Dabei sprudelte er seinem Zuhörer ins Gesicht und ließ ihn nicht zu Worte kommen und redete so lange auf ihn ein, bis seine umherspähenden Augen einen andern entdeckt hatten, der arglos seines Weges kam. Dann ließ er den völlig Zerredeten stehen und schoß auf den Kommenden los.

So brachte ihm jeder neue Tag neue Aufregung.

Der größte Teil der Bürgerschaft war aber von der Schuld Waltklingers überzeugt. Und da unterdessen auch des Amtmanns Übertritt zum Protestantismus bekannt wurde, dämpfte sich bei manchem die feindselige Stimmung gegen ihn. So sehr man den Burgemeister schätzte und obgleich jedermann sich sagte, daß er an das Wohl der Stadt gedacht, als er die Gültigkeit der Urkunde anzweifelte, hier konnte man ihm doch nicht recht geben. Sein Jähzorn, den er sonst immer bezwungen, hatte ihm einen bösen Streich gespielt. Die Abtretung bestand sicherlich zu Recht.

Nur die Vertrauten wußten, daß die tiefe Abneigung Waltklingers gegen den adligen Amtmann der wirkliche Antrieb zu seinem Widerspruch gewesen war.

Wie würde die Strafe sein? Man wagte kaum, davon zu sprechen. Es war eine vom Amtmann anberaumte Versammlung zweier strittigen Parteien gewesen, zu der dieser als Vertreter des Herzogs gekommen war, um Recht zu sprechen. Und während der gesetzlichen Verhandlung hatte der Burgemeister den Amtmann persönlich angegriffen! Sicherlich würde bei Betrachtung der Schuldfrage der verhängnisvolle Umstand mildernd in die Wagschale fallen, daß das Pferd stieg und Waltklinger argwöhnen konnte, der von ihm Gekränkte wolle ihn züchtigen.

Aber viel sprach das nicht für ihn. Denn ein im Namen des Landesfürsten Recht sprechender Amtmann, so würde man erwidern, läßt sich zu Tätlichkeiten nicht hinreißen. Er besitzt genug Mittel, Verletzungen seines Ansehens zu ahnden. Solches ist selbst dem gemeinen Volke bekannt. Wie erst muß ein Burgemeister dies wissen!

Zur Verschärfung der Schuld mußte aber der betrübende Umstand beitragen, daß Ernst von Miltitz aus seiner Ohnmacht noch nicht erwacht war! Die aus Dresden herbeigerufenen Ärzte hatten die Köpfe geschüttelt und sehr ernste Gesichter gemacht. Ob die Schädelwandung zerbrochen sei, wußten sie noch nicht.

Jedenfalls lastete auf der Bürgerschaft Meißens schwere Kümmernis, denn es gab niemand, der für den Burgemeister Waltklinger keine warme Empfindung besaß. Er war der Stolz der Stadt und ihr Liebling.

Von allen Menschen hatte das Unglück Sonnhild natürlich am schwersten getroffen. Als sie die entsetzliche Kunde vernommen, war sie nach der Fronfeste geeilt, um dem geliebten Vater Trost zuzusprechen. Hier hatten die Burgknechte am Fuße der Treppe sie zurückgewiesen.

Darauf war Sonnhild in die zu ebener Erde gelegene Wohnung des alten städtischen Hüters des Gefängnisses getreten, von dem sie wußte, daß er dem Vater aus früherer Zeit Dank schuldete. Aber der alte Mann hatte bedauernd den Kopf geschüttelt. Der Gefangene stand nicht unter seiner Obhut. Und wie er wußte, hatten die Knechte strenge Weisung, keinen Menschen, wer es auch sei, zu ihm zu lassen. Dieser Befehl stamme vom Schloßhauptmann, bei ihm möge sie ihre Bitte vorbringen.