Oßwallten der gesellschafft von Rafenspurg diener ist frist zu seiner straff geben bis vff pfingsten.

[R.-P. 1497, VI, 16b] Tercia post Viti (20. Juni) 1497:

Wo der oßwalt sein straf itzo halbe wil verpringen sol [man] Im zu dem anndern Halben teyl biß vff Jacobj frist geben.

[R.-P. 1497, VII, 4a] Tercia post Johannis Baptiste (27. Juni) 1497:

Es ist abermalen erteylt das Oßwalt sein straff verpringen sol wie am nachsten im Rat erteylt ist.

[61] Stadtarchiv. Libri litterarum. Bd. X. Fol. 82b, leider ohne Datum, aber ohne Zweifel in die neunziger Jahre des 15. Jahrhunderts gehörend. Es handelt sich um Summen, welche Hieronymus Behaim, Bürger zu Nürnberg und Blasius Krieg zu Breslau verschiedenen Leuten für gelieferte Kaufmannswaren schuldig sind. Unter den Gläubigern erscheint auch Oswald Krell, der 248 Gulden zu fordern hat.

[62] Ohne Zweifel jene große patrizische Handelsgesellschaft zu Ravensburg, an deren Spitze im 15. Jahrhundert die uralte Familie Hundbiß stand. Vgl. darüber F. Hafner, Geschichte von Ravensburg (1887) S. 94, 269, 441 u. ö.

[63] Wenn zu Anfang des 16. Jahrhunderts von Lindau ohne weiteren Zusatz die Rede ist, ist wohl immer Lindau i. B. gemeint. Über dessen Bedeutung für den damaligen Handelsverkehr s. L. v. Ranke, Zur deutschen Geschichte (Sämtliche Werke. 3. Aufl. 1888. VII. Bd.) S. 34.

[64] Ich gebe hier im Zusammenhang diejenigen Ratsverlässe, welche der vorstehenden Darstellung des Falles Kaspar Krell, zu Grunde liegen:

[R.-P. 1510, XII, 4a] Secunda Scolastice (10. Febr.) 1511: