Wenn wirklich die Reducierung der Dienstzeit von 36 auf 16 Monate stattfinden soll, so wird man sich vor einer Haupttäuschung zu wahren haben, nämlich der, daß man nicht mehr die Ansprüche an die Armee und Landwehr einst beim Beginn eines Krieges mache, die man an sie zu machen berechtigt war, als das Edikt vom Jahr 1814 erschien. Durch die Reducierung der Dienstzeit tritt die Infanterie auf die Linie der anderen kleinen deutschen Armeen und man ist nicht berechtigt, mehr von der unsrigen als von jenen zu verlangen. Das Edikt vom Jahre 1814 zeigte eine Armee von Linientruppen beim Beginn eines Krieges, in welcher eine feste soldatische Ausbildung möglich war, und daneben die Landwehr, welche durch jene feste soldatische Ausbildung gegangen war und daher ein Stamm sein konnte, trotz der langen Beurlaubung jener Ausbildung in allen Teilen Ehre zu machen. Jetzt nun soll der Vordersatz schwinden, was soll aus dem Nachsatz werden?
Die schöne Haltung der Armee gibt am meisten Stoff für die Laien, um die Behauptung der verkürzten Dienstzeit aufzustellen. Man kehre den Satz um: gesetzt, es wäre nicht gelungen, die Armee so schön zu erhalten, sondern das Gegenteil, würden die Laien nicht selbst behaupten, die Dienstzeit müsse verlängert werden? Denn es sehe die Truppe zum Erbarmen aus? Ganz einfach und schlagend ist der Satz, da ein Soldat 3 Jahre dienen muß, um dem Geist nach Soldat zu sein, so kann er auch so gut aussehen, wie der preußische Soldat aussieht, aber nicht um so gut auszusehen, soll er drei Jahre dienen.
Schließlich kann ich nicht unberührt lassen, daß ich aus sicherer und sehr wohl unterrichteter Quelle weiß, daß auch das Jahr 1832 wieder Überschüsse im Jahres-Abschluß liefert, die den früheren nicht nachstehen: ich muß daher noch einmal auf die im Memoire vom Oktober abgesprochene Ansicht zurückkommen; man zweige anderthalb Millionen von diesen nun seit 3 Jahren constant sich bleibenden Überschüssen zum Militär-Etat ab, lege das andere in den Schatz und Erlassung von Steuern möge eintreten, wenn jener gefüllt ist, aber ehe jene Millionen nicht zum Militär-Etat gebracht sind, darf kein Steuer-Erlaß eintreten. Ist dieser erst eingetreten, und die Dienstzeit verkürzt, wer kann dann jemals daran denken, eine Steuer-Erhöhung und eine verlängerte Dienstzeit wieder vorzuschlagen? So stehen wir am Wendepunkt dieser ins tiefste Innerste mich erschütternden Frage, deren Lösung das Schicksal des Vaterlandes und des Thrones in sich schließt. Tief ergriffen und schmerzlich bewegt verbleibe ich
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Im neuen Palais, 30. Juli 1833.
Eine zweite Bitte, die ich vorzutragen wage, verdient eine sehr zarte Behandlung, da Sie mir dieselbe bereits vor 7 Jahren zwar nicht definitiv abgeschlagen, jedoch durch Ihre Nicht-Entscheidung auch nicht genehmigten. Es ist dies das Projekt eines kleinen Besitztums auf dem Babelsberg[89]. Sie fanden das damalige Projekt zu groß und zu kostspielig. Das, was ich jetzt vorzutragen wage, wird diesen Vorwurf nicht verdienen, da es nur eine Cottage von 50 Fuß Quadrat und eine kleine Garten-Anlage rund herum in sich begreift. Der ganze übrige Berg würde bleiben, wie er ist und nur gangbarer gemacht werden. Die projektierte Anlage würde am unteren Abhange zunächst dem Fischerhäuschen zu liegen kommen, mit einem kleinen Teil des offenen Feldes; das Ganze würde ungefähr 6000 Tlr. abzuführen kosten. Die neu angelegten Promenaden auf dem Berge, die jedoch weder von mir angelegt noch bezahlt sind, haben durch die schönen Aussichten, die sie gewähren, den Wunsch von neuem in mir rege gemacht, jenes frühere Projekt wieder aufzunehmen, da ich mich in der Wahl der schönen Lage wohl nicht geirrt habe. Augusta teilt sehr meinen Wunsch und den Gefallen an einem kleinen Besitztum. Im Gewährungsfall würde ich den Berg in Erbpacht nehmen, jährlich 90 Tlr., weil ich keinen andern Besitz-Titel anzugeben habe. Da die Zeiten jetzt friedlich sind, so darf ich hoffen, Ihre gnädige Einwilligung zu erhalten...
Weimar, den 23. Oktober 1833.
.... Ich war gestern in Erfurt... nach der Parade führte die Infanterie ein kurzes Exercieren aus. Die Truppen sahen sehr gut aus, wenngleich die schönen gedienten Leute vom Herbstmanöver zu vermissen waren... Auch das hiesige Bataillon habe ich in Parade gesehen. Es war sehr schwach... die Haltung ist mit einem gewöhnlichen Landwehrbataillon früherer Art zu vergleichen, da die Mannschaften erst vier Wochen bei der Fahne sind... exerciert ward nicht, so daß ich von dem neu eingeführten preußischen Reglement nicht urteilen konnte. Die Griffe haben sie nicht eingeführt, da sie noch französische Gewehre besitzen, also die preußische Chargierung nicht annehmen können. Es wäre vielleicht nicht unzweckmäßig, zu versuchen, das preußische Gewehr hierher zu verpflanzen, damit ein Anfang zur Egalisierung des Kalibers gemacht würde...
Weimar, den 31. Oktober 1833.
.... Vor einigen Tagen habe ich den nun von Ihnen bestimmten Infanterie-Etat und die auf 2 Jahre bestimmte Dienstzeit zugeschickt erhalten. Ich sehe, daß auf die Gegenrechnung, welche ich in meiner Eingabe im Juli machte, nicht berücksichtigt worden ist. Ich kann nur wünschen, daß meine Rechnung unrichtig war; indessen nach den bisherigen Erfahrungen muß ich fürchten, daß ich mich nicht verrechnete. Da nun zur großen Revue vor Ihnen, also höchstens alle vier Jahre, die Kriegsreserven-Rekruten eingezogen werden sollen, so sind die Bataillone vier Jahre lang incomplet, so daß beim Ausmarsch so viele rohe Rekruten eingezogen wenden müssen, als das Manquement beträgt und dies wirkt ebenso auf die Landwehr; ich bin daher nicht ohne Besorgnis.