Diese Vorschriften haben sich aus dem Herkommen, dem Gebrauche und aus der Ueberzeugung gleichgesinnter Kreise von der Nothwendigkeit dieses Gebrauches herausgebildet, beruhen also auf denselben rechtserzeugenden Grundlagen wie das Gewohnheitsrecht.

Einzig und allein in diesem eingeschränkten Sinne betrachtet man jene Duellarten, die den herkömmlichen Vorschriften entsprechen, als „legale”. Wird hiervon auch nur in einzelnen Punkten abgewichen, so steht das Duell auch ausserhalb des Herkommens und heisst „Ausnahmsduell” (exceptionelles Duell).

Graf Chatauvillard, Mitglied des Pariser Jockey-Club, hat in Folge einer an ihn gerichteten Aufforderung im Vereine der weiteren Mitglieder General Graf Excelmans, Grafen du Hallay-Coëtquen, General Baron Gourgaud, Brivois und des Vicomte de Contades sich der Aufgabe unterzogen, die Gebräuche und Vorschriften des Duelles zu fixiren, die unter dem Titel „Essai sur le duel” im Jahre 1836 zu Paris erschienen.

Dieses Werk wurde nicht nur in Paris von der öffentlichen Meinung lebhaft begrüsst, sondern jene Vorschriften haben sich auch bald ausserhalb Frankreich Geltung verschafft, da sie durch die Signatur hervorragender Mitglieder der Pariser Gesellschaft sanctionirt wurden.

Ueberzeugt, dass es von allgemeinem Interesse sein dürfte, die Namen dieser Mitarbeiter kennen zu lernen, wollen wir dieselben anführen.

Die Unterschrift wurde mit folgenden Worten eingeleitet:

„Innig überzeugt, dass die Intentionen des Verfassers, weit entfernt die Duelle zu protegiren, im Gegentheil dahin streben, ihre Zahl zu vermindern, sie zu regeln und ihren verderblichen Charakter zu verringern, geben die Unterzeichneten den in diesem Werke aufgestellten und auseinandergesetzten Vorschriften ihre volle Genehmigung.”

Zum Schlusse findet sich die Bemerkung:

„Der Herr Kriegsminister, die Herren Präfecten etc. etc. haben als Männer das gebilligt, was sie als Beamte nicht unterzeichnen konnten.”