Art. 2. — Der Revolver ist nur mit einer einzigen Patrone zu laden, welche nach jeder Abgabe des Schusses, falls die Bedingungen auf mehrmaligen Kugelwechsel lauten, neuerdings ersetzt wird.
Art. 3. — Ein mehr als dreimaliger Kugelwechsel darf unter keiner Bedingung stattfinden.
Art. 4. — Eine Ausnahme des [Artikels 2] könnte nur dann stattfinden, wenn es sich um ein Duell mit Vorrücken handelt, bei dem beiderseits ohne Unterbrechung zwei Schüsse gewechselt werden können. (Siehe: Anhang zum „[Pistolenduell mit Vorrücken]”.)
In diesem Falle ist der Revolver mit zwei Patronen zu adjustiren; es empfiehlt sich jedoch, einen mehrmaligen Kugelwechsel mit steter Erneuerung der Patrone, letzterer Duellart vorzuziehen.
Art. 5. — Würde der Revolver bei Voraussetzung der Eventualität, dass ein mehrmaliger Kugelwechsel stattfinden soll, mit dieser Anzahl von Patronen versehen sein, dann wäre man hierdurch in die Kategorie der Ausnahmsduelle verfallen.
Art. 6. — Dass bei dem eventuellen Gebrauche des Revolvers diese von gleicher Beschaffenheit und von annähernd gleichem Caliber sein müssen, braucht wohl nicht erst näher erörtert zu werden.