Dem nach dem zweiten Grade Beleidigten gebührt nur dann das Recht des ersten Schusses, wenn die gesetzmässig weiteste Distanz von fünfunddreissig Schritten eingehalten wird.

Würde von Seite der Secundanten eine geringere Distanz gewählt, so entscheidet das Los über die Abgabe des ersten Schusses.

Dem nach dem dritten Grade Beleidigten gebührt stets das Recht, den ersten Schuss abgeben zu dürfen, selbst wenn die gesetzlich kürzeste Distanz von fünfzehn Schritten angenommen wurde.

Findet ein zwei- oder dreimaliger Kugelwechsel statt, so wird immer die vor dem Duelle festgestellte Reihenfolge der Abgabe des Schusses beibehalten.

Bei allen Arten der Pistolenduelle zählt jeder versagte Schuss, wenn keine andere Bestimmung getroffen wurde, als abgegeben.

Verschieden sind die Ansichten über das Abgeben des Schusses in die Luft.

Es sei aber gleich an dieser Stelle bemerkt, dass die auffällige Absicht, mit dem Schusse nicht treffen zu wollen, gegen die Duellgesetze verstösst.

Wenn einer der beiden Gegner sich auf das Terrain mit der Absicht begiebt, auf seinen Gegner nicht schiessen zu wollen, so darf keiner der Betheiligten weder vorher in Kenntnis dieser Absicht sein, noch diese bei Abgabe des Schusses wahrnehmen.

Sein Schuss muss in der Richtung des Gegners fallen.

Diese Handlungsweise, die von vielen als eine grossmüthige bezeichnet wird, beendet das Duell, wenn nach dem Uebereinkommen bloss ein einziger Kugelwechsel bestimmt wurde, und von jenem Gegner die Antwort, beziehungsweise der zweite Schuss abgegeben werden sollte.