Tafel VI.

Auf diese Art kann selbst eine Verschärfung mit dreimaligem Kugelwechsel stattfinden.

IV. Pistolenduell mit unterbrochenem Vorrücken.

Art. 1. — Die bei dem Pistolenduelle mit „festem Standpunkte” gegebenen allgemeinen Vorschriften — [Artikel 1] bis [6] — über das Benehmen der Secundanten und der beiden Gegner haben auch bei dieser Duellart ihre volle Giltigkeit.

Art. 2. — Nachdem die Secundanten das für den Kampf günstige Terrain ermittelt haben, bestimmt der das Duell leitende Secundant nach den gegebenen Vorschriften die Standplätze der beiden Gegner.

Art. 3. — Die Entfernung der beiden Standplätze beträgt fünfundvierzig bis fünfzig Schritte.

Es ist dies die einzige Duellart der gesetzmässigen Pistolenduelle, bei welcher die weiteste Entfernung von fünfzig Schritten zulässig ist.

Art. 4. — In diesen, die beiden Plätze verbindenden Linie werden von beiden Endpunkten fünfzehn Schritte abgeschritten, und diese Punkte durch Taschentücher oder Stöcke als Barrièren bezeichnet.

Jeder der beiden Gegner ist demnach von diesen markirten Stellen — den Barrièren — fünfzehn Schritte entfernt.

Der Abstand der beiden Barrièren beträgt demzufolge fünfzehn bis zwanzig Schritte.