Art. 33. — Sollte jedoch angenommen werden, dass das längere Zielen mit Absicht erfolgt ist, so haben sich die Secundanten jenes Gegners, der regelrecht verfahren hat, mit diesem zurückzuziehen und jedes weitere Duell zu verweigern, vorausgesetzt, dass die Gegensecundanten sich nicht bereits veranlasst gesehen haben sollten, ihren Clienten zu bedeuten, dass sie ihr Mandat als beendet erachten.
Art. 34. — Hat nach einem resultatlos gebliebenen Kugelwechsel das Duell fortgesetzt zu werden, so bleibt der in den vorstehenden Artikeln geschilderte Vorgang derselbe.
Art. 35. — Hat eine Verletzung der Duellgesetze stattgefunden, so benehmen sich die Secundanten in analoger, bei den anderen Duellarten geschilderten Art und Weise.
Art. 36. — Wurde jedoch einer der Kämpfenden gegen die Duellregeln verwundet oder erschossen, so haben die Secundanten die Verpflichtung, sofort die gerichtlichen Schritte einzuleiten.
Seit einigen Jahren ist in Frankreich eine Aenderung einiger Punkte des vorgeschriebenen Pistolenduelles vorgenommen und hierdurch eine neue Duellart „auf Commando oder Signal” eingeführt worden.
Der Vorgang ist folgender:
Art. 1. — Die Distanz ist die gleiche, fünfundzwanzig bis fünfunddreissig Schritte.
Die beiden Gegner werden in analoger Weise, wie bei der vorbeschriebenen Art aufgestellt.
Art. 2. — Bevor die Pistolen den beiden Gegnern überreicht werden, giebt der das Duell leitende Secundant das Commando und das Signal bekannt.
Art. 3. — Das vorbereitende Commando oder Aviso lautet: „Spannt!”