Erster Hauptteil.
Die Wahrheit.


Erster Abschnitt.
Was ist Wahrheit?

Erste Untersuchung.

Die herkömmliche Definition der Wahrheit.

Seit Cartesius spielt der Gedanke einer gegensätzlichen Trennung von Leib und Seele in der Philosophie eine Rolle. In ähnlicher Weise hat seit Kant der Gedanke einer gegensätzlichen Trennung des Erkennens und seines Gegenstandes die Philosophen beschäftigt, und zwar verstanden sie unter Gegenstand das sogenannte Ding an sich oder den Gegenstand, wie er unerkannter Weise ist. Beide Gedanken sind der Aristotelischen und mittelalterlichen Philosophie fremd. Der letztere Gedanke führt zu einer Auffassung der gewöhnlichen Definition der Wahrheit, welche jede Erkenntnis der Wahrheit unmöglich macht. Nach dieser Definition nämlich, auf die alle Erörterungen über die Wahrheit vielfach unbewusst und unfreiwillig zurückkommen, besteht die Wahrheit in der Übereinstimmung des Erkennens mit seinem Gegenstande. Fassen wir hier Gegenstand in seiner gegensätzlichen Trennung vom Erkennen als das Unerkannte oder so wie er unerkannter Weise ist, so kann von einer Erkenntnis der Wahrheit keine Rede mehr sein; denn der Gegenstand kommt uns doch nur innerhalb unsrer Vorstellungen und Gedanken, also vermittelt durch unser Erkennen, zum Bewusstsein. [pg 02] Was er abgesehen davon sein mag, darüber wissen wir nichts. Aber muss in jener Definition der Wahrheit das Wort Gegenstand notwendig im Sinne des unerkannten Gegenstandes, wie er unerkannter Weise ist, genommen werden? Wir werden der Absicht der gewöhnlichen Definition der Wahrheit gerecht, wenn wir den Gegenstand als das betrachten, was vom Erkennen weder gemacht noch geändert wird und insofern vom Erkennen unabhängig ist. Damit steht aber nicht im Widerspruch, wenn wir an einer unlösbaren Verbindung des Erkennens mit seinem Gegenstande festhalten und insofern von einer wechselseitigen Abhängigkeit einerseits des Erkennens vom Gegenstande und anderseits des Gegenstandes vom Erkennen reden. Wenn das Erkannte auch nicht durch das Erkennen ist, so bleibt doch die Annahme möglich, dass es nicht ohne das Erkennen sein kann und insofern von ihm abhängig ist. Ausgeschlossen ist hierbei die rationalistische Annahme, dass das Erkennen seinen Gegenstand aus sich selbst schöpft; aber auch die empiristische Annahme ist unrichtig, dass dem Erkennen sein Gegenstand einfach gegeben wird. Das Gegebene ist noch nicht das Erkannte; das Erkennen darf den Gegenstand weder erzeugen oder auch nur ändern, noch kann es ihn als Unerkanntes als Ding an sich erfassen.

Indes ganz abgesehen davon können wir die Definition, wie sie gewöhnlich gegeben wird, nicht gebrauchen, schon wegen der Unbestimmtheit und Vieldeutigkeit des Wortes »Gegenstand«, und es würde daran auch dann nichts geändert, wenn wir dieses Wort durch das nicht minder unbestimmte und vieldeutige »Wirklichkeit« ersetzten. Für uns giebt es nur einen Gegenstand des Erkennens, und das ist die Wahrheit. Wir nehmen an, dass wir die Wahrheit erkennen können, erklären uns aber ausser Stande, von dem was Wahrheit ist, eine Definition zu geben. Wenn wir aber auch keine eigentliche Definition von dem Begriff der Wahrheit zu geben vermögen, so können wir doch wenigstens ein Merkmal dieses Begriffs aufweisen und in ihm uns seinen Inhalt vergegenwärtigen. Das Merkmal ist freilich kein letztes Unterscheidungsmerkmal, aber doch ein wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Bestandteil des Begriffs der Wahrheit. Wir [pg 03] können ferner auch ein Kennzeichen der Wahrheit angeben, an dem wir Wahrheit und Falschheit unterscheiden, und damit den Umfang dieses Begriffs bestimmen. Wie so oft muss auch hier die genauere Bestimmung des Umfangs einen Ersatz bieten für die unzulängliche Festsetzung des Inhalts. Das Kennzeichen ist freilich nur ein äusseres, aber als einziges unterscheidendes Kennzeichen nicht bloss praktisch unentbehrlich, sondern auch von entscheidender Wichtigkeit.

Zweite Untersuchung.