Kampf mit Gewehr.

Wenn auch dieses Ausnahmsduell, sowie die beiden folgenden [mit dem Carabiner] und [zu Pferde] ihrer exotischen Natur wegen bei uns nicht gebräuchlich sind, füglich auch weggelassen werden könnten, so sehen wir uns dennoch veranlasst diese anzuführen, da des Oefteren derselben Erwähnung gethan wird.

Der Kampf mit dem Gewehr kann mit festem Standpunkte oder mit Vorrücken — Barrièren — erfolgen.

Im ersteren Falle wird nach Chatauvillard die Entfernung der beiden Standplätze mit sechzig, im letzteren Falle mit hundert Schritten angenommen.

Die Entfernung der Barrièren ist dem gegenseitigen Uebereinkommen überlassen.

Es ist wohl selbstverständlich, dass die Gewehre von demselben System sein müssen.

Das Signal zur Eröffnung des Kampfes erfolgt durch das Commando: „Feuer!” — worauf jeder der beiden Gegner nach Belieben den Schuss abgeben und, falls das Vorrücken vereinbart wurde, sich nach Gutdünken in Bewegung setzen darf.

Bei dieser Duellart kann auch ein mehrmaliger Kugelwechsel stattfinden, doch muss im Vorhinein die genaue Uebereinkunft getroffen worden sein, ob die beiden Gegner selbst laden dürfen, um weiter schiessen zu können.

Alle weiteren Details sind dem jeweiligen Uebereinkommen anheimgestellt.