Auf die Fechtweise mit Degen selbst hier näher einzugehen,[4] scheint nicht am Platze, weil Degen bei uns nicht übliche Duellwaffen sind.
Dass Ruhepausen gewährt werden können, ist bei Besprechung der „Unterbrechung des Kampfes” bereits Erwähnung gethan worden; in diesen haben sich die beiden Kämpfenden völlig ruhig zu verhalten. Sie haben allerdings das Recht, mit ihren Secundanten sprechen zu dürfen, doch sollen sich diese enthalten, ihren Clienten Rathschläge zu geben, noch die während des Kampfes gemachten Beobachtungen mitzutheilen.
Am allerwenigsten dürfen die Kämpfenden Hiebe oder Stösse in die Luft führen und diese mit ihren Secundanten einer Besprechung unterziehen.
Ein Wechseln der Waffen aus einer in die andere Hand ist weder nach einer Pause, noch während des Kampfes gestattet.
Eine Ausnahme könnte nur dann allenfalls gestattet werden, wenn die Bedingungen auf vollständige Kampfesunfähigkeit lauten und einer der Kämpfenden durch eine ganz geringfügige Verwundung der Hand, die ihm das Halten der Waffe unmöglich macht, einen diesbezüglichen Wunsch aussprechen sollte. (Siehe: „[Pflichten der Secundanten]”, [Art. 23].)
Erfolgt ein Haltruf, so ist bereits des Oefteren bemerkt worden, dass die Ehre den Gegnern gebietet, sofort den Kampf einzustellen. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch darauf hingewiesen, dass es gerathen erscheint, sofort zurückzutreten, ohne jedoch die Stellung mit der Klinge aufzugeben. Diese Vorsicht ermöglicht uns, gegen die Eventualität eines Nachhiebes uns leichter schützen zu können.
Dieselbe Vorsicht ist dringend geboten, wenn man den Gegner getroffen hat oder dieser Meinung zu sein glaubt.
Ist der Gegner getroffen worden, so hat man sich abseits ruhig zu verhalten, und das Resultat der Untersuchung der Secundanten und des Arztes abzuwarten.
Ueber das weitere Benehmen der Kämpfenden, sobald das Duell als beendet erklärt wird, ist in einer speciellen Besprechung noch weiters die Rede.