Diese Formalität wird niemanden verletzen, wenn selbe bei jedem Duell strenge in Anwendung kommen würde; sie wird durch traurige Erfahrungen dringend geboten und zur Pflicht gemacht.

Um sich dieser Pflicht so discret als möglich zu entledigen, wird von den französischen Autoren empfohlen, folgendes Verfahren zu beobachten.

Der leitende Secundant ladet den älteren Secundanten der Gegenpartei ein, seinen Clienten zum Ablegen der Kleider zu veranlassen. Ist dieser dem Wunsche nachgekommen und hat dessen Client die Brust entblösst, so überzeugt sich der leitende Secundant genau, dass die Brust bis zum Gürtel durch keinen festen Gegenstand gedeckt ist.

Nach Beendigung dieser Formalität verfährt man auf dieselbe Weise bei der Gegenpartei.

Zweckmässiger erscheint es uns jedoch, dass der leitende Secundant seinen Clienten die Brust entblössen lässt und hierauf den älteren der beiden Gegensecundanten einladet, die Leibesvisitirung vorzunehmen.

Die Gegenpartei dürfte sich dann veranlasst sehen, ohne weitere Aufforderung denselben Vorgang zu beobachten.

Es versteht sich von selbst, dass diese Untersuchung äusserst genau vorgenommen werden soll, wenn man es mit einem unbekannten Gegner zu thun hat. Dass diese Untersuchung besonders bei einem Degenduelle von besonderer Wichtigkeit ist, wird man wohl leicht begreiflich finden; sie bildet eine der grössten Garantien zu Gunsten ehrenhafter Combattanten.

Wird von einem der Gegner die Untersuchung verweigert, so kommt dies einer Duellverweigerung gleich. Die Secundanten haben über diesen Thatbestand ein Protokoll zu verfassen.

Sollte durch die Untersuchung ein fester Gegenstand, der im Stande wäre, einen Hieb oder Stoss aufzuhalten, constatirt worden sein, so ist dieser Kämpfende als Gegner zurückzuweisen; wurde erst während des bereits eröffneten Kampfes, also nachträglich, das Vorhandensein eines festen Gegenstandes bemerkt, so ist das Duell sofort abzubrechen und dieser Gegner als ehrlos zu betrachten.

Hat jedoch durch denselben im Verlaufe des Kampfes eine Verwundung des Gegners stattgefunden, so sind die gerichtlichen Schritte einzuleiten.