Art. 17. — Alle Mittheilungen müssen vor Uebergabe der Waffen erfolgen. Sollte von irgend einer Seite noch eine Einsprache erhoben werden, so ist diese sofort an Ort und Stelle zu beheben.

Art. 18. — Sind nun alle vorbereitenden Formalitäten beendet, so werden die Pistolen unter Controle der beiderseitigen Secundanten der Cassette entnommen und, falls nicht eigene Pistolen in Verwendung kommen, den Gegnern nach der durch das Los bestimmten Reihenfolge überreicht.

Art. 19. — Nach Ueberreichung der Pistolen haben die Gegner diese mit zu Boden gesenkter Mündung zu halten.

Art. 20. — Hierauf nehmen die Secundanten ihre Plätze ein.

Sie haben sich Alle in eine Linie parallel mit der Schiessrichtung in der Weise aufzustellen, dass zunächst eines jeden Gegners ein Gegensecundant steht. (Siehe [Tafel IV].)

Die Aerzte stehen einige Schritte hinter den Secundanten.

Art. 21. — Die Secundanten haben volles Stillschweigen zu beobachten und ihre ganze Aufmerksamkeit dem bevorstehenden Kampfe zu widmen.

Der leitende Secundant und zum mindesten ein Gegensecundant haben den Kampf mit einer Secundenuhr in der Hand zu verfolgen.

Art. 22. — Hierauf giebt der das Duell leitende Secundant das Zeichen für den Beginn des Kampfes:

„Meine Herren, Achtung auf das Commando!” und nach einem kurzen Intervall commandirt er „Schiessen!”