es der Gebrauch." Dies Gesetz ist in mehr als einer Hinsicht interessant. Der Verlust des Viehes wird dem Eigentümer dadurch einigermaßen versüßt, weil er das Fleisch doch wenigstens verwerthen kann; der Gebrauch will, daß die Quantität, die Jeder nehmen muß, vom Chef des Ortes bestimmt wird. Sodann ist aber dieses Gesetz zugleich ein Schlag dem Koran ins Gesicht, denn Mohammed sagt ausdrücklich, daß Fleisch von gestorbenen oder gefallenen Thieren als unrein für jeden Mohammedaner "harem" d.h. verboten ist. Aber was ist dem Berber der Koran, wenn es gilt: Einer für Alle, Alle für Einen!

Wie stark im Sinne der Gemeinde-Interessen ist nicht auch folgendes Gesetz: "Der, welcher ein Haus, einen Obstgarten, ein Feld oder einen Gemüsegarten an Individuen eines anderen Dorfes verkauft, muß davon seine Brüder, Verwandte, Geschäftsfreunde und die Leute seines Dorfes überhaupt benachrichtigen, und wenn diese den Kauf rückgängig machen und sich den Käufer substituiren wollen, so haben sie demselben innerhalb dreier Tage den Kaufschilling zurückzuerstatten[12]." Durch dieses Gesetz konnte die Gemeinde verhüten, daß irgend ein ihr mißliebiges fremdes Individuum bei ihr Zutritt bekam. Es ist wahr, die Gesetze wechseln bei jeder Tribe, von Dorf zu Dorf, und es ist das ein sicheres Zeichen, daß seit langer Zeit den Berbern die einheitliche Leitung fehlt; aber im Ganzen beruhen sie doch auf denselben Grundsätzen. Es ist eigenthümlich und auch das bekundet das hohe Alter solcher Gesetzsammlungen, daß die Berber dafür den Ausdruck "kanon", ein Wort, das offenbar griechischen Ursprungs ist, haben und welches, wie General Daumas meint, eine christliche Reminiscenz in sich schließt.

In der Gesetzsammlung der Ortschaften, Thaurirt und Amokrom, der großen Kabylie, vom Herrn Aucapitaine herausgegeben, finden wir ebenfalls die weltlichen und Gemeinde-Angelegenheiten den kirchlichen übergeordnet und ausdrücklich hervorgehoben: "Wer sich ins Einvernehmen mit Schürfa, als da sind vom Stamme der Uled-Ali, Icheliden oder anderen Marabutin setzt, zahlt 50 Realen Strafe." Wenn man nun weiß, daß die Schürfa, d.h. die Nachkommen Mohammeds, unter den Mohammedanern ohngefähr dieselbe Rolle spielen, wie bei uns die Jesuiten, die sich für die besten Nachfolger Jesu halten, so wird man nicht umhin können, den weisen Sinn und den gesunden Verstand der Berber zu bewundern.

Die von den Alten schon erwähnte Vorliebe der Berber für Schmucksachen und schöne Kleidung[13] besteht auch heute noch. Der größte Ehrgeiz der Berber besteht darin, in den Besitz eines Tuch-Burnus von schreiendsten Farben zu kommen, hochroth und gelb sind als Farben besonders beliebt; kann er es ermöglichen, einen solchen mit Goldstickerei zu kaufen, so dünkt er sich ein König zu sein. Das Haar tragen die Berber heute nicht mehr nach einer bestimmten Vorschrift, wie es ehedem vielleicht Sitte gewesen ist, meist wird der Kopf sogar ganz kahl rasirt, aber alle halten darauf, einen Zopf stehen zu lassen, meist vom Hinterhaupte ausgehend. Das Haar der Berber ist durchweg schwarz; die einzelnen blonden Individuen, die man vorzugsweise im Djurdjura-Gebirge in Riffpartien und überhaupt längs des Mittelmeeres findet, sind allerdings manchmal durch einzelne Familien hindurchgehend, aber doch nur vereinzelt. Ob diese Blonden von gothischer Abkunft, ob sie vandalischen Ursprungs sind, das wird schwerlich je festgestellt werden; es ist das auch für das Berbervolk in seiner Gesammtheit höchst gleichgültig, da der Berber im Ganzen schwarzhaarig ist.

Es giebt wohl wenig Berberstämme, die nicht Ringe als Schmuck in Gebrauch haben; hier sind es große Ohrringe, manchmal 2-3 Zoll groß und aus Silber bestehend, dort kleinere; hier haben ganze Stämme die Gewohnheit, Oberarm-Ringe zu tragen aus Serpentinstein[14] oder Metall, dort werden die verschiedenen Finger mit Ringen überladen. Und fast scheint es, als ob die Männer bei den Berbern der eitlere Theil wären. Allerdings tragen die Frauen die üblichen Fußringe, manchmal werden mehrere über einen Knöchel gezwängt; allerdings haben sie ihre Agraffen, Fingerringe und Haargeschmeide, aber schon das fast durchweg dunkle Costüm der Frauen aus dunkelblauem Kattun (was in der That bei den meisten Berberfrauen üblich ist) zeigt, daß die Frauen weniger auf hervortretende Toiletten geben.

Was die Waffen der Berber anbetrifft, so sind Bogen und Pfeile längst durch Schießwaffen verdrängt, nur einige Stämme im großen Atlas, sowie die Tuareg machen Gebrauch von der Lanze. Alle Berber haben kurze breite Dolche, viele tragen sie befestigt am Arme, so die Tuareg und die Berber südlich vom Atlas, andere haben sie im Leibgürtel stecken oder an einer Schnur hängen. Ihr Schwert ist südlich vom Atlas mehr von gerader Form, nördlich vom Gebirge ist es das schwach gekrümmte marokkanische; die Schußwaffen bestehen aus Lunten- und Steinschloßflinten.