Art. 9. — In allen Fällen haben nach den allgemeinen Bestimmungen die Secundanten bereits vorher die Pistolen in Verwahrung zu nehmen; diese müssen von ihnen geprüft und für den bevorstehenden Kampf vollkommen tauglich anerkannt worden sein.

Die Secundanten haben die Verpflichtung, die Waffen auf den Kampfplatz zu bringen.

Art. 10. — Die Waffen sind in Gegenwart sämmtlicher Secundanten nach den im [Artikel 13] des Pistolenduelles „mit festem Standpunkte” gegebenen Vorschriften zu laden.

Art. 11. — Ist ein Büchsenmacher oder sonst ein Fachkundiger am Platze anwesend, welche Gepflogenheit stets zu empfehlen ist, so übt er sein Amt in Gegenwart wenigstens eines der Secundanten beider Parteien aus.

Art. 12. — Die für den Kampf vorbereiteten Pistolen werden hierauf wieder in die Cassette gelegt, versperrt und derselben erst zur Uebergabe an die Gegner entnommen.

Art. 13. — Die Secundanten ersuchen hierauf nach den gegebenen Vorschriften die beiden Gegner, Rock und Weste abzulegen, sowie die Brust so weit zu entblössen, um sich die Ueberzeugung zu verschaffen, dass nicht irgend ein fester Gegenstand die Brust der Kämpfenden deckt, oder im Rocke verborgen ist. Die Untersuchung zu verweigern käme einer Duellverweigerung gleich.

Art. 14. — Nach Beendigung dieser unter allen Umständen gebotenen Formalität werden die beiden Gegner durch die Secundanten auf ihre durch das Los bestimmten Plätze geführt und mit dem Rücken gegeneinander gestellt.

Art. 15. — Der das Duell leitende Secundant giebt in aller Kürze die vereinbarten Bedingungen bekannt, und fordert beide Gegner auf, die soeben gehörten, von den beiderseitigen Secundanten festgestellten und von ihnen angenommenen Vereinbarungen auf das Gewissenhafteste einzuhalten.

Art. 16. — Auf die beiderseits abgegebene bejahende Antwort hat der leitende Secundant das Commando zur Eröffnung des Kampfes bekannt zu geben, welches nur aus dem einzigen Worte „Schiessen!” besteht.

Er hat die beiden Gegner aufmerksam zu machen, dass sie mit ihrer Ehre verpflichtet sind, vor diesem Commando weder die Waffen zu spannen noch sich umzudrehen; überhaupt haben sie sich jeder Action vorher zu enthalten.