3. Bis zur Kampfesunfähigkeit bei höchstens dreimaligem Kugelwechsel.

Wenn die Vereinbarungen nicht bis zur Kampfesunfähigkeit eines der beiden Gegner gelautet haben, so ist der Kampf nach dem ersten, beziehungsweise zweiten, unter allen Umständen aber nach dem dritten Kugelwechsel auch ohne stattgehabter Verwundung beendet.

Wurde einer der beiden Gegner verwundet, so ist selbstverständlich mit diesem Gange das Duell beendet, es sei denn, dass die Verwundung eine leichte wäre, und die Bedingung bis zur Kampfesunfähigkeit eine Fortsetzung des Kampfes erfordert.

Der Kampf wird hierauf mit Zustimmung des Verwundeten und der Secundanten bis zur Erfüllung dieser Bedingung wieder begonnen, beziehungsweise bis zur vereinbarten Anzahl der Kugelwechsel fortgesetzt.

Bekleidung.

Es bedarf wohl nicht erst einer Erwähnung, dass man sich zur Austragung von Ehrenangelegenheiten einer gewählten Toilette bedient, und dies bei einem Pistolenduelle umsomehr, als nicht mit abgelegten Oberkleidern, wie dies bei Degen- oder Säbelduellen der Fall ist, gekämpft wird.

Der unbegründeten, so häufig zu begegnenden Ansicht, Frack oder Balltoilette anlegen zu müssen, ist durchaus nicht beizupflichten.

Es empfiehlt sich, stets dunkle Kleidung zu wählen, wenigstens in einem schwarzen längeren Rocke zu erscheinen.

Tafel III.