Da war Sonnhild zum Schloß hinaufgegangen und hatte gebeten, vor den Schloßhauptmann gelassen zu werden. Aber ihre Bitte war abgeschlagen worden. Sonnhild hatte sich jedoch im Hause versteckt und ohne Speise und Trank an ihrem geschützten Platze bis zum Abend ausgehalten. Als dann der Schloßhauptmann die Treppe herabgeschritten kam, hatte sie sich vor ihm auf die Knie geworfen und seine Füße umklammert und in den Tönen der Verzweiflung gefleht, sie zu ihrem Vater zu lassen.

Herr Hans von Minkwitz war ein edler Charakter. Und als er in das wunderschöne Mädchenantlitz gesehen, das leichenfahl und von Schmerz entstellt war und aus dem ihn zwei große Augen flehentlich anstrahlten, mochte es ihm unsagbar schwer geworden sein, seine Pflicht zu tun.

Aber er mußte das Mädchen abweisen. Bevor der untersuchende Staatsrat aus Dresden nicht gekommen sei und ihren Vater verhört habe, dürfe er niemandem Zutritt zu dem Gefangenen gewähren.

Da hatte sich Sonnhild aufgerafft und war müden Schrittes gegangen.

Am nächsten Tage hatte sie den Versuch erneuert. Hans von Minkwitz ließ die Unglückliche bescheiden, die Untersuchung sei zwar beendet, der herzogliche Abgesandte habe aber die strenge Haft verfügt, wonach der Burgemeister keinen Besuch erhalten dürfe. Daß diese scharfe Maßregel nur in solchen Fällen angewendet wurde, wenn der Beschuldigte eine schwere Strafe gewärtigen mußte, hatte Hans von Minkwitz wohlweislich verschwiegen.

Der Urteilspruch pflegte in allen Fällen, in denen die Hoheitswürde empfindlich geschädigt war, rasch verkündet zu werden. Zudem lag hier der Fall klar zutage. Der Verhaftete bestritt seine Schuld nicht. Als ihm aber der Staatsrat nahegelegt, die Gnade des Herzogs anzurufen, hatte er stumm den Kopf geschüttelt.

Was die alsbaldige Festsetzung der Strafe jedoch verhinderte, war der Zustand des Amtmanns, der noch immer zwischen Leben und Tod schwebte. Je nachdem, wofür das Geschick sich entschied, würde das Herzogliche Hofgericht ein schärferes oder milderes Urteil fällen.

Die Einwohnerschaft horchte daher gespannt auf jede Nachricht, die aus Siebeneichen über das Befinden des Schloßherrn in die Stadt drang. Allstündlich ließ Peter Sorgenfrei, als Vertreter des in Haft gesetzten Burgemeisters, auf dem Marktplatz den Bescheid ausrufen, der dem Boten des Rats in Siebeneichen geworden.

Die Verkündung blieb tagelang dieselbe: Ernst von Miltitz habe die Besinnung noch nicht wieder bekommen. Seine Ernährung erfolge künstlich.