- Ausnahmsduell mit Pistolen:
- 1. Mit festem Standpunkte bei geringerer als der gesetzmässig kürzesten Entfernung.
- 2. Mit Vorrücken.
- Enge oder nahe Barrière.
- Mit einer Barrière.
- 3. Mit einer geladenen Pistole.
- 4. Auf parallelen Linien mit ununterbrochener Bewegung.
- Kampf mit Gewehr.
- Kampf mit Carabiner.
- Kampf zu Pferde.
- Amerikanisches Duell.
Ausnahmsduell mit Pistolen.
Bei jeder Art der gesetzmässigen Pistolenduelle können durch einen schriftlichen Vertrag die beiden Standplätze näher gerückt werden, als die bei denselben üblichen Minimaldistanzen betragen, wodurch das Duell, seines gesetzmässigen Charakters benommen, in die Kategorie der Ausnahmsduelle einzureihen ist.
Wie über jedes Detail, so hat auch hierüber das Protokoll zu bestimmen, wobei bei dem Duelle „mit Vorrücken” selbst die Bedingung einer einzigen Barrière aufgenommen werden kann, so dass es im Bereiche der Möglichkeit liegt, beim Erreichen der Barrière die Mündung der Pistole an die Brust des Gegners zu setzen und den Schuss nach Gutdünken abzugeben.
Wenn schon auf geringe Distanzen geschossen werden soll, so sollen die Secundanten aus Humanitätsrücksichten Alles aufbieten, die Entfernung der beiden Gegner nicht näher als zehn Schritte betragen zu lassen; jedes Duell mit geringerer Distanz würde den Charakter eines Mordes an sich tragen.
Man kann den Secundanten aus rein menschlichen Gefühlen diesen Rath ertheilen und warm empfehlen, denn bei den Ausnahmsduellen giebt einzig und allein das Uebereinkommen den Ausschlag, wobei es nicht selten in der Macht der Secundanten liegen dürfte, den Kampfeifer der beiden Gegner zu mässigen.
I. Pistolenduell mit festem Standpunkte bei geringerer als der gesetzmässig kürzesten Entfernung.
Im Allgemeinen sind diesem Ausnahmsduelle die [Vorschriften] des gesetzmässigen Pistolenduelles mit „festem Standpunkte und freiem Schusse” zu Grunde gelegt, bei welcher Duellart es jedem der beiden Gegner überlassen bleibt, in der gegebenen Zeit seinen Schuss abzugeben.
Es ist wohl einleuchtend, dass man die Bedingung, einem der beiden Gegner das Recht des ersten Schusses zuzusprechen, nicht aufnehmen kann.