Nehmen wir nun an, dass ein Satz in mittelbarer Weise einleuchtend zu sein scheint, so können wir, wenn sein Gegenteil mittelbar einleuchtend gemacht werden kann, einen Beweis hierfür erbringen und dadurch den Schein des Einleuchtens beseitigen. Mag aber das Gegenteil des Satzes auch eines Beweises nicht fähig sein, in jedem Falle sind wir im stande, den Beweis, der für den in mittelbarer Weise scheinbar einleuchtenden Satz geführt wird, zu prüfen und, falls sich hierbei ein Fehler ergiebt, durch diese Prüfung den Schein des Einleuchtens zu zerstören. Nehmen wir ferner an, dass ein Satz in unmittelbarer Weise einleuchtend zu sein scheint, so können wir für das Gegenteil einen Beweis zu führen suchen und dadurch den Schein des Einleuchtens entfernen. Es bleibt noch ein Fall als möglich übrig. Ein Satz könnte unmittelbar einleuchtend scheinen und sein Gegenteil auch nur unmittelbar einleuchten, sodass wir also keinen Beweis für dasselbe zu führen im Stande sind. Hier stehen nun freilich Ja und Nein einander gegenüber, und eine Entscheidung ist unmöglich. Aber dieser vierte Fall ist in der Geschichte der Philosophie nicht vorgekommen. [pg 38] Heraklit und Hegel haben das Gesetz des Widerspruchs geleugnet, aber ihr Recht zu dieser Leugnung durch einen Beweis darzuthun gesucht. In neuester Zeit hat man das Gesetz der Kausalität nicht eigentlich geleugnet aber doch bezweifelt, dass es unmittelbar einleuchtend sei. Aber auch diesen Zweifel sucht man zu begründen, indem man dem Gesetze der Kausalität das Gesetz von der Gleichförmigkeit des Naturlaufs, das nur auf einer Induktion beruht, substituiert – eine Zusammenfassung unsrer Erfahrungen über die Qualität der zu bestimmten Wirkungen gehörenden Ursachen. Solche Gedankengänge, die das unmittelbare Einleuchten gewisser Sätze bestreiten, kommen natürlich im wirklichen Leben nicht vor. Man ist hier eher geneigt, das unmittelbare Einleuchten gewisser dem sinnlichen Schein oder einer unberechtigten Verallgemeinerung zu liebe aufgestellter Sätze zu behaupten, wie z. B. das unmittelbare Einleuchten des Satzes, dass die Sonne still steht. Hier ist es ein Leichtes, durch den Beweis des Gegenteils den Schein des unmittelbaren Einleuchtens zu zerstören.
Es ergiebt sich, dass wir dem unleugbaren Vorkommen einer vermeintlichen Einsicht und eines vermeintlichen Einleuchtens nicht ratlos gegenüberstehen und uns hierdurch in der Annahme des Einleuchtens der Zusammengehörigkeit als eines zuverlässigen und entscheidenden Kennzeichens der Wahrheit nicht irre machen lassen dürfen. Wir können nicht bloss die wirkliche Einsicht von der vermeintlichen an bestimmten Merkmalen unterscheiden, wir können auch die entstehende vermeintliche Einsicht überwinden, und zwar durch die wirkliche Einsicht.
Siebzehnte Untersuchung.
Einsicht und Denknotwendigkeit.
Die Einsicht oder Erkenntnis beruht, wie wir sahen, auf einem vernünftigen, zureichenden, sie völlig rechtfertigenden Grunde. Es ist aber zu beachten wichtig, dass dieser Grund nicht zwingend wirkt. Einsicht hat nichts mit äusserem Zwange oder innerer Nötigung gemein; sie kann darum auch keineswegs mit Denknotwendigkeit verselbigt werden. Allerdings kommt [pg 39] in unsren Schlussfolgerungen aus der Einsicht häufig so etwas wie Denknotwendigkeit zum Ausdruck. Wir sagen: es kann nicht anders sein, es muss so sein. Wir sagen das nicht bloss, wenn es sich um begriffliche, sondern auch, wenn es sich um bloss thatsächliche Wahrheiten handelt. Wenn wir sie einsehen, so erscheint uns das Gegenteil ausgeschlossen, also unmöglich. Woher kommt das? Offenbar lediglich von der mit der Einsicht verbundenen Gewissheit. Wir sind gewiss, das heisst, aller Zweifel und damit auch die Möglichkeit, dass es anders sein könnte, die Möglichkeit des Gegenteils ist ausgeschlossen. So sagen wir denn eben wegen dieser Gewissheit: so muss es sein. Soll das etwa heissen, dass zwischen den zusammengehörigen Gliedern, deren Zusammengehörigkeit wir einsehen, ein Notwendigkeitszusammenhang besteht? Sicherlich nicht. Denn sonst dürften wir nicht in gleicher Weise reden, wenn es sich um bloss thatsächliche Wahrheiten handelt, bei denen offenbar die Annahme eines Notwendigkeitszusammenhangs ausgeschlossen ist. Indes könnte immerhin die Einsicht überall da mit der Denknotwendigkeit verselbigt werden müssen, wo ein solcher Notwendigkeitszusammenhang des Zusammengehörigen vorliegt. Das bedarf einer nähern Untersuchung.
Es fragt sich, ob bei allen begrifflichen Sätzen eine solche Denknotwendigkeit vorhanden ist, und weiterhin, ob dort, wo sie vorhanden, die Denknotwendigkeit mit der Einsicht ein und dasselbe ist. In den Gesetzen des Erkennens und Denkens kommt anscheinend überall eine Denknotwendigkeit zum Ausdrucke. Gesetz der Übereinstimmung: Das Zugehörige muss zugesprochen, darf nicht abgesprochen, das Nichtzugehörige darf nicht zugesprochen, muss abgesprochen werden. Das Gesetz des Enthaltenseins: Das Enthaltene muss zugesprochen, darf nicht abgesprochen, das Nichtenthaltene darf nicht als enthalten zugesprochen, muss abgesprochen werden. Das Gesetz der Einheit: Das System der Wahrheit setzt notwendig einen Denkenden voraus. Das Gesetz der Ermöglichung: Was anfängt, zu existieren, setzt notwendig ein Anderes voraus, das bei seinem Anfange schon vorhanden ist und diesen ermöglicht. Das Gesetz des Grundes: Aus der Wahrheit des Grundes ergiebt sich notwendig die Wahrheit der Folge, aus [pg 40] der Falschheit der Folge die Falschheit des Grundes. Das »muss«, »darf nicht«, »notwendig« drückt hier zunächst auch nichts anderes als die Gewissheit aus, die jeden Zweifel und damit die Möglichkeit des Andersseinkönnens ausschliesst. Aber es verhält sich doch bei diesen Gesetzen mit der Notwendigkeit nicht gleichmässig. Ein Notwendigkeitsverhältnis zwischen dem Ding und dem von ihm Ausgesagten liegt unzweifelhaft vor, wenn das Ausgesagte in dem Dinge enthalten ist. Natürlich ebenso, wenn es sich nicht um Dinge sondern um Urteile handelt, wenn nach dem Gesetze des Grundes aus der Wahrheit des den Grund bildenden Urteils die Wahrheit des die Folge ausdrückenden Urteils und wenn aus der Falschheit des die Folge ausdrückenden Urteils die Falschheit des den Grund bildenden Urteils erschlossen wird. In diesen beiden Fällen, allgemeiner: in Urteilen, wo es sich um ein Enthaltensein handelt, mag man von einer Denknotwendigkeit reden, aber man darf eben nur dies mit dem Enthaltensein gegebene Notwendigkeitsverhältnis darunter verstehen. Wir sind durch nichts äusserlich gezwungen oder innerlich genötigt, das in einem Dinge Enthaltene von ihm auszusagen oder aus einem Urteil als dem Grunde ein anderes als seine Folge abzuleiten. Wir sehen freilich mit einer allen Zweifel ausschliessenden Gewissheit ein, dass das Urteil, in dem wir das in einem Ding Enthaltene von ihm aussagen, notwendig wahr sein muss, ebenso, dass das Urteil wahr sein muss, das sich als Folge aus einem andren Urteil als seinem Grunde ergiebt. Aber wiederum ist zu beachten wichtig, dass diese Einsicht in die Wahrheit der Urteile mit der im Enthaltensein gegebenen Denknotwendigkeit nichts zu thun hat, von ihr ganz und gar verschieden ist und sich in keiner Weise auf sie stützt. Es ergiebt sich, dass, wenn auch in Bezug auf das Enthaltensein von Denknotwendigkeit geredet werden kann, diese Denknotwendigkeit doch nicht mit der Einsicht verwechselt oder verselbigt werden darf.
Auch in Bezug auf das zusammengehörige Nichtenthaltene kann von Denknotwendigkeiten geredet werden. Man hat von jeher unterschieden zwischen den Proprietäten oder wahren Eigenschaften, die nicht als Merkmale im Ding enthalten sind [pg 41] und ihm doch notwendig zukommen, und zwischen den Accidentien, die ihm zukommen können. Richtung und Geschwindigkeit sind für die Bewegung, Stärke und Höhe für den Ton solche Eigenschaften, aber die bestimmte Richtung und Geschwindigkeit, die bestimmte Stärke und Höhe sind nicht notwendig. Ohne jene Eigenschaften kann Bewegung und Ton gar nicht vorhanden sein, wohl aber ohne diese Bestimmtheiten. Die Zugehörigkeit ist hier Denknotwendigkeit. Aber es ist zu beachten wichtig: nicht weil es denknotwendig ist, betrachten wir dieses Zugehörige als zugehörig, sondern nur darum, weil uns die Zugehörigkeit einleuchtet und wir sie einsehen. Jede Eigenschaft setzt ferner ein Selbständiges, jede Bewegung, jede Veränderung ein Bewegliches, ein Veränderliches, ein Beharrliches voraus. Wir können das nicht anders denken; also wiederum eine Denknotwendigkeit innerhalb des Zugehörigen, Nichtenthaltenen. Es scheint, als wenn dieser Denknotwendigkeit gar keine Einsicht entspricht. Wir sehen ein, dass und warum das Enthaltensein denknotwendig ist; aber wir sehen nicht ein, warum wir in unsrem Denken für die Eigenschaft ein Selbständiges, für die Bewegung ein Bewegliches, für die Veränderung ein Veränderliches voraussetzen müssen. Wir können nur sagen, die Einrichtung unsres Denkens bringt das so mit sich. Die Röte hat doch ihren eigenen Inhalt, ebenso die Bewegung, ebenso die Veränderung. Warum setzt sie etwas voraus, das rot ist, sich bewegt, sich verändert? Hier scheint bloss ein blindes Müssen vorhanden zu sein, das auf einer Einrichtung, auf einem Mechanismus unsres Denkorganismus beruht. Es scheint nicht unwichtig zu beachten, dass keine Denknotwendigkeit besteht, jedes Selbständige mit Eigenschaften auszustatten oder jedem Beharrlichen eine Bewegung oder Veränderung zuzuschreiben. Wenn wir einem Selbständigen, einem Dinge eine Eigenschaft zuschreiben, ihm Bewegung oder Veränderung beilegen, so geschieht das, weil uns die betreffenden Zusammengehörigkeiten einleuchten.
Auch bezüglich des Nichtenthaltenen und Nichtzugehörigen giebt es Denknotwendigkeiten, die wir als Unverträglichkeitsverhältnisse bezeichnen. Sie sind überall dort vorhanden, wo [pg 42] von einem Subjekt ein Prädikat notwendig ausgeschlossen ist. Das gilt von allen Prädikaten, die das kontradiktorische Gegenteil des Subjekts ausdrücken. Es gilt ferner von allen Dingen – das Wort im engern Sinne genommen – unter einander. Da sie ein Eigensein haben und einander gegenüber selbständig sind, können sie nicht von einander ausgesagt werden. Bei vielen Prädikaten macht sich in ihrem Verhältnis zu einander diese Unverträglichkeit geltend, die nur die Kehrseite der Notwendigkeit ist. Sie können nicht zugleich von demselben Subjekt ausgesagt werden; so: Bejahen und Verneinen desselben Gegenstands, Wollen und Widerstreben in Bezug auf denselben Gegenstand, die sogenannten konträren Gegensätze arm und reich, jung und alt, gross und klein, schwarz und weiss usw. Dass wir diese Prädikate als unverträglich miteinander oder mit dem Subjekt erkennen, hat seinen Grund natürlich lediglich in dem Einleuchten der Unverträglichkeit, nicht in der mit ihr gegebenen Denknotwendigkeit, sodass also auch hier Denknotwendigkeit und Einsicht als etwas ganz Verschiedenes erscheint.
Es fragt sich, ob nicht eine Denknotwendigkeit in dem Einheitsgesetz und dem Gesetz der Kausalität vorliegt, und weiterhin, ob nicht diese Denknotwendigkeit mit der Einsicht als ein und dasselbe gesetzt werden muss. Zunächst ist einleuchtend, dass es sich für uns nicht darum handeln kann, zu entscheiden, ob zwischen dem Denkenden und dem System der Wahrheit, zwischen dem den Anfang irgendwie Ermöglichenden und dem Anfangenden ein Notwendigkeitszusammenhang besteht, sondern lediglich darum, ob er von dem Einheits- und Kausalitätsgesetz gefordert wird und in diesen Gesetzen zum Ausdrucke kommt. Beides wird nun geleugnet werden müssen. In dem Einheitsgesetz (das System der Wahrheit setzt einen Denkenden voraus, der alle Wahrheit erkennt) und in dem Gesetz der Kausalität (das Anfangende setzt ein anderes schon Bestehendes voraus, das seinen Anfang ermöglicht) ist von einem Notwendigkeitsverhältnis zwischen dem Denkenden und dem System der Wahrheit, zwischen dem den Anfang Ermöglichenden und dem Anfangenden in keiner Weise die Rede; ein solches Notwendigkeitsverhältnis wird darum auch [pg 43] von diesen Gesetzen nicht gefordert. Nur insofern kommt auch in diesen Gesetzen ein Notwendigkeitsverhältnis zum Ausdruck, als das System der Wahrheit notwendig einen Erkennenden, und das Anfangende notwendig einen Ermöglichungsgrund voraussetzt. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dieses Notwendigkeitsverhältnis als eine Denknotwendigkeit zu bezeichnen; aber wiederum gilt, dass diese Denknotwendigkeit nicht der Grund unsrer Einsicht in die Wahrheit dieser Gesetze ist, dass vielmehr dieser Grund, wie überall so auch hier, nur das Einleuchten der Zusammengehörigkeit sein kann. Auch hier sind also Denknotwendigkeit und Einsicht ganz und gar verschieden.