Beschaffenheit der Waffen.

Die zur Verwendung gelangenden Degen müssen in Form der Klinge, deren Härte, ferner in Form des Gefässes, der Länge, Schwere und Schwerpunktslage vollkommen gleich sein.

Die Klingen sollen zweischneidig sein, dreikantige oder vierkantige Klingen kommen nie in Verwendung.

Die Klingen müssen gleichmässig sehr stark zugespitzt werden, die beiden Kanten dürfen weder scharf, schneidend, noch schartig sein.

Fleurets, die als Schulwaffe ihre Verwendung finden, sind als Duellwaffe ausgeschlossen.

Jedem der Betheiligten steht das Recht zu, diese anormale Waffe zurückzuweisen.

Es braucht wohl nicht Erwähnung gethan zu werden, dass die Klingen vor ihrem Gebrauche auf das Sorgfältigste gereinigt werden müssen.

Das Stichblatt der Duellwaffe ähnelt meist einer Schalen- oder Muschelform, deren Flächen glatt oder ciselirt, nie aber durchbrochen sein sollen, da sich in diesem Falle leicht die Spitze des Degens verfangen könnte.

Das Stichblatt in Brillenform, am wenigsten offene, wie sie an der Schulwaffe angebracht sind, kommen nie in Verwendung.

Was das Gewichtsverhältnis der Klinge zum Gefässe betrifft, so soll die Schwerpunktslage in den Defensivtheil der Klinge nahe dem Gefässe fallen.