Art. 1. — Die kürzeste Distanz zwischen den beiden Gegnern darf keine geringere als fünfzehn Schritte — zwölf Meter — sein.

Art. 2. — Die Waffen müssen den Kämpfenden unbekannt sein, ausgenommen in jenen Fällen, in denen man sich eigener Pistolen bedienen darf.

Art. 3. — Bei allen Arten des Pistolenduelles muss die Vereinbarung getroffen werden, wie viele Gänge stattzufinden haben.

Wenn mehr als ein einmaliger Kugelwechsel vorgeschlagen wird, muss genau sichergestellt sein, nach dem wie vielten Gange, das Pistolenduell auch ohne Verwundung als beendet angesehen werden muss.

Niemals kann eine Vereinbarung getroffen werden, den Kampf so lange fortzusetzen, bis eine Verwundung stattfindet, wenn auch die Bedingungen bis zur Kampfesunfähigkeit gelautet hätten.

Ein mehr als dreimaliger Kugelwechsel darf nie stattfinden. Das Duell ist ohne Rücksicht darauf, dass eventuell keine Verwundung stattgefunden hat, nach dem dritten Kugelwechsel als beendet anzusehen.

Bei besonders erschwerenden Momenten kann nach dreimaligem, resultatlos gebliebenen Kugelwechsel zur blanken Waffe — den Degen oder den Säbeln — gegriffen werden, um durch diese eine Entscheidung herbeizuführen.

Die Bedingungen eines Pistolenduelles können lauten:

1. Einmaliger Kugelwechsel.

2. Zwei- oder dreimaliger Kugelwechsel.