Art. 6. — Die Secundanten suchen nunmehr den für den bevorstehenden Kampf geeignetsten Platz aus und bezeichnen die beiden Standplätze.
Diese sollen für beide Gegner gleiche Vortheile bieten.
Erfolgt die Austragung der Angelegenheit im Freien, so muss getrachtet werden, dass ein trockener und nicht schlüpferiger, ferner ein ebener Platz gewählt wird.
Keiner der beiden Gegner soll die Sonne im Gesichte haben, desgleichen soll die Windrichtung geprüft werden, wie überhaupt jede Anordnung wohl erwogen werden muss, damit weder Vor-, noch Nachtheile für einen oder den anderen Gegner daraus erwachsen.
Findet der Kampf in einem geschlossenen Raume statt, welche Vorsichtsmassregel aus mannigfachen Gründen stets zu empfehlen ist, so soll derselbe eine entsprechende Grösse haben, und insbesondere darauf Rücksicht genommen werden, dass der Boden nicht glatt ist oder derartig vorbereitet erscheint, dass ein Ausgleiten hintangehalten wird.
Bei Feststellung der beiden Standplätze muss besonders die Vertheilung des Lichtes in Betracht gezogen werden.
Bei Tageshelle soll keiner der beiden Gegner einem Fenster gegenüber stehen, das Licht soll womöglich von beiden Seiten oder wenigstens von der Längsseite einfallen.
Kann die Bedingung der gleichartigen Vertheilung des Lichtes nicht eingehalten werden, so müssen die Standplätze der beiden Gegner dem Lose anheimgestellt werden, wie es sich überhaupt empfiehlt, dass die Secundanten in dieser Richtung selbst bei gleichartiger Lichtvertheilung stets das Los entscheiden lassen.
Bei Abendbeleuchtung, bei welcher das Licht leichter regulirbar ist, soll dasselbe entweder von oben, in der entsprechenden den Kampf nicht hindernden Höhe angebracht, oder von zwei gegenüber stehenden Wänden einfallen.
Keiner der beiden Gegner soll einem Lichte gegenüber stehen.