Säbelduell.
Beschaffenheit der Waffen.
Die Säbel müssen in Form und Länge der Klinge, deren Härte, Länge des Schliffes, ferner in Form des Korbes, Schwere und der Schwerpunktslage einander vollkommen gleich sein.
Die Klingen müssen an der wahren und der Rückenschneide gleichmässig geschliffen sein, und dürfen keine Scharten aufweisen. Die Klingen werden an der wahren Schneide bis zur Hälfte, an dem Rücken bloss die Feder geschärft.
Der Schliff der Klingen soll ein Kantenschliff sein, d. h. sie sollen konisch geschliffen werden; es ist strenge darauf zu achten, dass die Klingen nicht messerartig geschärft erscheinen.
Die Spitzen der Klingen sind abgerundet; bei Annahme des Stosses müssen diese gleichmässig zugespitzt sein.
Es ist wohl selbstverständlich, dass die Klingen von jedem Rostflecke befreit und sorgfältig gereinigt werden müssen; überdies empfiehlt es sich, die Klingen kurz vor dem Gebrauche zu desinficiren.
Zum sicheren Halten des Säbels, zur Vermeidung eines leichteren Entgleitens der Waffe oder einer vollständigen Desarmirung, kann nach getroffener Vereinbarung der Secundanten für den Zeigefinger eine Schlinge zwischen dem Gefässe und dem Griffe geduldet werden; doch dürfte manchem Fechter diese Vorsichtsmassregel mehr hinderlich, als nützlich sein.
Sehr oft wird die Frage aufgeworfen, ob die Duellwaffen „leicht” oder „schwer” sein sollen.