Was wesentlich ist, ist einem Ding – das Wort im weitesten Sinne genommen – wesentlich, es ist ihm zugehörig und gehört mit ihm zusammen. So führt der Begriff des Wesentlichen auf den des Zusammengehörigen zurück. Das zeigt sich insbesondere, wenn wir den alles Wesentliche zusammenfassenden Begriff des Wesens der Dinge näher betrachten. Die Stellung der Dinge in der Gesamtheit des Wirklichen, d. h. also ihre Zusammengehörigkeit mit allem Wirklichen, macht das Wesen der Dinge aus. Die Zusammengehörigkeit ist der Grundbegriff des Erkennens, in dem uns seine wesentlichste Seite kund wird; das Wesen der Dinge und ihre Wahrheit ist sein Ziel, aber nur durch Erfassung des Zusammengehörigen wird es erreicht.
Das, was zusammengehörig oder wesentlich ist, muss sorgfältig unterschieden werden von seiner Zusammengehörigkeit oder Wesentlichkeit. Wir erfassen dasselbe mit einem Blick des Geistes, über den das entwickelte Bewusstsein verfügt. Es ist vor allem wichtig zu beachten, dass dieser Blick nicht als eine Erkenntnis betrachtet werden kann. All unser Erkennen setzt ein Vorgefundenes voraus, nicht als seine Quelle, sondern als Ausgangspunkt für eine Reihe von Thätigkeiten, die ihm vorangehen. Diesen Ausgangspunkt, also das Vorgefundene, bilden die Empfindungen und die aus ihnen zusammengesetzten [pg 21] Sinnenbilder. Auch die Willensdinge, die durch blosse Association der Sinnenbilder der Ausdehnung und Bewegung mit den Willensimpulsen entstehen, ferner die ersten Vorstellungen, die wir von einem uns Gegenüberstehenden gewinnen, gehören, wie die Sinnenbilder selbst zu den Voraussetzungen des Erkenntnisvorganges und können insofern dem Vorgefundenen zugerechnet werden.
Durch den Blick des Geistes, der eine besondere Art der Abstraktion bildet, gewinnen wir den Begriff oder die wesentlichen Merkmale dieser Willens- oder Sinnendinge. Natürlich belehrt uns dieser Begriff in keiner Weise darüber, was den Sinnendingen für die Gesamtheit des Wirklichen für eine Bedeutung zukommt. Hier zeigt sich insbesondere, dass die vielen Begriffe, auch wenn sie die wesentlichen Merkmale umfassen, also wirkliche Begriffe sind, von dem eigentlich einzig und allein diesen Namen verdienenden Begriff, der die Stellung des Einzelnen im System der Wahrheit bestimmt, ganz und gar verschieden sind. Zur Gewinnung dieses Begriffs bedarf es eines sozusagen alles zusammenschauenden Blicks; für die Gewinnung jener Begriffe genügt der in Gedanken trennende Blick. Diese in Gedanken sich vollziehende Trennung ist der eigentliche Sinn der Abstraktion, des lateinischen abstrahere, des griechischen aphaireisthai, nicht das Absehen, viel eher das Hinsehen und Festhalten des einen, mit Vernachlässigung und Beiseitesetzung des andren im Denken. Es ist klar, dass ein solches Trennen, gedankliches Isolieren ein neues gedankliches Gebilde eben das auf diese Weise Getrennte und Isolierte und zugleich Festgehaltene erzeugen, erschaffen muss. Die so erzeugten, geschaffenen Gebilde sind Einzelgebilde des Denkens und als solche im Denken vorhanden, nicht erst in Urteilen gegeben. Wenn man den Nachdruck auf das Absehen, Fallenlassen, das leicht als Ausscheiden, Verneinen gefasst werden kann, legt, so liegt der Gedanke nahe, diese wesentlichen Merkmale seien für uns nur in negativen Urteilen vorhanden. Aber das widerspricht einerseits der Selbstbeobachtung, der Reflexion auf das, was wir thun, wenn wir diese Gebilde festhalten: es ist ein einfaches Hinsehen, Hinblicken, dessen thatsächlicher Nebenerfolg das Absehen freilich bildet, aber ohne als besonderer Vorgang [pg 22] hervorzutreten. Anderseits setzen diese negativen Urteile bereits die Isolierung der wesentlichen und unwesentlichen Merkmale also eben diese isolierten Gebilde voraus. Durch diese Isolierung gewinnen wir die wesentlichen Merkmale, die zu dem Sinnen- oder Willensding gehören: Ausdehnung, Bewegung, Nebeneinander, Nacheinander, Substanz, Kausalität. Was die Bedeutung dieser Worte ist, können wir freilich nur in Urteilen angeben; aber daraus folgt nicht, dass wir den Gedankengehalt dieser Worte auch nur durch Urteile gewinnen. Die Urteile, in denen wir die Bedeutung dieser Worte darlegen, setzen vielmehr die entsprechenden Einzelgebilde des Denkens voraus, in denen das in den Urteilen Verbundene isoliert wird. Diese gedanklichen Einzelgebilde schafft, erzeugt der Blick des Geistes, aber er entdeckt und findet sie zugleich. Das, was er findet und entdeckt, ist jedenfalls von dem Vorgefundenen verschieden, es ist eine Zuthat zu dem Vorgefundenen, die freilich nicht willkürlich sondern ihm angemessen ist. Mit dieser Zuthat ist das in der Empfindung Gegebene, das Vorgefundene jedenfalls überschritten. Sie ist das, was wesentlich ist, das, was zusammengehörig ist, wesentlich dem Dinge, zusammengehörig mit dem Ding, in dessen Besitz wir zunächst durch den genannten Blick unseres Geistes gesetzt werden.
Die zweite über das Vorgefundene hinausgehende Stufe, die aber auch noch nicht als eigentliche Erkenntnis betrachtet werden kann, besteht darin, dass sich unsrem Bewusstsein die Wesentlichkeit des Wesentlichen, die Zusammengehörigkeit des Zusammengehörigen aufdrängt, dass der Gedanke daran sich als unabweislich darstellt. Das Sichaufdrängen der Zusammengehörigkeit und Sichalsunabweislichdarstellen darf nicht falsch verstanden werden. Es ist ein Einleuchten und hat darum mit äusserem Zwange, der uns die Empfindungen aufdrängt, oder mit innerer Nötigung, die wir erfahren, wenn uns ein Gedanke verfolgt, nichts zu thun. Es wendet sich einfach an die Vernunft des Menschen.
Nun folgt als dritte Stufe die eigentliche Erkenntnis, die in der Einsicht der Zusammengehörigkeit oder der Wesentlichkeit besteht. Selbstverständlich ist der sich unabweislich [pg 23] aufdrängende Gedanke oder das Einleuchten etwas von der Einsicht Verschiedenes. Nur in der Einsicht kann die Erkenntnis bestehen. An die Einsicht schliesst sich als vierte Stufe das Urteil an, das sich ganz auf die Einsicht stützt und nur als gedanklicher Ausdruck der Einsicht aufgefasst werden kann. Als fünfte Stufe folgt das Bewusstsein von der Objektivität des Urteils oder das Bewusstsein der Wahrheit des Urteils, das seinen Grund in der zweiten Stufe, dem Einleuchten der Zusammengehörigkeit hat. Es folgt als sechste Stufe die Gewissheit, der Gegensatz des Zweifels, der allen Zweifel ausschliesst und dem Bewusstsein die Festigkeit verleiht, wie der Zweifel dasselbe ins Schwanken bringt. Es ist nach dem Zeugnis der Reflexion ganz offenbar, dass die Einsicht, der eigentliche Erkenntnisakt, von ihrem gedanklichen Ausdruck im Urteil verschieden ist. Weniger deutlich giebt sich kund, dass von der Einsicht auch der Zustand der Gewissheit und das Bewusstsein der Wahrheit verschieden ist; aber beide setzen die Erkenntnis als vollendet voraus und dürfen darum nicht mit der Einsicht verselbigt werden.
Das Urteil entspricht dem Finden der wesentlichen Merkmale durch den Blick des Geistes. Wie durch das letztere ein Einzelgebilde des Denkens erzeugt wird, so durch das erstere eben jene Urteil genannte Verbindung, sei es eines Sinnenbildes, sei es eines Einzelgebildes des Denkens mit einem andren Einzelgebilde, eben dem wesentlichen Merkmal. Wie das Einzelgebilde des Denkens im Worte seinen Ausdruck findet, so die Urteil genannte Verbindung im Aussagesatze. Aber sowohl das Einzelgebilde wie diese Verbindung sind gedanklicher Natur und müssen darum sorgfältig von dem sprachlichen Ausdrucke unterschieden werden. Der Auffindung des wesentlichen Merkmales folgt das Einleuchten und die Einsicht, dem Urteil das Bewusstsein der Wahrheit und die Gewissheit. Auch diese Glieder entsprechen sich: das Einleuchten dem Bewusstsein der Wahrheit und die Einsicht der Gewissheit. Es sind Zustände, nicht Schöpfungen des Bewusstseins, von denen Einleuchten und Bewusstsein der Wahrheit einen objektiven, Einsicht und Gewissheit einen subjektiven Charakter haben. Das Kennzeichen der Wahrheit besteht für uns in dem Einleuchten, [pg 24] der zweiten über das Vorgefundene hinausgehenden Stufe des Erkenntnisvorgangs. Es liegt nahe – und das geschieht oft genug – die Einsicht für das Kennzeichen der Wahrheit zu halten; wird doch das griechische enargein und das lateinische evidentia oft genug mit Einsicht wiedergegeben oder die Einsicht näher als das Einleuchten der Wahrheit erklärt. Natürlich kann unter dieser Voraussetzung nicht von einem criterium secundum quod ausser für die nachträgliche Reflexion, sondern nur von einem criterium quo cognoscitur die Rede sein. Wir verstehen unter dem Kriterium oder Kennzeichen der Wahrheit nicht diesen subjektiven Zustand der Einsicht sondern das Einleuchten, Sichaufdrängen der Zusammengehörigkeit, die Unabweislichkeit des Gedankens derselben, die natürlich etwas Objektives ist und darum auch die Objektivität des Urteils oder das Bewusstsein seiner Wahrheit begründen kann.
Dreizehnte Untersuchung.
Die Gesetze des Erkennens.
Die Wahrheit, das Ziel des Erkennens ist nicht eine zusammenhanglose Summe von Teilen sondern ein Ganzes, in dem jeder Teil den andern bedingt und trägt, kein Chaos sondern ein System, und dieses System ist der Wahrheit so wesentlich, dass eine einzelne Wahrheit nur Wahrheit ist durch ihren Zusammenhang mit dem Ganzen. Man kann darum streng genommen nicht von einer einzelnen Wahrheit sprechen sondern nur von einem Reiche der Wahrheit. Die verschiedenen zusammengehörigen Wahrheiten als zusammengehörige, also ihre Zusammengehörigkeit zum Bewusstsein bringen, so den Zusammenhang aller Wahrheit herstellen, oder besser gesagt die Eine Wahrheit finden, das ist das Ziel des Erkennens. Die Ableitung und Erschliessung der einen Wahrheit aus der andren ist nur die Kehrseite dieses Zieles, seine bloss formale Folgeerscheinung, und von viel geringerer Bedeutung.
Das ist freilich ein hohes, ein allzuhohes Ziel. Der Zusammenhang aller Wahrheit, oder, was dasselbe ist, das Wesen der Dinge zu erkennen, den Einen Gedanken zu finden, der über alles Licht verbreitet, ist uns bis jetzt versagt. Wir müssen uns mit einzelnen Strahlen dieses Lichtes begnügen. Wir kommen [pg 25] nur wenig über die wesentlichen Merkmale der Dinge hinaus, und wenn wir darunter diejenigen verstehen, von deren Zugehörigkeit zu den Dingen wir eine Einsicht haben, reichen wir in vielen Fällen nicht einmal an diese heran. So tritt für unser Denken an die Stelle des Gesetzes der Zusammengehörigkeit, das uns die Aufgabe stellt, alle Wahrheiten in ihrer Zusammengehörigkeit und somit als die Eine Wahrheit zu erfassen, das Gesetz der Übereinstimmung, nach dem sich die Wahrheit und Falschheit unsrer einzelnen Urteile bestimmt. Wir unterscheiden vier, beziehungsweise acht Formen dieses Gesetzes, deren Wahrheit uns unmittelbar einleuchtet. Erstens, das Zugehörige muss zugesprochen werden. Zweitens, das Zugehörige darf nicht abgesprochen werden. Drittens, das Nichtzugehörige muss abgesprochen werden. Viertens, das Nichtzugehörige darf nicht zugesprochen werden. Zu dem Zugehörigen gehört auch das Enthaltene. Was in einem Subjekt enthalten ist, gehört zu ihm, aber nicht das Gegenteil gilt: was in einem Subjekt nicht enthalten ist, kann ganz wohl ihm zugehören. Daraus ergeben sich die vier weiteren nicht die Zugehörigkeit sondern das Enthaltensein betreffenden Formen. Fünftens, das Enthaltene muss zugesprochen werden. Sechstens, das Enthaltene darf nicht abgesprochen werden. Siebentens, das Nichtenthaltene darf nicht als enthalten zugesprochen werden. Achtens, das Nichtenthaltene muss als enthalten geleugnet werden. Der Zusatz als enthalten in sieben und acht ist notwendig, weil auch das Nichtenthaltene zugehörig sein kann. Was immer zugesprochen oder abgesprochen wird, wird als zugehörig zugesprochen oder abgesprochen; deshalb bedarf es des Zusatzes als zugehörig in drei und vier nicht, er ist ohne weiteres in diesen Formen eingeschlossen. Setzen wir voraus, dass das negative mit dem unendlichen Urteil: der Mensch ist nicht sterblich – ist unsterblich; der Kreis ist nicht rund – ist nichtrund, dieselbe Bedeutung hat, so ergiebt sich, dass die Formen zwei und drei und die Formen sechs und sieben dasselbe ausdrücken. Man kann sie im Gegensatz zu dem Gesetze der Übereinstimmung als Formen des Gesetzes des Widerspruches bezeichnen, das eigentlich nur die negative Seite des Gesetzes der Übereinstimmung bildet. Es ist ein [pg 26] Widerspruch nicht bloss das Nichtenthaltene als enthalten zu behaupten, wie es die siebente Form, sondern auch das Nichtzugehörige als zugehörig zu behaupten, wie es die dritte Form verbietet.