Der vor ohngefähr tausend Jahren den Berbern aufgedrungene Islam hat wenig, oder fast kann man sagen, gar keine Veränderungen in den Anschauungen und in der Lebensweise der Berber hervorgebracht. Die Lehre Mohammeds, nur in der arabischen Sprache gelehrt, ist für diese Völker, von denen nur ausnahmsweise ein Individuum der Koransprache mächtig ist, ein todter Buchstabe geblieben; sogar die äußeren Vorschriften und Gebräuche, die der Prophet seinen Anhängern vorgeschrieben hat, sind für Berber nicht vorhanden.
Nur Eins hat der Islam auch zur Folge gehabt, was ja überhaupt allen hierarchischen Religionen nur eigen ist und ohne das sie nicht würden existiren können: das Verdammen einer jeden anderen Religion und Haß und Verachtung gegen alle Die, welche nicht das glauben, was man selbst glaubt. Natürlich schließt das ein, daß man die eigne Lehre, den eignen Glauben für den allein richtigen und allein seligmachenden hält.
Deshalb ist denn auch die Feindschaft, welche Berber gegen andere Völker hegen, fast nur eine aus der Religion entspringende; obschon sie nichts vom eigentlichen Islam verstehen, hassen und befeinden sie alle die Völker, die eine andere Religion haben.
Es ist daher falsch, wenn Richardson und andere Reisende behauptet haben, daß die in Marokko unter den Berbern ansässigen Juden besser gehalten seien, als die unter den Arabern wohnenden. Die Unterdrückung derselben, ihre schimpfliche Stellung ist unter den Berbern ebenso groß und in die Augen springend, wie unter den Arabern.
Was das häusliche Leben anbetrifft, so liegt zwischen Berbern und den übrigen Mohammedanern der wesentlichste Unterschied in der Stellung der Frau; aber auch in allen übrigen, die Sitten und Gebräuche betreffenden Dingen lassen die Berber bis zum heutigen Tage sich vielmehr vom Herkommen leiten, als von den Gesetzen des Koran. Aus diesem haben sie eben nur das angenommen, was ihrer Eitelkeit und Einbildungskraft schmeichelte. So pflegt denn auch die Heirath vollkommen nach dem Herkommen, el Ada genannt, stattzufinden. Indeß hat die Frau dennoch nicht die gleichberechtigte Stellung, wie sie die Frau heute bei uns einnimmt, sondern wird mehr als Eigenthum des Mannes, als etwas zum übrigen Vermögen Gehörendes betrachtet.
In der Heirath nach uraltem Brauche, Suadj el Djidi oder Gaislein-Heirath, so genannt, weil das Schlachten eines jungen Zickleins die eheliche Verbindung besiegelt, verpflichtet sich der Gatte, dem Vater seiner Zukünftigen 60 Metkal zu zahlen. Hat er das Geld nicht disponibel, so zählt er auf seine Freunde, und am Schlachttage verfehlen diese auch nicht, sich einzustellen und Jeder legt dem Freier ein kleines Geschenk zu Füßen. Im Fall der Freier gar keinen Wohnsitz hat, beeilen sie sich, Steine herbeizubringen; ein Haus, wir würden sagen ein Stall, wächst schnell aus der Erde, schlanke Aloë-Stämme giebt es genug als Gebälk und die großen und langen Rindenstücke der Korkeiche bedecken die Wohnung. Wenn aber die zur Ehe Verlangte von den Angehörigen dem Freier aus irgend einem Grunde verweigert wird[9], dann müssen sie, falls der Liebende auf seinem Heirathsprojecte besteht, wohl aufpassen, daß sie ihm keine Gelegenheit geben, sich der Wohnung der Geliebten zu nähern. Thut und kann er das, gelingt es ihm, unvermerkt auf der Schwelle seiner Ersehnten ein Gaislein zu opfern, dann ist sie ohne Widerruf mit ihm verlobt und ihre Anverwandten würden sich der Mißbilligung, ja der Feindschaft Aller aussetzen, wollten sie jetzt noch der Heirath hemmend in den Weg treten.
In einigen Triben ist es Sitte, daß die sich Vermählende vor der Hochzeit von ihren Verwandten auf einem Maulthiere durch das Dorf oder durch den Duar (Zeltdorf) geführt wird. Ueberall ertönt das gellende Geschrei und Gejauchze der Frauen, die jungen Leute lassen fleißig das Pulver sprechen. Vor jedem Hause, vor jedem Zelte, vor welchem sie vorbei kommt, beeilt man sich, eine kleine Gabe herauszutragen: hier sind in einem Strohteller große Bohnen, dort wird Gerste, hier werden trockene Feigen, dort Rosinen präsentirt. Die junge Dame nimmt von allen Sachen eine Hand voll, küßt sie und wirft dann das Ergriffene auf den Teller zurück. Aber hinterher schreitet irgend eine ihrer älteren Verwandten, die nun Alles in einen großen Sack einheimst: zur Aussteuer für die Neuvermählten.
Sobald man sich der Wohnung oder dem Zelte des Gatten nähert, wird die Braut von anderen Frauen umringt, sie geben ihr einen Topf mit flüssiger Butter, in die sie die Hände tauchen muß als Zeichen des steten Ueberflusses im Haushalte, und sodann ein Ei, welches sie zwischen den Ohren des Maulthieres zerschlagen muß, um dadurch böse Zaubereien unschädlich zu machen. An der Schwelle der Wohnung präsentirt man der Frau einen Trunk Buttermilch und sie selbst ergreift eine Hand voll Korn und Salz um dasselbe ebenfalls als Zeichen des Reichthums und Segens rechts und links auszustreuen.
Jetzt ergreift der Mann Besitz von seiner Braut und zum Zeichen schießt er in unmittelbarer Nähe vor ihren Füßen eine Flinte ab, er ergreift das junge Mädchen und zieht sie ins Innere der Wohnung, während die Verwandten sich zur allgemeinen Belustigung zurückziehen. Ein zweiter Schuß im Innern der Behausung ertönt, Zeichen, daß die Heirath vollzogen ist; die junge Frau erscheint bald darauf an der Hand ihres Gatten, Tanz und Schmausereien, woran das junge Paar Theil nimmt, beschließen die Festlichkeit.
Die Frau ist, wie gesagt, ein Besitz, wie jedes andere Eigenthum des Mannes, wenigstens bei gewissen Stämmen des Atlas. Stirbt ihr Mann, so wird der männliche Anverwandte, der der Wittwe zuerst seinen Haïk (großes wollenes Umschlagtuch)[10] überwirft, ihr rechtmäßiger Gemahl. Zugleich ist er aber auch verpflichtet, für die etwaigen Kinder zu sorgen und deren Vermögen zu verwalten.