Ich habe E. M. zu melden, daß nach Ansicht des englischen Ministeriums der Aufenthalt des sogenannten Grafen Saint-Germain in England nach außen hin den Verdacht erwecken kann, als ob geheime Unterhandlungen mit England stattfinden, und daß er vielleicht auch im Lande selbst nachteilig wirkt. Deshalb hat Herr Pitt[260] sich nicht nur geweigert, ihn zu empfangen, sondern er besteht auch durchaus auf seiner Abreise. In der Verlegenheit, in die besagter Graf Saint-Germain dadurch gekommen ist, hat er sich entschlossen, sich an mich zu wenden, und Herrn Pitt, der ihn polizeilich überwachen ließ, gebeten, ihm eine Unterredung mit mir zu verschaffen.
Als ich ihn also auf Wunsch des Ministers aufsuchte, erklärte er, er könne um seiner Sicherheit willen nicht nach Holland zurückkehren, und da Herr Pitt durchaus auf seiner Abreise bestehe, habe er beschlossen, sich zu E. M. zu begeben und Sie um Zuflucht in Ihren Staaten gegen die Gewaltakte des Herzogs von Choiseul zu bitten. Wie er hinzufügte, sei dies seine Absicht schon bei der Abreise von Holland gewesen, aber Graf Bentinck habe ihm geraten, vorerst nach England zu gehen[261].
Ich brauche E. M. nicht zu versichern, wie peinlich mir diese Eröffnung war. Da ich jedoch voraussah, daß das Erscheinen dieses Mannes E. M. sehr unliebsam wäre, und da es nicht in meiner Macht stand, ihn daran zu hindern, habe ich im Einvernehmen mit Herrn Pitt mit ihm vereinbart, daß er unter dem Namen Graf Cea nach Aurich reisen und von dort bei E. M. anfragen solle, welches Ihre Absichten seien, so daß E. M. also Ihre Maßnahmen in voller Freiheit treffen können.
Damit er nicht argwöhnte, ich suchte seine Reise zu hintertreiben, habe ich ihm sogar Abschrift des beifolgenden Briefes an E. M. gegeben und ihm gesagt, daß ich ihn aufs wärmste empfohlen hätte. Ich habe hinzugefügt, ich hätte ihm lediglich deshalb geraten, in Aurich Station zu machen, weil ich fürchtete, er könne ohne Regelung seines Reiseweges in österreichische oder französische Hände fallen.
Die Entscheidung steht jetzt bei E. M. Inzwischen glaube ich, E. M. einen Dienst erwiesen zu haben, indem ich die Abreise des Grafen Saint-Germain nach Sachsen[262] hinausgezögert habe. Sie zu verhindern, lag nicht in meiner Macht, so gern ich es getan hätte.
Im übrigen habe ich bei meiner Unterredung mit ihm nichts erfahren, was für E. M. von Belang sein könnte und was Sie nicht schon aus den Briefen aus dem Haag wissen.
Nachschrift. Nach Abschluß dieses Berichtes hat Herr Pitt, mit dem wir nochmals eine Unterredung hatten, uns stark zugesetzt, E. M. nach Möglichkeit abzureden, den Grafen Saint-Germain zu empfangen, damit daraus keine Umtriebe oder Unannehmlichkeiten entstehen.
Knyphausen an das Kabinettsministerium
London, 6. Mai 1760.
Beiliegend die Abschrift meines Immediatberichts an den König, betreffend einen recht eigenartigen Zwischenfall, den ich mit dem sogenannten Grafen Saint-Germain hatte. Da dieser mir seit Jahren bekannte Mann[263] von gefährlichem Ungestüm ist und den König bestricken und zu vielen falschen Maßregeln verleiten könnte, bitte ich Euer Exzellenz, Ihr möglichstes zu tun, um seine Reise nach Sachsen zu verhindern.