Art. 29. — Ein mehr als dreimaliger Kugelwechsel soll unter keinem Umstande zugelassen werden. Selbst wenn keine Verwundung erfolgte, hat das Pistolenduell seinen Abschluss gefunden.

Art. 30. — Ist von Seite der Gegner eine Unregelmässigkeit vorgekommen oder hat eine Verletzung der Duellregeln stattgefunden, so haben die Secundanten das Duell abzubrechen und den Vorgang zu Protokoll zu nehmen.

Hat jedoch entgegen den Duellregeln eine Verwundung stattgefunden, oder ist einer der beiden Gegner hierdurch erschossen worden, so haben die Secundanten die Verpflichtung, ohne Verzug die nöthigen gerichtlichen Schritte einzuleiten.

Art. 31. — Findet durch irgend einen unvorhergesehenen Zwischenfall eine Unterbrechung oder durch Hinzutreten fremder Personen eine Störung des Duelles statt, und können voraussichtlich die Ursachen derselben für den Moment nicht behoben werden, so kann das Duell für eine spätere Stunde, oder auch für den nächsten Tag verschoben werden.

Die vorbeschriebene Duellart kann auch in der Weise eine Aenderung erleiden, dass beide Gegner in einer bestimmten Zeit, beispielsweise in fünfzehn bis dreissig Secunden nach erfolgtem Commando den Schuss abzugeben haben.

Von Seite des leitenden Secundanten wird in diesem Falle nach der Uhr die vorher bestimmte Secundenzahl laut vorgezählt.

Auf das Commando „Spannt!” wenden sich die Gegner um, spannen und halten die Pistole mit der Mündung nach oben, auf das weitere Commando „Schiessen!” und mit Beginn der Vorzählung „Eins” ist die Pistole zum Zielen zu senken, worauf von beiden Gegnern der Schuss selbst nach einer stattgefundenen Verwundung in der vereinbarten Zeit erfolgen muss.

Jeder der beiden Gegner hat das Recht, in dieser Frist nach Belieben zu schiessen, wobei auch beide Schüsse gleichzeitig fallen können.

Wer nach der gegebenen Zeit Feuer giebt, ist als ehrlos zu betrachten.