Art. 11. — Ist diese unter allen Umständen gebotene Formalität beendet, so werden die beiden Gegner durch die Secundanten aufgefordert, ihre durch das Los bestimmten Plätze einzunehmen.
Art. 12. — Hierauf giebt in aller Kürze der das Duell leitende Secundant die vereinbarten Bedingungen bekannt und fordert beide Gegner auf, diese von ihnen angenommenen Vereinbarungen auf das Gewissenhafteste einzuhalten.
Art. 13. — Ferner theilt der Leiter des Duelles das Commando für den Beginn des Kampfes mit, welches für diese Duellart aus dem einzigen Worte „Vorwärts!” besteht.
Gleichzeitig hat dieser die Gegner aufmerksam zu machen, dass sie mit ihrer Ehre verpflichtet sind, vor diesem Commando weder die Waffe zu erheben, noch zu spannen, sich überhaupt jeder Action zu enthalten haben.
Art. 14. — Sind alle Formalitäten beendet, alle nöthigen Mittheilungen erfolgt, und wurden von keiner Seite irgend welche Einwendungen erhoben, so werden die Pistolen unter Controle der beiderseitigen Secundanten der Cassette entnommen und jenem der beiden Gegner zur Wahl zuerst überreicht, der durch das Los hierzu berechtigt erscheint.
Art. 15. — Die Gegner haben nach Ueberreichung der Pistolen diese mit zu Boden gesenkter Mündung zu halten.
Art. 16. — Hierauf nehmen die Secundanten und Aerzte ihre vorgeschriebenen Plätze ein. Diese sind für die Secundanten in einer Linie parallel zur Schussrichtung. (Siehe [Tafel VI].)
Um nicht in die Schussrichtung zu kommen, ist es zweckmässig, dass sich, entgegen den vorbeschriebenen Arten der Pistolenduelle, die Secundanten in die Mitte der Barrière zusammenstellen.
Die Aerzte stehen einige Schritte hinter den Secundanten.
Art. 17. — Sind von allen Betheiligten die Plätze eingenommen, so giebt der leitende Secundant das Aviso zur Eröffnung des Kampfes.