Beide Herren haben bereits seit diesem Sommer meinen Sohn des Öfteren besucht und sich mit ihm bekannt gemacht, um den Übergang mit einem Male nicht zu plötzlich für das Kind zu machen.

Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.

Berlin, den 30. November 1838.

Schon nach meiner Rückkehr von der ersten Inspektionsreise am Rhein im Sommer dieses Jahres hatte ich es für meine Pflicht gehalten, Ihnen Meldung von dem Eindruck zu machen, welchen mir die Stimmung der Bewohner in jenen Provinzen gemacht hatte. Was ich Ihnen gleich anfangs mündlich meldete, wollte ich schriftlich vervollständigen. Die Zeit in Teplitz ließ nur jedoch kaum so viel Muße, die militärischen Arbeiten zu vollenden; die zweite Inspektionsreise, die Herbstmanöver und vor allem die schon zum 4. Oktober damals anberaumte Ankunft der Oberpräsidenten jener Provinzen ließen jene Arbeiten unvollendet. Ich sehe mich jedoch jetzt veranlaßt, einen Teil jener Bemerkungen aufzunehmen und zur Sprache zu bringen, indem ich erfahren habe, daß dieser Gegenstand bereits Ihre ganze Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Es ist dies die Stellung des Minister von Kamptz[96] als Justizminister für die Rhein-Provinz oder für die französische Gesetzgebung.

Meine pflichtmäßige Überzeugung muß ich nach Allem, was ich darüber fast täglich auf meiner Reise hörte, dahin aussprechen, daß der Minister v. Kamptz alles und jedes Vertrauen in der Provinz verloren hat, jeglicher Achtung ermangelt und somit seine fernere Belassung in der Stellung unhaltbar geworden ist.

Die Gründe zu dieser Stimmung sind sehr kurz gefaßt folgende: Herr v. Kamptz hat bei Übernahme des Ministerium teils öffentlich, teils privatim erklärt, daß er Alles, was in seiner Macht stände, anwenden würde, um die französische Gesetzgebung abzuschaffen; er wolle sie, was er auch völlig erfüllt hat, so durchführen, daß sie in ihrer Konsequenz gestört werde und somit von selbst fallen müsse. Darauf hat er in zwei Jahren eine Rundreise in der Provinz gemacht und nun mit einem Male die entgegengesetzte Sprache geführt, sich auf das Lebendigste für die Erhaltung der französischen Gesetzgebung ausgesprochen und seine bonnes offices zu diesem Zwecke versichert. Kaum von dieser Rundreise zurückgekehrt, hat er sich wieder ganz in der früheren Art ausgesprochen und in Privatbriefen vernehmen lassen und wieder in der früheren Richtung verfahren. Es bedarf wohl gar keines Kommentars, um die Mißstimmung aller Klassen der Bevölkerung, aber namentlich des Beamtenstandes und der gebildeten Mittelklasse zu erklären, wenn man einen so hochgestellten Staatsmann so veränderlich in seinen Ansichten erblickt, von dem das Wohl und Wehe der Bevölkerung abhängen soll. Hierzu gesellt sich nun aber noch eine Schwäche in der Behandlung der Personal-Verhältnisse, welche noch weniger dem Ministerium Kamptz Achtung erwerben kann. Er steht mit vielen Justizbeamten in Correspondenz, die ihm so zu sagen den Hof machen; die Personen begünstigt er bei Anstellungen und Beförderungen, wobei die ärgsten Mißgriffe vorgekommen sein sollen. Außerdem hat er das ihm in einzelnen Fällen von Ihnen delegierte Begnadigungsrecht in einem Maaße mißbraucht und ausgedehnt, daß es fast sprichwörtlich am Rhein geworden ist, wenn ein Verbrecher nach der Strenge der Gesetze verurteilt wird, derselbe gar bald zum Nachteil der Mitmenschen von Herrn v. Kamptz begnadigt werden würde.

Wenn derselbe somit also alle Achtung, alles Vertrauen und Ansehen verloren hat, so ist es nur zu erklärlich, wie sich gegen denselben nur eine Stimme in dieser Beziehung erhoben hat, ja wie leider sich in den Reihen der Justizbeamten eine Opposition gegen ihren Minister erhebt, die an und für sich gewiß sehr sträflich, aber wahrlich nicht zu verwundern ist.

Wenn alle diese Ansichten und Mitteilungen einzeln nur mir zu Ohren gekommen wären, so würde ich noch kein großes Gewicht darauf gelegt haben; aber ich kann versichern, daß meine Umgebung auf der Reise mir fast täglich aus jedem Nachtquartier dieselben Mitteilungen zu machen hatte, sodaß es unter uns fast schon zur täglichen Begrüßung gehörte, was man Neues über Herrn v. Kamptz vernommen habe. Somit ist die Stimmung gegen denselben also als eine ganz allgemein mauvaise nur anzusehen. Sie ist aber um so übler, als die Justiz doch diejenige Partei ist, welche Jedermann einleuchtend ist und die am allermeisten besprochen wird. Eine so begründete Mißstimmung aber über diese Branche bestehen zu lassen, während noch so viele andere Gründe zur Aufregung in jener Provinz vorhanden sind in diesem Augenblick, scheint einer großen Aufmerksamkeit wert. Und da die Abhülfe für den gegebenen Fall rasch gefunden ist, und mit Schonung für die Person eintreten kann, die Ruhe, das Vertrauen der Provinz aber vor Allem jetzt erhalten werden muß, so habe ich keinen Anstand nehmen dürfen, mich hier offen auszusprechen.

Ich hoffe von Ihnen nicht mißverstanden zu werden bei diesem Schritt; es ist der erste der Art, den ich tue, wohl wissend, daß mir für gewöhnlich die Einmischung in solche Verhältnisse nicht zusteht. Aber meine Stellung im Laufe dieses Jahres zur Rhein-Provinz, die Dringlichkeit des questionierten Verhältnisses, das mir nur zu klar geworden ist, ließen mich zum Besten Ihres Dienstes und des Landes diese Zeilen aufsetzen.

Was nun noch die französische Gesetzgebung an und für sich anbetrifft, so gehöre ich zwar zu denen, die sie so früh wie möglich abgeschafft zu sehen wünschen. Indessen, da man dieselbe nun 25 Jahre in Kraft gelassen hat, so scheint es mir nicht möglich, sie anders als bei Erscheinen der umgearbeiteten allgemeinen Gesetzgebung aufheben zu können, ohne die Stimmung am Rhein jetzt zu irritieren. Die Provinz hierüber zu beruhigen, dürfte sehr wichtig sein; bis zum Erscheinen jener revidierten Gesetzgebung aber ist gewiß es von Wichtigkeit, daß die französischen Gesetze in’s Deutsche übersetzt werden und als rheinisches Recht in Kraft bleiben. Diese Arbeit in Jahresfrist vollenden zu können, wird allgemein versichert.