Von den Märkten kommen allerdings die auf den öffentlichen Plätzen der Stadt abgehaltenen Wochenmärkte für die Entwicklung des Kaufwesens kaum in Frage, weil dort eigentlich nur die vom Lande zu Markt gezogenen Bauern die selbstgewonnenen Lebensmittel umsetzten. Etwas anderes ist es freilich schon, wenn der Verkauf derselben in die Hände der Zwischenhändler oder Höker übergieng, aber auch diese haben kaum jemals den Anspruch auf den Namen Kaufmann erhoben. Ein richtiger Kaufverkehr entfaltete sich erst auf den periodisch wiederkehrenden Jahrmärkten und Messen, die sich im Anfang meist an kirchliche Festlichkeiten angeschlossen hatten, und bei denen sich bald ein so lebhaftes Marktgetriebe entwickelt hatte, daß auch der geweihte Raum der Kirche selbst nicht mehr davor sicher war. »In der kirchen, oder im kirchhoff, sol man nit iar merckt haben, kauffen vnd verkauffen,« in diesen Worten Geilers [Narrensch. fol. 98[94]] zeigt sich, daß das alte Verbot, das die Kirche namentlich im XIII. Jahrhundert immer wieder auf das Entschiedenste hatte aussprechen müssen[95], auch am Ende des XV. noch nicht überflüssig geworden war, ja der sonst so strenge Prediger muß sogar noch hinzufügen: »ob man aber kertzle, oder liechtle zuͦ der meß feil moͤge haben, die leerer seint hie wider einander.« Es war also auch damals noch nicht ganz ausgeschlossen, in dem Raume der Kirche selbst Verkaufsstände anzutreffen. Im allgemeinen aber hatte sich der Markt schon von den geweihten Orten zurückgezogen und auf den öffentlichen Plätzen und Straßen sich festgesetzt, und war so schon rein örtlich betrachtet ein Anlaß der Spekulation für die Einwohner geworden, »die dy hüsser ferleihen.... in der meß[96].«
Fig. 1. Wannenkrämer. Holzschnitt von Hans Frank 1516 aus Geiler, Brösamlin.
(Steinhausen a. a. O. Abb. 24.)[97]
Diese Platzvermieter wenden sich nun natürlich an diejenigen Kaufleute, die ihren festen Stand in der Messe haben, undenkbar ist es, daß sie ihr Geschäft an den sogenannten »Wannenkrämern« machen. Das sind »die kremer, die ihren krom feil tragen in einer wannen. Die selben die schnöcken all winckel auß vnd haben vil narrenwerck vnd thorechte ding feil, vnd haben pfeiflin im krom ligen vnd pfeiffen etwann darzuͦ, vnd machen die lüt lüstig ze kauffen, vnd gond in der meß hin vnd her vff alle stuben an alle ort, vnd wa lüt beieinander ston, so sein die wannenkremer allwegen auch da. Das thuͦt aber ein rechter Kauffmann oder ein hantwercks man nit, der sein war feil hat«[98]. Das Charakteristische dieser Wannenkrämer besteht also darin, daß sie keinen festen Verkaufsstand haben, und ferner darin, daß sie auf eine wenig vornehme Art die Käufer an sich locken, indem sie durch Possen und derbe Spässe die Aufmerksamkeit erregen. »Der kremer ist etwann XL järig, vnd reitet vff eim gemalten stecken daher«[99]. In dieser letzten Art gleichen sie den — meist an eine feste Kramstelle gebundenen — marktschreierischen und oft recht gaunerhaften Verkäufern von Hausmitteln und Quacksalbereien, wie sie sich ja auch bis in unsere Zeit auf den Jahrmärkten erhalten haben[100].
Fig. 2. Zusammenstellung von Waren, die auf der Messe zu kaufen sind.
Holzschnitt von H. Frank aus Geiler, Brösamlin.
(Steinhausen a. a. O. Abb. 96.)
Nur bedingt charakteristisch für die Wannenkrämer war die — teilweise auch in festen Krambuden anzutreffende — Art ihrer Waren. »Sie haben etwann feil: gemalte rößlin, gemalte buppen, Lengold (= Goldlahn, Lametta), Lepkuͦchen, Rechenpfenning, Rörlin, hüppen (= eine Art Waffeln), oflaten, Kartenspiel«[101]. Jedenfalls trieben sie einen nach dem Urteil der Kirche verwerflichen Handel, sie gehören zu den »vnnützen kremern vnd kauflüten, der war nit not ist: sie haben leichtfertige ding feil, als Schnurren (= Kreisel), Rechen, Bloßbelg, Abbrechen (= Lichtschere), Flöchfallen, Blaw enten[102], die vff holdtschuhen gon, vnd Scheiden vnd der gleichen torechte ding. Die wil ich nennen frauwenkremer... Sie haben frawen werck feil, wann die frawen etwann mit semlichen (= solchen) gackeldingen guckis gackis vmbgond, darumb nenn ich sie frauwenkremer«. Durch solche Dinge werden die Frauen zu Leichtfertigkeiten verführt, »vnd etwann so kummen sie vor den selben kremen zuͦsammen, vnd so muͦß er (= der Liebhaber) ir ein blaßbalck kaufen, so kramet sie im ein abbrechen. Die ding machen sie dann vff den ermel, vnd so verstond sie dann einander, was es bedütet, vnd der eeman lachet sein dann, vnd ist gar ein fein ding, vnd ist als narrenwerck«[103]. (Vergl. [Fig. 1].) Die Wannenkrämer dienen also der Sünde, wodurch sie selbst auch sündhaft werden, und solange sie diesen Handel treiben, können sie keine rechte Buße thun. »So eyner in seinem kauffmannschatz vmgat mit wuͦcher, vnd fürkauff vnd die leüt betreügt, ouch die würffel vnd kartenspiel machend, vnd deßgleichen, so lang er dißen vnrechten kauffmanschatz vnd das gewerb treibet, so lang mag er nit wäre buͦß tuͦn für sein sünden«[104]. Geiler gibt einmal (Brösaml. I. fol. 92) eine sehr interessante Zusammenstellung aller der Dinge, mit denen man seiner Überzeugung nach von geistlichen und weltlichen Rechtes wegen keinen Handel treiben darf, und wenn auch die Stelle freilich nur zum Teil hierher gehört und es erst recht zu weit führen würde, in allen Einzelheiten hier näher auf sie einzugehen, so will ich doch nicht versäumen, sie ganz anzuführen. »Ein frummer kaufmann sol feil haben guͦte Kaufmannschatz, nit verlegen ding, erbere ding, die nit verbotten sein. Waz ist verbotten, zuͦ uerkauffen? Geistlich ding (Spiritualia); Gifft (Venena); Prophand (Frumenta publica); Purpurwol (Vellus muricis); Vßgeschnitn kind (Eunuchos); Vnnütze ding (Prophana); Freie menschen (Liberos homines). — Zu dem ersten sein verbotten geistliche ding, als meß lesen, vnd was geistlichen Dingen anhangt (Annexa). Ich hort einist von eim, das im einer fünff pfening wolt geben, er solt im ein meß leßen, da sprach er »ich mag es kum in der werckstat selber darumb haben«. Es was aber schimpff (= Scherz), wie wol man nit darmit schimpfen sol. Es seind darnach die Sacrament, die sol man auch nit verkauffen[105]. — Vnd zu dem andern: gifft sol man nicht verkauffen, dann mit vnderscheid... — Das drit ist prophand, als da man wein vnd korn einem herren zuͦfürt vnd devotis militibus, andechtigen Rittern, wer das vffkauft vnd andern verkauffen wil, ist der kauffman ein grosse person, so sol er leib vnd guͦt verfallen sein, ist er ein gemeine person, so sol man im den kopff abhauwen. — Daz vierd ist vßgeschnitnen kinden, besunder so es römer kind sein, sol man nit verkauffen, aber andere kind mag man wol verkauffen. — Daz fünft ist purpurwol, dem gemeinen man sol man es nicht verkauffen, bei kopff abhauwen. — Zu dem VI. Freie menschen sol nieman verkauffen. Der vatter in hungers not mag er den sun verkauffen, vnd sunst nicht, aber die fraw nit. Er mag die frauw nicht verkauffen, vnd die muͦter mag den sun nicht verkauffen, sie leid hunger oder nicht. — Zu dem sibenden Lusoria instrumenta, Spilwerckzüg vnd ding, die da schedlich seind, üppig, weltlich gezierd, kartenspil, würffel, vnd ding, dy man niendert zuͦ bruchen kann, denn zuͦ narrenwerck, sol man auch nit verkauffen.«
Das zuletzt genannte Verbot richtet sich also ganz deutlich mit gegen die Wannenkrämer, indessen ist es kein Zweifel, daß dieselben sich durch solchen Kirchenspruch nicht gar zu sehr anfechten ließen, und wenn sie selbst darnach strebten, ihren fliegenden Handel mit einem festen, die Wanne mit dem Kramladen zu vertauschen, so wurden sie nicht durch religiöse Bedenken dazu veranlaßt — zumal in vielen Fällen nicht einmal ein plötzlicher Wechsel in der Art ihrer Waren damit verbunden war —, sondern vielmehr durch das natürliche Verlangen, in der sozialen Gliederung ihres Standes eine Stufe höher zu steigen. »Zuͦ dem ersten so treyt er seinen krom in einem wenlyn hin vnd her, Streel vnd spiegel. Wan er etwas überkumpt, so will er darnach ein gedemly haben, vnd würt darnach ein kaufmann vnd haltet huß, er hört nit vff, er sei den in einer geselschaft, noch hört er nit auf, er will ein galeen vff dem mer haben«, mit diesen Worten schildert Geiler (Brösaml. I. fol. 90) die Stufenleiter innerhalb des Kaufmannsstandes. Der Wannenkrämer wird zum Besitzer eines Gadems, eines Kaufladens, darnach wird er Großkaufmann und begründet ein Kaufhaus, dann schließt er sich einer Handelsgesellschaft an und hört nicht eher auf, als biß er an den überseeischen Handelsgeschäften seinen Anteil bekommen hat.
Wenn er es aber soweit bringt, so hat er vorher viel Mühe und Not zu überstehen: »ein kouffman, will der groß rychtum haben, er muͦß luͦgen, daz er vßryt gon Andorff (= Antwerpen), gon Mechel, gon Lyon oder Venedig, io dick (= oft) in schnee, kelt, frost, wind vnd regen, vnd in grosser widerwertigkeit, des er wol überhaben wer vnd doheymen am trucken sässe in einer warmen stuben bey seiner frawen vnd lieben kinden. Aber daz verlot er allesammen allein vmb zeytlichs guͦts willen. Ich will geschwigen dozuͦ, daz er muͦß menge böße ellende herberg haben vnd vil übel zeyt, vnd muͦß offt nacht in den herbergen in winckelen oder lußigen wuͦsten betten ligen, vff schmutzigem deller essen, vnd zeren menge böße ürten vnd wuͤste suppen, vnd dennocht dz thür genuͦg bezalen, vnd muͦß dozuͦ groß sorg, angst vnd not haben, vnd zuͦm dickren mol lib vnd leben zuͦm guͦtt doran wogen«[106]. So hatte der Kaufmann auf jeder Geschäftsreise unzählige Unbequemlichkeiten zu überstehen, bei jedem Aufbruch zur Messe mußte er sich gefaßt machen, von wegelagerndem Raubgesindel überfallen, ausgeplündert und an Leib und Leben gefährdet zu werden[107]. Von schwerer Sorge war er befreit, wenn er das Ziel seiner Reise glücklich erreichte, und es ist wohl zu verstehen, wenn er sich dort für ein paar Tage mit vollem Behagen dem Lebensgenuß hingab, ehe er seine Geschäftsthätigkeit aufnahm. Das ist es, was Geiler, Narrensch. fol. 121 andeuten will mit den Worten: »ein kauffmann, wan er kumpt geen Franckfurt, geen Nierenberg, so gat er dem spil nach, dem fressen vnd suffen, vnd vergißt seiner kauffmannschatz, das sein arm fürnemen was« eine Äußerung, die nichts anderes heißen kann, als daß der Kaufmann von den Anstrengungen der Reise sich erholte in den Gildehäusern oder Kaufleutstuben, wo zumal vor Beginn der Messe ein reich bewegtes Leben und Treiben sich entfaltete, wo alte Bekannte aus weit entfernten Gegenden sich in gleich angeregter Stimmung trafen und mit gleicher Bereitwilligkeit das Geld hinaus gehen ließen.
Nach dem Vergnügen folgte dann die Arbeit schon bald genug, nach der Verschwendung das Feilschen um den Pfennig, und dessen kann man gewiß sein, daß derjenige Kaufmann eine sehr große Seltenheit bildete, bei dem Geilers — wohl mehr der Nutzanwendung zu Liebe gewähltes — Bild (Brösaml. II. fol. 64) zugetroffen hätte: »Ein begiriger kauffman, der etwan findet zuͦ kauffen ein edlen stein, so spricht er nit zuͦ dem der den stein hat, »wie wiltu in geben?« er zelt ym das gelt auch nit, er wigt es ym auch nit, er messet es auch nit, er thuͦt auch den seckel nit vff, er zerreißt vnd zerschneidet den seckel vff, vnd spricht, nym als vil als du wilt.« Wir haben ja schon gehört, wie sehr man sich vor den Warenfälschungen zu hüten hatte[108] und wir werden noch sehen, welchen Übervorteilungen man beim Kauf selbst ausgesetzt war, kein Wunder, wenn der Kaufmann sich beim eigenen Einkauf nicht betrügen ließ. Es ging nun einmal nicht anders, er mußte ein weites Gewissen haben, und wenn wir im XIII. Jahrhundert schon von Caesarius von Heisterbach hören, ein Kaufmann könne kaum ohne Sünde sein, so setzt im Anfang des XV. Jahrh. Joh. Nider (a. a. O. fol. 1a) die alte Klage fort, »cum mercatorum officium tot suspectis contractibus circumvolutum agnoscatur moderno tempore, ut experti animarum medici iustum ab iniusto vix valeant discernere.« So sehen wir sie denn über die Messe ziehen und mit kaltem Blut den »Nachkauf«[109] treiben, »da sie eim die gurgel abstechen, vnd ein armen man zwingen vnd tringen, daz er in zuͦkauffen muͦß geben, als man nach dem end der meß thuͦt, vnd die meß vßgat, da einer verhalten hat, vnd dieselben denn vmbher gon vnd einander vnder den armen füren, vnd dann hinzuͦ gon vnd sich also stellen, als ob sie nit wöllen kauffen, vnd sei nüt des dings, vnd seind doch darumb da. Also würt der genötigt, daz er muͦß sein war neher geben weder sie wert ist vnd er sie selber hat«[110].