Wir haben gesehen, wie wir zur Erkenntnis unserer eigenen Innenwelt gelangen und welche Schranken für diese Erkenntnis vorhanden sind. Aber wie steht es mit unserer Erkenntnis der Innenwelt andrer? Haben wir eine auf Einsicht beruhende wirkliche Erkenntnis von fremden Bewusstseinen? Allgemein wird jetzt angenommen, dass diese Erkenntnisse, wenn es wirkliche Erkenntnisse sind, auf dem Wege des Analogieschlusses zustande kommen. Mit unsren Bewusstseinsvorgängen sind Ausdrucksbewegungen, z. B. Lachen und Weinen mit Freude und Trauer, ausserdem Mienen, Gebärden als [pg 67] Zeichen bestimmter Gefühle, Worte als Zeichen bestimmter Gedanken verbunden. Nehmen wir diese nun an andren wahr, so schliessen wir, dass auch bei ihnen die gleichen Bewusstseinsvorgänge vorhanden sein müssen. Sollte wirklich alle Erkenntnis fremder Bewusstseine auf diesem Wege zustande kommen? Sollte beispielsweise das Kind die Freude, die Trauer, den Zorn und Unwillen der Mutter, ihre Liebe, ihren Beifall nur auf diesem Wege kennen lernen? Ist das Kind, wenn es anfängt in dieser Weise in das Bewusstsein der Mutter Blicke zu thun, wohl imstande, die mit seinen Bewusstseinsvorgängen verbundenen Ausdrucksbewegungen, insbesondere seine mit ihnen verbundenen Mienen, die fast ausschliesslich in Betracht kommen, genau zu kennen, um sie mit den Mienen der Mutter vergleichen und daraus bei der Mutter auf ähnliche Bewusstseinsvorgänge schliessen zu können? Das scheint den Beobachtungen, die wir am Kinde machen können, durchaus zu widersprechen. Aber auch soweit wir Erwachsene fremde Bewusstseine erkennen, spielt dieser schwerfällige Analogieschluss, wie die Reflexion deutlich lehrt, keine Rolle. Unsre Erkenntnis der fremden Bewusstseine giebt sich uns als eine unmittelbare kund und, wie es scheint, kann sie auch beim Kinde keine andere sein.
Aber wie ist das möglich? Der blosse Anblick der Bewegung eines andren, z. B. beim Stossen einer Billardkugel, beim Springen über einen Graben, erzeugt in uns, wenn nicht die gleiche Bewegung, so doch den Ansatz dazu. Ähnlich kann man beobachten, dass die Gefühlsäusserungen eine ansteckende Wirkung ausüben. Begegnen wir finstern Mienen, so verdüstert sich auch unwillkürlich unsere eigene Miene. Wo alles lacht, müssen auch wir lachen; wo alles weint, können wir uns des Weinens nicht enthalten, und wenn wir auch nicht wirklich mitlachen oder mitweinen sollten, so werden wir doch fröhlich oder traurig gestimmt. So lange wir Kinder sind und noch nicht gelernt haben, unsren Gefühlsäusserungen Zügel anzulegen, werden wir nicht bloss fröhlich mit den Fröhlichen und traurig mit den Traurigen; wir lachen wirklich mit den einen und weinen mit den andren. Das ist die Regel. Natürlich giebt es Ausnahmen, bei Kindern sowohl als bei Erwachsenen, [pg 68] wenn sie sehr egoistische, sehr gefühllose Naturen sind. Das Merkwürdige hierbei ist nur, dass die ansteckende Wirkung nicht bloss bei den Gefühlsäusserungen stehen bleibt, sondern sofort auch, und wie es wenigstens bei den Erwachsenen scheint, mit grösserer Sicherheit auf die Gefühle selbst übergeht. Nehmen wir nun an, dass wir von unsren Mitmenschen nach ihrer leiblichen Erscheinung bereits eine Erkenntnis gewonnen haben, ist es dann nicht natürlich, dass wir in diesen uns aufgedrängten Gefühlen und sonstigen Bewusstseinsvorgängen ihre eigenen erblicken, dass die Zusammengehörigkeit dieser ihrer Bewusstseinsvorgänge mit ihrer leiblichen Erscheinung sich uns aufdrängt, uns unmittelbar einleuchtet und wir so eine unmittelbare Einsicht, eine unmittelbare wirkliche Erkenntnis von dieser Zusammengehörigkeit und damit von den fremden Bewusstseinen gewinnen? So erklärt sich denn die allbekannte Erscheinung von der unwillkürlich in unsren Kindern auftretenden Abneigung gegen Personen, die Kinder nicht leiden können oder die von schlechter Gemütsart sind. Das Gefühl der Abneigung gegen Kinder, gegen alle Menschen überhaupt, teilt sich den Kindern mit, und in diesem Gefühle lesen sie gleichsam unmittelbar in der Seele des andren und sehen, was in ihr vorgeht. Ich brauche nicht zu bemerken, dass diese Erscheinung zu den Erfahrungen gehört, die wir täglich an uns selbst machen können und die somit als eine allgemein menschliche Erscheinung betrachtet werden muss, mithin auch für das Leben der Erwachsenen gilt. Die Unmittelbarkeit der Erkenntnis der fremden Bewusstseine hat im Grunde nichts Auffälliges. Das Gegenteil ist nur scheinbar natürlicher; der Raum, der uns anscheinend von dem fremden Bewusstsein trennt, gehört selbstverständlich nur unserer Vorstellung an. Eine actio in distans, Einwirkung aus der Ferne muss nach dem jetzigen Stande der Naturwissenschaft sogar für die Körperwelt angenommen werden, wenigstens so lange, als noch nicht nachgewiesen ist, dass die Gravitation zu ihrer Wirkung Zeit braucht; bis jetzt gilt diese Wirkung als eine unzeitliche oder zeitlose. Von der actio in distans der Körper bis zum immediatum commercium animarum ist nur ein Schritt.
Freilich hat die Erkenntnis anderer, insbesondere ihres [pg 69] Innern, auch ihre Schranken. Schon Aristoteles und Locke sagen, dass wir nicht wissen können, ob die Empfindungen etwa von rot und grün, die wir beim Anblick von Blut und Gras haben, bei andren die gleichen und nicht vielmehr die umgekehrten sind, so dass ihnen beim Gras die Empfindung gegenwärtig ist, die wir beim Blut haben, und umgekehrt. Da wir alle von Jugend an gelernt haben, das Gras grün und das Blut rot zu nennen, so würden natürlich die sprachlichen Bezeichnungen die gleichen bleiben. Da ferner für unsre Erkenntnis andrer, so unmittelbar sie ist, doch ihre Gefühlsäusserungen massgebend sind, so muss natürlich immer vorausgesetzt werden, dass diese Gefühlsäusserungen natürliche sind und nicht etwa künstlich zum Zweck der Verstellung oder der schauspielerischen Darstellung hervorgebracht werden. Pestalozzi betont, dass darüber, ob eine Handlung aus selbstlosen oder selbstsüchtigen Motiven hervorgeht, ob sie mit andren Worten sittlich oder unsittlich ist, nur jeder bei sich selbst urteilen kann. Natürlich gilt das Gleiche auch davon, ob neben dem negativen Moment der Selbstlosigkeit auch das positive Moment der rückhaltlosen Hingabe an Gott, des persönlichen Verhältnisses zu ihm, worin das Wesen der Religiosität besteht, für das Zustandekommen der Handlung bestimmend war. Obgleich sich das nun nicht bestreiten lässt, so ist doch anderseits auch nicht zu leugnen, dass wir auf Grund von Erfahrungen, die wir an uns und an andren machen, andren mehr Vertrauen schenken können und müssen als uns selbst, andere für ehrlicher, uneigennütziger, hingebender, opferwilliger halten müssen als uns selbst. In Bezug auf mich selbst bin ich doch eben wegen meiner Eigenliebe, die zum Selbstbeschönigen und Selbstbetrügen führt, viel mehr der Täuschung ausgesetzt, als in Bezug auf andere. Abgesehen davon ist das in Wort und That vorliegende Leben des Einzelnen ebenso Ausdruck seines Innern wie die Gefühlsäusserungen, und wenn wir hier das Natürliche, Nichtkünstliche und Nichtverstellte von seinem Gegenteil unterscheiden können, muss das auch dort gelten. Ist aber dies der Fall, dann kann sich mit der Erkenntnis der Lebensführung des Einzelnen, wie sie sich äusserlich kundgiebt, auch die Vorstellung der Sittlichkeit, der Religiosität verbinden und die Zugehörigkeit dieser [pg 70] innern Vorzüge zu ihr uns einleuchten, sodass wir nun auch von diesem Leben nach seiner innern sittlich religiösen Seite eine Einsicht und wirkliche Erkenntnis haben können. Oft macht das Leben eines Menschen auf uns einen so überwältigenden Eindruck, dass wir bezüglich der Lauterkeit und Reinheit seiner Gesinnung eine durch nichts zu erschütternde Überzeugung gewinnen und uns sagen müssen und wirklich sagen, dass, wenn hier keine Einsicht vorhanden ist, es überhaupt keine Einsicht giebt. Es ist merkwürdig, dass die solchen seltenen Menschen Nahestehenden und mit ihnen Umgehenden trotz der entgegengesetzten Erfahrung, die sie an sich selbst und an andren machen, in diesem ihre Einsicht betreffenden Urteil übereinstimmen, auch wenn der sogenannte Verehrungssinn in ihnen wenig oder gar nicht entwickelt ist. Natürlich sind wir bei dieser auf Einsicht zurückzuführenden Erkenntnis des Innern andrer auch auf ihre Worte als ungewollte und unbeabsichtigte Selbstbeurteilungen angewiesen, also auch auf die Mitteilungen andrer. Ob und inwiefern wir bezüglich der Mitteilungen andrer auch von wirklichen Erkenntnissen oder Einsichten reden können, darüber bedarf es einer besondren Untersuchung, der wir den Titel Geschichtliche Erkenntnisse geben, da die geschichtlichen Mitteilungen unter den Mitteilungen andrer die erste Stelle einnehmen.
Vierundzwanzigste Untersuchung.
Geschichtliche Erkenntnisse.
Den Mitteilungen andrer gegenüber sind wir gewohnt, von einem Dafürhalten zu reden, das wir mit dem geringschätzigen Namen Glauben bezeichnen und insofern dem Wissen als etwas Minderwertiges gegenüberstellen. Wir vergessen dabei gewöhnlich, dass unser ganzes Gerichtsverfahren, auch wenn es sich bei ihm um Leben und Tod handelt, auf Zeugenaussagen, also auf einem Glauben in diesem Sinne beruht, und dass das Leben in der Familie, in der Gesellschaft, im Staate, jeder Verkehr mit unsresgleichen ohne ihn unmöglich würde. Sicher ist, dass blosse Mitteilungen an sich genommen keine Einsichten sind, wenigstens nicht für diejenigen, denen die Mitteilungen gemacht werden. Mitgeteilte Urteile sind zunächst [pg 71] noch keine von uns gefällten Urteile, bei denen die Zugehörigkeit des Prädikates zum Subjekt uns einleuchtet. Aber wir haben gesehen, wie unübersehbar gross die Wissensinhalte sind, die wir uns selbst verdanken und bei denen ebenfalls von einem solchen Einleuchten keine Rede sein kann. Wir bezeichneten diese Wissensinhalte als Kenntnisse und unterschieden sie von den Erkenntnissen. Mit diesen Kenntnissen stehen die Mitteilungen zunächst auf einer Stufe. Aber ebenso wie die blossen Kenntnisse können auch sie unter Umständen zu Einsichten oder Erkenntnissen erhoben werden. Es ist also insofern kein Grund vorhanden, sie den Wissensinhalten gegenüber, die wir uns selbst verdanken und die blosse Kenntnisse sind, für minderwertig zu halten.
Sicher ist ferner, dass wir bezüglich der mitgeteilten Urteile sehr häufig nicht zu einer unmittelbaren Einsicht in die Zusammengehörigkeit des Prädikats mit dem Subjekte gelangen können, uns vielmehr mit der Einsicht, dass der Mitteilende die Wahrheit sagen kann und sagen will, begnügen müssen, und dass wir erst hieraus auf die Zusammengehörigkeit des Prädikats mit dem Subjekte schliessen können. Aber auch von den Wissensinhalten, die wir uns selbst verdanken und die zunächst blosse Kenntnisse sind, gilt, dass wir sehr oft nur eine mittelbare Einsicht von ihnen gewinnen und sie nur durch diese mittelbare Einsicht zu eigentlichen Erkenntnissen erheben können. Wenn wir eine wirkliche Einsicht gewinnen, ist es in der That nicht von Bedeutung, ob dieselbe mittelbar oder unmittelbar ist, ebenso wenig, ob sie eine äussere ist, vermittelt durch Einsicht in die Fähigkeiten und Gesinnungen der Mitteilenden, oder eine innere, vermittelt durch Einsicht in Sätze, die von selbst einleuchten. Auch die äussere mittelbare Einsicht führt in letzter Instanz auf Sätze zurück, die durch sich selbst einleuchtend sind. Ich möchte deshalb vorschlagen, die im Deutschen (im Englischen hat sowohl believe dafürhalten, als faith Glauben im religiösen Sinne eine ganz andere Bedeutung) übliche Unterscheidung des Glaubens von dem Wissen fallen zu lassen und an ihre Stelle die andere von Wissensinhalten, die wir uns selbst und die wir andren verdanken, zu setzen. Es ist dies die bei den Engländern übliche Unterscheidung [pg 72] zwischen Kenntnissen erster und zweiter Hand. Das Wort Glaube bleibt besser wie das englische faith auf seine religiöse Bedeutung beschränkt.
Überblicken wir nun einmal das unermesslich grosse Gebiet der Wissensinhalte, die wir andren verdanken, oder der Kenntnisse zweiter Hand, gegenüber der kleinen Zahl von Wissensinhalten, die wir uns selbst verdanken, oder der Kenntnisse erster Hand, und erwägen wir die Konsequenzen, zu denen es führt, wenn wir die erstren als minderwertig gegenüber den letztren betrachten wollen! Man bedenke, die ganze Geschichte, die Geographie fremder Länder und Völker, die wir nicht selbst gesehen, die Reisebeschreibungen und Naturbeschreibungen von Gegenständen und Dingen, die wir nicht selbst erforschten, die Geschichte der Wissenschaften, auch die Lehren der Biologie, Chemie und Physik, selbst der Mathematik, die wir nicht nachgeprüft haben – und welcher Fachmann wäre im Stande, alles vor ihm Erforschte nachzuprüfen? – alles das sind Kenntnisse zweiter Hand, deren Wahrheit wir nur mittelbar erkennen, sofern wir auf sie aus der Einsicht, dass die uns diese Kenntnisse Mitteilenden die Wahrheit wussten und auch sagen wollten, schliessen. Können wir diese sämtlichen Wissensinhalte, weil wir sie der Mitteilung andrer verdanken, für minderwertiger halten als die geringe Zahl der durch eigene Thätigkeit gewonnenen Wissensinhalte, die doch grösstenteils auch nur Kenntnisse sind und insofern mit ihnen auf einer Stufe stehen? Oder doch für minderwertiger als diejenigen unter ihnen, welche eigentliche Erkenntnisse sind, insbesondere als die Begriffsurteile der Arithmetik, der Logik, der Metaphysik und die diesen Begriffsurteilen sich nähernden, freilich nicht ohne Vorbehalt als Erkenntnisse zu betrachtenden allgemeinen Lehrsätze der Geometrie, Astronomie, Physik, Mechanik? Wegen der allgemeinen Anwendbarkeit der Begriffsurteile und dieser sich ihnen nähernden Lehrsätze ist ihr Nutzen für den Aufbau der Wissenschaften nicht hoch genug anzuschlagen, und insofern mögen sie höherwertig sein als die einfachen Thatsachenurteile. Aber der Erkenntniswert der Begriffsurteile ist offenbar nicht grösser als der der Thatsachenurteile. Hier wie dort besteht er in dem Einleuchten der Zusammengehörigkeit [pg 73] und der Einsicht in dieselbe, was beides bei Thatsachen ebensowohl vorhanden sein kann als bei Begriffen. Ausserdem hat die Wahrheit der Thatsachenurteile ebenso einen überzeitlichen Charakter wie die Wahrheit der Begriffsurteile. Die meisten der auf Mitteilung beruhenden Urteile, ausser denen, die zu den erklärenden Naturwissenschaften und zur Mathematik gehören, sind solche Thatsachenurteile; die geschichtlichen Wissenschaften bestehen fast lediglich aus ihnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass den geschichtlichen Thatsachen, die wir sämtlich der Mitteilung andrer verdanken, kein geringerer, im Gegenteil sicher ein höherer Erkenntniswert zukommt als, ganz allgemein gesprochen, den Wissensinhalten der Naturwissenschaften, von denen wir viele durch unsere eigene Beobachtung gewinnen und die wir, wenn sie durch Beobachtung andrer gewonnen wurden, nachprüfen können, die ferner wegen ihrer grösseren Einfachheit eher die Herstellung gesetzlicher, den Begriffsurteilen sich nähernder Zusammenhänge ermöglichen. Wir haben gesehen, dass sich uns die Natur als eine gebrochene Einheit, nicht als eine wahre Vielheit darstellt; damit hängt zusammen, dass das Einzelne in der Natur nur als Beispiel einer Gattung und Art und nicht als solches Bedeutung hat. Den Botaniker interessiert dieses bestimmte Exemplar einer viola tricolor nur als Beispiel der Art. Ganz anders in der Geschichte. Die geschichtlichen Personen bilden eine wirkliche Vielheit. Jede einzelne hat ihren Wert, ist sozusagen eine Gattung, eine Art für sich. Eben darum stellen die geschichtlichen Thatsachen dem Erkennen eine viel schwerer zu bewältigende Aufgabe als die Naturthatsachen; sie bieten dem Erkennen zu gleicher Zeit aber auch einen Reichtum und eine Lebensfülle, hinter der die reichste und lebensvollste Ausstattung der Naturgestalten zurückbleibt. Die Geschichte ist die Quelle von Gedanken, welche uns der Lösung des Rätsels des Weltgeschehens näher bringen, während die Natur unsren Fragen gegenüber verstummt. Von dem Körperlichen, dem eigentlichen Gegenstande der Naturwissenschaft, wissen wir strenggenommen nicht, was es ist; von den Triebfedern und Beweggründen menschlicher Handlungen, die sich uns als die [pg 74] Hebel der geschichtlichen Entwicklung darstellen, haben wir eine eigentliche, in einer Einsicht bestehende Erkenntnis. Ausserdem ist das Körperliche sicher dem für die Geschichte massgebenden und bestimmenden Geistigen untergeordnet und hat in ihm seinen Zweck. Was haben beispielsweise die freilich bloss hypothetisch angenommenen Ätherschwingungen und die wirklich zu konstatierenden Luftschwingungen sonst für einen Zweck, als in unserem Bewusstsein die Farben und die Töne zu erzeugen und damit den Künsten der Malerei und Musik zur Geburt zu verhelfen? Es giebt einen der Natur innewohnenden Zweckzusammenhang, der in der Ermöglichung und Herausbildung des Bewusstseins, vor allem des menschlichen Bewusstseins, seine Spitze hat und in ihm, wie es scheint, seinen Abschluss findet. Es scheint nicht richtig, die Natur als Gegensatz zum Geiste zu betrachten; vielmehr stellt sie sich uns dar als eine Stufenleiter zum Geiste, der uns nicht bloss in unsrem Bewusstsein sondern mehr noch in der Geschichte offenbar wird. Man könnte sagen, die Natur oder Körperwelt sei für uns, die wir allein das Bewusstsein seiner Beschaffenheit nach kennen, das Nichtbewusstsein, also Gegensatz des Bewusstseins. Allein das ist nur ein andrer Ausdruck für unser Nichtwissen. Eher kann man sagen, das Niedere sei um des Höheren willen, also in letzter Instanz alles für das Bewusstsein da. Herausbildung des Nervensystems als Bedingung der Empfindung, des Bewegungssystems als Werkzeug des Willens – das scheint der ganze Zweck des tierischen und menschlichen Körpers zu sein. Wofür wäre die Farbenpracht, der Formenreichtum der Pflanzenwelt, wenn nicht für das sehende Auge?
Oder soll etwa das Bewusstsein seinen Zweck in der Natur haben und ihr als Mittel dienen? Allein die Natur geht die Jahrtausende hindurch ihren unabänderlichen Gang nach ehernen Gesetzen, die das Bewusstsein entdecken und dann sich dienstbar machen, aber nicht im geringsten ändern kann. Das Antlitz des Weltalls und der Erde bleibt das gleiche Jahrtausende hindurch, ohne von dem Bewusstsein einen ändernden Einfluss zu erfahren. Die Benutzung der Naturgesetze zu seinen, nämlich des Menschen Zwecken, das sich Dienstbarmachen [pg 75] und Beherrschen der Natur, das Zwingen derselben zum Gehorsam im Experiment kraft dieser Gesetze ist ferner unerklärbar, wenn das Bewusstsein der Natur wie das Mittel dem Zweck untergeordnet oder um der Natur willen vorhanden wäre.