Jener Kämpfer, der vom Standpunkte des geübten Fechters und der Erfahrung auf Grund seiner Beobachtungen die Situation erfasst und zu dem Resultate gelangt, nur durch Scheinattaquen den Gegner zum Rückzuge zwingen zu können; der nur durch Kunstfertigkeit und eigene Gefahr sich dem Gegner allmählich nähert, um im letzten entscheidenden Momente, wo der Gegner in Ausführung seiner Vor- und Tempohiebe oder Stösse durch das abgeschlossene Terrain gehindert, zur festen Parade gezwungen wird; jener Kämpfer, beinahe sicher seines Erfolges, die entscheidende Attaque führen zu können, soll sich in dem Momente, wo er das Ziel seiner Anstrengungen, seines Muthes und seiner Kunstfertigkeit glücklich zu erreichen geglaubt hat, durch ein „Halt” der Secundanten, die ihn mit aller Ruhe zum Aufgeben des Terrains veranlassen, seines Vortheiles beraubt sehen?

Man wird wohl zugestehen müssen — und die Fechter werden uns wohl verstehen — dass dies ein unberechtigter Vorgang der Secundanten wäre, der eine durchaus irrige Auffassung zur Basis hätte.

Es ist ohne Zweifel, dass dieses Vorgehen der Secundanten augenscheinlich durch ein Gefühl von besonderer Menschlichkeit für den Zurückgedrängten inspirirt wird, wobei diese aber nicht bedenken, dass dieser ungerechtfertigte Vorgang auch für diesen Gegner, der durch den Haltruf eine vielleicht unerwartete Hilfe erblickt, verletzend wirken kann, da er möglicherweise nur in der Defensive seinen Vortheil findet und sucht. Ueberdies stehen jedem Fechter genügend Hilfsmittel zu Gebote, sei es durch Volten oder durch Ergreifen der Offensive, der Gefahr, an die Wand gedrängt zu werden, vorbeugen zu können.

In jenen Fällen, wo die Kämpfenden einen genügenden Raum zum Zurücktreten haben, ist es Regel, dass das eroberte Terrain nicht aufgegeben wird; um so schlimmer für jenen Gegner, der gegen seine Absicht an die Wand gedrängt wird, da es in seiner Hand gelegen war, selbst zur Offensive zu schreiten.

Wir glauben die Regel aufstellen zu können:

„Wenn einer der Gegner hauptsächlich durch einen ungestümen brüsken Angriff in der Weise an die Wand oder in eine Ecke gedrängt werden sollte, dass er die Waffe weder offensiv noch defensiv gebrauchen kann, so ist dem Kampfe Einhalt zu thun.”

Es kann sich wohl ereignen, dass bei einem genügend grossen Terrain einer der beiden Gegner ohne Berechtigung unaufhörlich zurückweicht, so dass der Kampf ins Unendliche sich fortzuziehen droht, und dem Angreifenden, der nur schwer seinem Gegner folgen kann, kaum gestattet, seinen Angriff zur Ausführung zu bringen.

In diesem Falle haben die Secundanten die Berechtigung, auf eine derartige Unzukömmlichkeit hinzuweisen und gleichzeitig aufmerksam zu machen, dass sie im Wiederholungsfalle genöthigt sein würden, das Terrain durch Markirung zu begrenzen, über welche ein Zurücktreten untersagt wäre.

Die Androhung wird zur That, sobald eine Wiederholung stattfindet.

Man wird im ersten Augenblicke vielleicht geneigt sein, dieses Hilfsmittel als überaus strenge anzusehen, doch wird man leicht begreiflich finden, dass man durch den Ernst der Situation, der stets gewahrt werden muss, zu dieser Massregel gezwungen wird.