Es ist nicht nur ein Gebot der Ritterlichkeit, sondern es ist Pflicht eines jeden Kämpfenden, der eine Entwaffnung herbeigeführt hat, sofort mit seiner Attaque inne zu halten und zurückzutreten, wobei er die Spitze seiner Waffe so lange zu Boden gesenkt zu halten hat, bis ihn die Formalitäten des neuen Engagements zur Wiedereröffnung des Kampfes einladen.
Diese Regel des Duelles und auch des Fechtbodens, die uns verbietet, gegen einen durch Kunstfertigkeit entwaffneten Gegner offensiv vorzugehen, entspringt einem edlen, chevaleresken Gefühle.
Im Grunde genommen ist diese Regel wenig logisch, wenn man bedenkt, dass es das Maximum ist, welches wir gegenüber einem bewaffneten Gegner erlangen können, diesen wehrlos zu machen; doch leben wir nicht mehr in dem Zeitalter, wo man bei allen Kämpfen und Duellen, um seines Erfolges sicher zu sein, nur allein von dem Gedanken geleitet wurde, durch alle möglichen Kunstangriffe seinen Gegner zu entwaffnen, der, der Vertheidigungsmittel beraubt, der Gnade des Siegers anheimgestellt war.
Seinen Gegner entwaffnen, sich seiner Waffe zu bemächtigen und denselben ohne alle Vertheidigung zu tödten, war bei den damaligen Sitten gebräuchlich. Verlor einer der Combattanten seine Waffe, so stürzten beide auf dieselbe los, um sich derselben zu bemächtigen. War der bewaffnete Gegner der erste am Ziel, so setzte er seinen Fuss auf die Waffe, um den Gegner ohne Mitleid niederzustossen.
Selbst die Fechtschulen damaliger Zeit mussten sich diesen Gebräuchen fügen und die kunstgerechte Entwaffnung lehren.
Erst im sechzehnten Jahrhundert wurde durch die Höflichkeit der Sitten diesen Gebräuchen ein Ende gesetzt.
An die Wand drängen.
Wir haben bereits bei dem Artikel „[Unterbrechung des Kampfes]” die Bemerkung gemacht, dass es eine durchaus irrige Anschauung ist, den Kampf für den Moment einzustellen, wenn einer der beiden Gegner in einem geschlossenen oder begrenzten Raum an die Wand gedrängt wird.
Diese Frage ist von ausserordentlicher Wichtigkeit, welche die meisten Secundanten in leichter Auffassung beinahe immer ausser Acht lassen, auf die Gefahr hin, eine offenbare Uncorrectheit zu begehen und sich einer ernsten Verantwortung schuldig zu machen. Die Secundanten, die sich rühmen können, mit allen Details eines Duelles im Vorhinein genügend und erschöpfend sich beschäftigt zu haben, sind selten.