Der Lieutenant sah seinen Vater etwas erstaunt und erwartungsvoll an. Dieser richtete ernst und streng seinen Blick auf ihn und sprach: „Hat die junge Dame, um welche es sich handelt, Dir jemals durch ihr Benehmen gegen Dich irgend welche Veranlassung gegeben, in solchem Ton, wie Du es gethan, von ihr zu sprechen? Bist Du berechtigt, ihr irgend einen Vorwurf zu machen?“

Der Lieutenant wurde bleich, im heftigen inneren Kampf preßte er die Lippen aufeinander, sein Auge senkte sich zu Boden, einige Augenblicke stand er schweigend, ein leises Beben erschütterte seine Gestalt, dann schlug er den Blick zu seinem Vater wieder auf, er schien seiner kämpfenden Gefühle Herr geworden zu sein und mit fester entschlossener Stimme sagte er: „Nein, niemals!“

„Dann,“ sagte sein Vater, „ist es Deine Pflicht als Ehrenmann, die Erklärung zu geben, welche man von Dir verlangt, insofern die Ausdrücke derselben Nichts gegen Deine eigene Ehre enthalten. Wenn Du,“ fuhr er fort, „was ich tief beklage, Dich hast hinreißen lassen, eine Dame, der Du keinen Vorwurf zu machen hast, öffentlich zu beleidigen, so hast Du nicht das Recht, ihrem Ruf durch den Eclat eines Duells noch mehr zu nahe zu treten, Du hast nicht das Recht, Demjenigen das Leben zu nehmen, der berechtigt ist oder sich verpflichtet fühlt, als der Vertheidiger jener Dame aufzutreten.“

„Herr von Rantow ist der Verlobte des Fräulein Cohnheim,“ sagte der
Dragonerofficier, „also ihr natürlicher und berufener Vertheidiger.“

„Um so weniger,“ sagte der alte Herr, während der Lieutenant abermals tief erbleichend die Hand einen Augenblick auf sein Herz drückte, „darf diese Sache ernste und gefährliche Folgen haben. Hätte die Dame Dir jemals einen Grund zu Deinen Äußerungen gegeben, so wärst Du berechtigt, die Waffen zu ergreifen gegen Denjenigen, der von Dir Rechenschaft darüber fordert — so aber darfst Du es nicht, Du bist verpflichtet, durch Deine eigene Erklärung die Beleidigung zurückzunehmen — um so mehr,“ sagte er mit ernstem Blick auf seinen Sohn, „da man eigentlich niemals das Recht hat, eine Dame zu beleidigen. Du bist frei,“ fuhr er fort, „Du bist erwachsen, Du bist Officier, Du wirst thun, was Du verantworten kannst. Ich aber sage Dir als Dein Vater, als Edelmann und Officier, der stets auf das schärfste die feinsten Grenzen der Ehre beobachtet hat, daß Du nach meiner innigsten Überzeugung verpflichtet bist, die verlangte Ehrenerklärung zu geben.“

„Wir haben dieselbe aufgeschrieben,“ sagte der Dragoner, indem er ein
Blatt Papier aus der Uniform hervorzog und es dem Lieutenant übergab.

Dieser reichte es schweigend, ohne einen Blick darauf zu werfen, seinem
Vater.

Der Oberstlieutenant überlas das Blatt langsam und sorgfältig mehrere
Male; dann reichte er es seinem Sohn zurück.

„Diese Erklärung ist in würdiger Form abgefaßt,“ sagte er, „sie enthält nur dasselbe Anerkenntniß, das Du so eben vor mir und vor diesen Herren ausgesprochen hast und spricht das Bedauern aus, daß Du in der Erregung in einer bewegten Gesellschaft Dich zu Deinen Äußerungen hast hinreißen lassen. Du kannst dieselbe unterzeichnen, — nach meiner Überzeugung mußt Du sie unterzeichnen. Ich hoffe, daß die beiden Herren meiner Meinung sein werden.“

„Es ist eigentlich nicht unsere Sache,“ erwiderte der Dragonerofficier, „hier eine solche Meinung auszusprechen oder zu discutiren, indessen nehme ich in diesem besonderen Fall keinen Anstand, es auszusprechen, daß nach meiner Überzeugung durch die Unterzeichnung dieser Erklärung die Sache auf eine für alle Theile befriedigende und ehrenvolle Weise beigelegt sein wird.“