»Stadtrichter, hattet Ihr Frevler wider den Marktfrieden abzustrafen?«
Der Gefragte verneinte.
»Wie stand es um den gemeinen Frieden der Stadt?«
Der Stadtrichter zählte auf: einige Vergehen gegen das Gebot, mit dem Glockenschlage zehn am Abend das Licht zu verlöschen. Der Leinweber und Bortenwirker Heinrich Himmelreich hatte gegen die Zunftregel auf Vorrat gearbeitet, ferner lautes Rufen auf der Straße nächtlicherweile, Bierausschenken ohne die Braugerechtsame zu besitzen, Lärm und lästerliches Fluchen in den Schankstätten, Versuch der Übervorteilung beim Handel um eine Ferkelsau, ein Handwerksgeselle, der im Trunk die Achtung gegen seinen Meister vergaß … und weitere Fälle ähnlicher Art, die Wolf Behr, der Stadtrichter, berichtete.
Aber an der Ungeduld, die auf den ernsten Mienen der Umsitzenden lag, war leicht zu erkennen, daß noch ein weit wichtigerer Punkt zur Verhandlung stand.
»Ein fahrender Gesell hat die löbliche Sitte soweit verletzet, daß er in der Badestube mit einem Frauenzimmer schön tat, wobei beide an Kleidern nicht mehr auf Leib und Gliedmaßen trugen, als ein abgeschälter Stock an Rinde.«
Bei dieser Anklage kam einiges Leben in die bisher schweigsame Versammlung, und zürnende Worte klangen reichlich.
»Die Unsittlichkeit in den Badestuben nimmt überhand,« begann der Burgemeister. »Sorgen wir beizeiten für Abhilfe, auf daß unsere gute Stadt nicht in Verruf komme. Stadtrichter, es liegt Euch ob, eine Kundmachung zu überdenken, nach der Manns- und Weibspersonen die Badereien nur stubenweise getrennt besuchen dürfen!«
Ein beifälliges Murmeln, – die Worte des Burgemeisters waren gutgeheißen.
Wolf Behr fuhr fort: