Art. 23. — Auf dieses Commando haben sich die beiden Gegner umzudrehen, die Pistolen zu spannen und zu zielen.

Jedem der Gegner steht das Recht zu, den Schuss nach Belieben abzugeben, da ein weiteres Commando nicht erfolgt.

Art. 24. — Ist ein Schuss gefallen, so muss die Antwort des Gegners — der Gegenschuss — binnen einer Minute, gerechnet von Abgabe des ersten Schusses, erfolgen.

Hat der Gegner diese Frist vorbeigehen lassen, ohne zu schiessen, so hat er das Recht zur Abgabe des Schusses verloren.

Art. 25. — Hat der erste Schuss eine Verwundung herbeigeführt, so kann der Verwundete, sofern er noch Kraft hierzu findet, auf seinen Gegner den Schuss abgeben.

In diesem Falle sind ihm zwei Minuten zur Erholung, beziehungsweise zur Abgabe des Gegenschusses gestattet.

Nach Ablauf dieser Frist verliert er das Recht zu schiessen.

Art. 26. — Hat keiner der beiden Gegner getroffen und lauten die Bedingungen nur auf einmaligen Kugelwechsel, so ist mit diesem Gange das Duell beendet.

Art. 27. — Soll jedoch das Duell nach den vereinbarten Bedingungen fortgesetzt werden, so erfolgt der weitere Kugelwechsel unter genauester Einhaltung des in den bevorstehenden Artikeln geschilderten Vorganges.

Art. 28. — Dasselbe ist der Fall, wenn der Kampf nach einer unbedeutenden Verwundung, den gestellten Bedingungen entsprechend, von neuem aufgenommen werden soll.