Wenn wir das in einem Subjekt Enthaltene von ihm leugnen, das in einem bejahten Urteil enthaltene andere Urteil leugnen, oder auch trotz der Verneinung des enthaltenen Urteils das enthaltende bejahen, so verstossen wir nicht bloss gegen das Gesetz des Enthaltenseins und gegen das Gesetz des Grundes sondern auch gegen das Gesetz des Widerspruchs: wir widersprechen uns selbst. Insofern kann man die Form, welche wir, die Verneinung zu Hülfe nehmend, dem Gesetze des Grundes geben können: Bei Bejahung des Grundes darf nicht die Folge verneint und bei Verneinung der Folge nicht der Grund bejaht werden, als dritte Form des Gesetzes des Widerspruchs bezeichnen. Das, was wir als erste Form des Gesetzes des Widerspruchs bezeichnen können: Das Nichtzugehörige nicht zusprechen oder als zugehörig bejahen, ist natürlich von etwas anderer Art als die dem Verhältnis des Enthaltenseins entsprechende zweite und dritte Form des Gesetzes. Wer gegen diese zweite und dritte Form verstösst, widerspricht sich selbst, wer hingegen gegen die erste Form verstösst, legt bloss einem Subjekt ein nicht zu ihm gehörendes Prädikat bei, das im Subjekt nicht enthalten ist, ihm also auch nicht widerspricht. Aber er legt doch ein nicht zugehörendes Prädikat als zugehörend bei und begeht in sofern einen Widerspruch.

Das Gesetz der Übereinstimmung, das Einheitsgesetz und das Gesetz der Kausalität sind Realgesetze, die den Fortschritt unsres Denkens ermöglichen und begründen, müssen darum als Gesetze des Erkennens im strengen Sinne bezeichnet werden; das Gesetz des Enthaltenseins und das Gesetz des Grundes sind Formalgesetze, nach denen der Inhalt der gewonnenen Erkenntnis zergliedert wird, also eigentlich Denkgesetze. Indes auch durch Verneinung des Nichtzugehörigen und ebenso auch durch Verneinung des Nichtenthaltenen findet entschieden ein Fortschritt des Erkennens statt. Insofern kann [pg 34] auch das Gesetz des Widerspruchs eine reale Bedeutung haben.

Fünfzehnte Untersuchung.

Erkenntnis und blinde Überzeugung.

Wir unterschieden den Blick, der die zusammengehörigen Merkmale entdeckt; das Sichaufdrängen oder Einleuchten der Zusammengehörigkeit; das Sehen, Wahrnehmen dieser Zusammengehörigkeit oder die Einsicht in dieselbe, worin der eigentliche Erkenntnisakt besteht; den gedanklichen Ausdruck der Zusammengehörigkeit im Urteil; das Bewusstsein der Objektivität oder Wahrheit des Urteils, das dem Einleuchten oder Sichaufdrängen der Zusammengehörigkeit entspricht; endlich die Überzeugung von der Wahrheit oder Gültigkeit des Urteils, die zur Gewissheit wird, wenn sie jeden Zweifel ausschliesst. Die thörichte Frage, ob das Ding so ist, wie wir es mit den leiblichen Augen sehen, stellen wir nicht, auch nicht die, ob ein solches Ding existiert, sondern die andere, was das Ding seinem Wesen, seiner Wahrheit nach ist. Das hängt natürlich von seiner Stellung in der Gesamtheit des Wirklichen ab und kann nur mit dem Auge des Geistes gesehen werden.

Das auf Einsicht beruhende Urteil und die auf Einsicht beruhende Überzeugung haben natürlich, wie die Einsicht selbst, in dem Einleuchten der Zusammengehörigkeit einen vernünftigen sie vollkommen rechtfertigenden Grund, der aber, wie wir sehen werden, keineswegs zwingend ist. Einsicht darf nicht mit Denknotwendigkeit verwechselt werden. Allein Urteil und Überzeugung können auch ohne vernünftigen Grund eintreten. Wir sprechen dann von blindem Urteil, blinder Überzeugung. Natürlich hat auch das blinde Urteil und die blinde Überzeugung einen Grund, nur keinen zureichenden, wirklich rechtfertigenden Grund. Ihr Grund besteht in den Gefühlen des Gefallens und Missfallens, der Abneigung und Zuneigung, in der durch die Meinung anderer, zu der auch die öffentliche Meinung gehört, entstehenden Gewöhnung, in den von dort her rührenden Vorurteilen der Familie, des Standes, der Nation, der Konfession, des Berufs, in der Erziehung, in ererbten und [pg 35] erworbenen Gehirndispositionen, endlich im Egoismus und Lebenstrieb, der sich im Wettbewerb und im Kampfe ums Dasein kundgiebt. Aus allen diesen Gründen entsteht zunächst ein blindes Urteilen, oder gedankliches Behaupten, das, wenn es oft genug wiederholt wird, eine blinde Überzeugung zur Folge hat, die freilich auch unmittelbar aus diesen Gründen, insbesondere aus den Gefühlen der Abneigung und Zuneigung, des Gefallens und Missfallens, dann aus dem Egoismus und Lebenstriebe hervorgehen kann. Diesem blinden Urteilen und Überzeugtsein folgt dann das vermeintliche Sehen, Wahrnehmen der Zusammengehörigkeit, die vermeintliche Einsicht in dieselbe, die natürlich keine Erkenntnis ist, weil sie des vernünftigen Grundes, auf dem alle Erkenntnis beruht, ermangelt. Die Erkenntnis ist wirkliche, nicht bloss vermeintliche Einsicht in die Zusammengehörigkeit und beruht auf dem Einleuchten dieser Zusammengehörigkeit. Diese wirkliche Einsicht geht immer dem Urteil, der gedanklich behaupteten Zusammengehörigkeit, voran und unterscheidet sich dadurch wesentlich von der vermeintlichen Einsicht. Wie solche blinden Urteile und Überzeugungen des vernünftigen, sie rechtfertigenden Grundes ermangeln, der nur in dem Einleuchten der Wahrheit bestehen kann, so ermangeln sie damit auch des Kennzeichens der Wahrheit, das eben in diesem Einleuchten besteht. Wenn sie wahr sind, so sind sie doch nur zufälliger Weise wahr; eine Bürgschaft für ihre Wahrheit bieten sie in keiner Weise.

Mit der in der Einsicht bestehenden Erkenntnis ist immer eine Gewissheit verbunden, sie ist von derselben unabtrennbar. Unter Gewissheit aber verstehen wir eine Überzeugung, die jeden Zweifel ausschliesst. So lange wir zweifeln, hin- und herschwanken, oder auch die Gründe für oder gegen eine Sache abwägen, erkennen wir nicht. Wenn wir aber sagen: das ist zweifelhaft, entweder weil gar keine Gründe dafür sprechen, oder weil die Gründe, die dafür sprechen, nicht durchschlagend sind; wenn wir ferner sagen: das ist wahrscheinlich oder das ist unwahrscheinlich, weil mehr oder weniger Gründe für eine Sache sprechen als für ihr Gegenteil, so ist das eine Erkenntnis; wir sagen so, weil wir es einsehen. Eine wahrscheinliche oder zweifelhafte [pg 36] Einsicht giebt es nicht, sondern nur eine Einsicht, dass etwas wahrscheinlich oder zweifelhaft ist. Die Einsicht ist eben immer mit der Gewissheit verbunden und von ihr unabtrennbar, aber auch die blinde Überzeugung kann jeden Zweifel ausschliessen und so zur Gewissheit werden. Von dieser Art ist unzweifelhaft die Überzeugung des Fanatikers oder desjenigen, der blindlings einem Andern in rückhaltloser, unbedingter Weise vertraut. Ihre Überzeugung schliesst sicher jeden Zweifel aus und muss darum als Gewissheit bezeichnet werden. Freilich ist das eine blinde Gewissheit, die von der auf Einsicht beruhenden und von ihr unabtrennbaren Gewissheit verschieden ist. Offenbar hat die Gewissheit, insofern sie jeden Zweifel ausschliesst, also nach ihrer negativen Seite, keine Grade; nach ihrer positiven Seite hat sie allerdings, wenigstens als blinde Gewissheit, ebenso wie die blinde Überzeugung, Grade. Die blinde Gewissheit kann nicht als ein Maximum der blinden Überzeugung betrachtet werden, sondern ist durch die Leidenschaftlichkeit des Blindglaubenden einer Steigerung bis ins Unermessliche fähig. Anders scheint es mit der auf Einsicht beruhenden Gewissheit zu sein. Die Einsicht hat natürlich keine Grade, sie ist entweder vorhanden oder nicht vorhanden. Ein Mehr oder Minder giebt es hier nicht. Dasselbe scheint auch von der mit der Einsicht verbundenen Gewissheit zu gelten. Sie ist nicht bloss nach ihrer negativen sondern auch nach ihrer positiven Seite ohne Grade.

Sechzehnte Untersuchung.

Zulänglichkeit des Kennzeichens der Wahrheit.

Es ist keine Frage, dass es ein vermeintliches Einleuchten giebt, dass wir oft glauben, die Zusammengehörigkeit leuchte uns ein und doch hinterher bekennen müssen, dass wir uns getäuscht haben. Wir wechseln nicht bloss unsere Ansichten sondern auch unsere Einsichten, verwerfen eine frühere Einsicht als bloss vermeintlich und setzen eine andere möglicherweise wieder vermeintliche an ihre Stelle. Alles auf Grund des, sei es wirklichen, sei es vermeintlichen Einleuchtens. Wie kann da dieses Einleuchten noch als massgebendes und entscheidendes Kennzeichen der Wahrheit betrachtet werden? [pg 37] Wir haben schon gezeigt, dass die mit Einsicht verbundene Gewissheit von andrer Art ist als die ohne Einsicht. Was von der Gewissheit gilt, die ohne Einsicht eintritt, muss natürlich auch von der Gewissheit behauptet werden, die sich mit der vermeintlichen Einsicht verbindet. Da sich nun immer mit der vermeintlichen Einsicht ebenso wie mit der wirklichen eine Gewissheit verbindet, so können wir beide schon durch die Art der mit ihnen verbundenen Gewissheit unterscheiden. Aber auch abgesehen von diesem Unterschiede zwischen der vermeintlichen und wirklichen Einsicht können wir uns der ersteren erwehren und ihr gegenüber die letztere zur Geltung bringen. Der vermeintlichen und wirklichen Einsicht entspricht das vermeintliche und wirkliche Einleuchten oder Evidentsein eines Sachverhaltes. Es kann nun irgend etwas mittelbar oder unmittelbar einleuchtend sein. Alle des Beweises bedürftigen Sätze sind, wenn sie bewiesen sind, mittelbar einleuchtend; unmittelbar einleuchtend ist nach unsrer Auffassung nicht bloss das Gesetz des Widerspruchs, sondern auch das der Ermöglichung oder Kausalität.