Um sich für eine Beleidigung Genugthuung zu verschaffen, um den Angriff gegen seine Person zurückzuweisen, greift man zu den Waffen — erfolgt das Duell.

Man schlägt sich, um für eine Beleidigung persönlich Genugthuung zu geben oder diese zu erhalten.

Erfolgt die Beleidigung ohne Grund, so ist dies allerdings ein beklagenswerther Umstand, und das Unrecht ist auf Seite des Provocirenden, aber er allein hat sich hierüber Rechenschaft zu geben; um dieses Unrecht zu sühnen, setzt er im Waffengange, im Duell, sein Leben ein.

Der Beweggrund, durch welchen das Duell — der Zweikampf — herbeigeführt wurde, ist gleichgiltig.

Das Duell ist demnach ein zwischen zwei Personen stattfindender verabredeter Kampf, welche in diesem, also durch Hilfenahme der Waffen, das Mittel suchen, ausserhalb des Gesetzes eine Differenz zu begleichen, oder sich durch diese Gerechtigkeit zu verschaffen.

Es ist ein auf Basis gesetzmässiger Regeln und vorher getroffener Vereinbarungen, in Gegenwart von Zeugen, mit gleichartigen, tödtlichen Waffen stattfindender Zweikampf.

Wenn daher die beiden Gegner das Uebereinkommen getroffen haben, gleichgiltig ob ausdrücklich oder stillschweigend, den Gesetzen der Ehre nur scheinbar Genüge zu leisten — entweder auf Zeitdauer sich der blanken Waffen zu bedienen, ohne ernstlich angreifen zu wollen, oder beiderseits bei einem Pistolenduell in die Luft zu schiessen u. s. w. — so ist dieses kein Zweikampf, kein Duell.

Die gesetzmässigen Regeln verlangen gleichartige Waffen, damit nicht im Vorhinein der Sieg zu Gunsten des einen oder des anderen der beiden Combattanten entschieden wird.

Aus diesem erhellt, dass den beiden Gegnern auch die Möglichkeit geboten werden muss, durch ihr gegenseitiges Einsetzen von Kraft und Geschicklichkeit aus dem Kampfe als Sieger hervorgehen zu können.

Es kann daher in bestimmten Fällen die Ablehnung einer bestimmten Duellart stattfinden.