Begriff. Der Bierverlag als besondere Form des Flaschenbiergeschäfts stellt, wie aus den vorhergehenden Aeusserungen erhellt, ein Unternehmen dar, welches von einer oder mehreren Brauereien Bier in Fässern bezieht, es bis zur Genussreife lagern lässt und an Geschäfte, die sich mit dem Ausschank oder Einzelverkauf von Flaschenbier befassen, sowie an Privatleute in grösseren und kleineren Quantitäten abgiebt, wobei als Minimum gewöhnlich die Entnahme von 10–20 Flaschen gefordert wird. Es ist nötig, auf diese Minimalgrenze hinzuweisen, denn sonst würden wir jeden Kleinhandel mit Flaschenbier, sofern nur der betr. Händler das Bier vom Brauer in Fässern bezieht als »Bierverlag« ansprechen müssen.

Für einen kleinen Teil der Berliner Bierverleger würde die obige Definition noch in einer Hinsicht zu erweitern sein, indem dieselben von der durch die Brauereien eingeführten Lieferung des Berliner Weissbieres in demjenigen Zustande, welcher nur noch mehrtägiges Lagern verlangt, um in Genussreife überzugehen, keinen Gebrauch machen, sondern die letzte Nachgährung noch in ihrem eigenen Keller sich vollziehen lassen. Ihre Thätigkeit bei der Bierbereitung geht also in diesem Falle über das »Lagern bis zur Genussreife« hinaus, bewirkt allerdings andrerseits keine Formveränderung von Rohstoffen, sodass von »Gewerbe« im nationalökonomischen Sinne auch bei ihnen nicht gesprochen werden kann.

Name. Die Bezeichnung »Bierverleger« für den hier behandelten Geschäftszweig ist nicht überall gebräuchlich. Am verbreitetsten ist vielmehr der Name »Flaschenbierhändler«, wenigstens führt ihn die Mehrzahl der unter den betreffenden Unternehmern bestehenden Vereine, auch der seit Jahresfrist bestehende Verband nennt sich »Verband deutscher Bierhändler«, das offizielle Verbandsorgan, welches in Lübeck erscheint, heisst dagegen wieder: »Der Bier-Verleger«. Der Berliner Sprachgebrauch unterscheidet ferner zwischen »Biergrosshandlung« und »Bier-Verlag«, im Berliner Adressbuch ist diese Unterscheidung durch die Bezeichnungen Bier-Engrosgeschäft und Bierverlag zum Ausdruck gekommen. Ein Wesensunterschied besteht zwischen beiden Formen nicht, im allgemeinen haben sich nur die grösseren Geschäfte unter der ersteren Bezeichnung eintragen lassen,[26] ebenso sind unter ihr die Brauereivertretungen aufgeführt.

Zahl der Berliner Bierverleger. In dem Berliner Adressbuch von 1900 sind 97 Biergrossgeschäfte und 367 Bierverleger verzeichnet. In Abzug zu bringen sind von diesen 464 Geschäften 22 Fassbierhandlungen, welche unter der Rubrik Bier-Engrosgeschäfte sich verzeichnet finden, und 10 Geschäfte, welche unter beiden Rubriken zugleich verzeichnet sind. Wir erhalten also im ganzen die Zahl von 432 Bierverlegern. Von diesen 432 Geschäften sind 23 in das Handelsregister eingetragen.

Formen des Bierverlages. In der reinen Form findet sich der Bierverlag nur selten. Abgesehen von der Vereinigung mit dem Bier-Kleinhandel, welche sich bei dem Vorhandensein der erforderlichen Räume, d. h. bei einem bequemen Zugang zum Keller sozusagen von selbst ergiebt, findet sich der Bierverlag hauptsächlich in folgenden Formen der Betriebsvereinigung:

1. Bier-Verlag in Verbindung mit Fassbierhandel. Diese Verbindung findet sich in denjenigen Fällen, in welchen ein Bierverleger gleichzeitig Vertreter irgend einer auswärtigen Brauerei ist und deren Bier nicht nur in Flaschen, sondern auch in Fässern abgiebt. Die Vertretung auswärtiger Brauereien findet sich in Berlin in verschiedenen Formen. Entweder bezieht der betr. Vertreter nur Bier von einer oder mehreren auswärtigen Brauereien (führt also kein Berliner Bier) und giebt dieses nur in Fässern ab. In diesem Falle handelt es sich ausschliesslich um Fassbierhandel, der mit dem Flaschenbiergeschäft nichts zu thun hat. In denjenigen Fällen, in welchen ein solcher Brauereivertreter die Biere dieser auswärtigen Brauereien auch in Flaschen absetzt, ist er den Flaschenbierhändlern zuzuzählen, wenn er auch deren Typus durchaus nicht entspricht. Für denjenigen Teil der Berliner Flaschenbierhändler, welcher für uns hauptsächlich in Betracht kommt, tritt diese Vertretung nur in der Form auf, dass der Flaschenbierhändler, dessen Hauptgeschäft in dem Vertrieb einheimischer Biere liegt, nebenbei die Vertretung einer auswärtigen Brauerei hat und deren Bier auch in Fässern abgiebt. Doch tritt diese Form der Betriebsvereinigung nicht in vielen Fällen auf. In der Regel haben nämlich die auswärtigen Brauereien in Berlin meist einen General-Vertreter, der ihr Bier nur in Fässern abgiebt, während auf der anderen Seite wieder diejenigen Bierverleger, welche nebenbei noch die Vertretung auswärtiger Brauereien übernehmen, deren Bier meist nur in Flaschen vertreiben.

2. Betriebsvereinigung mit Gastwirtschaft. Schon an früherer Stelle ist dieser Art der Betriebsvereinigung gedacht worden. Wieviele der Berliner Bierverleger zugleich Gastwirte sind, lässt sich schwer bestimmen. Das Berliner Adressbuch giebt keine Anhaltspunkte. Denn da die Eintragung in mehr als eine Branchebezeichnung für jede Branche und Zeile 1 Mark kostet, so lassen sich die meisten Berliner Gewerbetreibenden nur unter einer Rubrik eintragen. Daher kann es sehr wohl sein, dass mancher Name unter der Rubrik »Gastwirte« zu finden ist, der eigentlich unter »Bierverleger« gehörte und umgekehrt. Unter den 46 Bierverlegern, von denen ich Auskünfte erhielt, waren 5 zugleich Gastwirte. Man könnte vielleicht aus dem Umstande auf ein häufigeres Vorkommen dieser Verbindung schliessen, dass der Verein der Berliner Bierverleger vor wenigen Jahren seinen Namen in »Verein der Berliner Bierverleger, Gast- und Schankwirte« umgeändert hat. Doch ist dies wohl weniger aus dem Grunde geschehen, weil eine grössere Anzahl von Vereinsmitgliedern nicht nur Bierverleger, sondern auch zugleich Schankwirte waren, als vielmehr deshalb, weil ein grosser Teil der Vereinsmitglieder überhaupt das Bierverlagsgeschäft an den Nagel gehängt und sich lediglich auf die Gastwirtschaft beschränkt hat.

3. Betriebsvereinigung mit Viktualien-(Spezerei-)Handel. Diese Verbindung, welche zu Anfang der siebziger Jahre, nachdem die Bildung des Bierverlages als selbständiges Unternehmen vollzogen war, ganz aufgehört hatte, beginnt jetzt, bei der schlechten Lage des Bierverlegerstandes, wieder in den Vordergrund zu treten. Insofern zeigt sich allerdings ein Unterschied gegenüber der alten Form, als in dieser der Viktualienhandel das ursprüngliche war und aus ihm allmählich der Flaschenbierhandel sich entwickelte, während bei den jetzigen Gründungen das Geschäft als Bierverlag gedacht ist, der Kleinhandel mit Bier und Viktualien jedoch als Unterstützung für das ganze Unternehmen dienen soll, das auf dem Bierverlag, bei dem namentlich in der ersten Zeit nur geringen Umsatz, doch zu unsicher aufgebaut wäre. Hauptsächlich findet sich diese Verbindung bei vielen der neueren Geschäfte und es scheint, als wenn sie für Neugründungen von Bierverlagsgeschäften typisch werden sollte. Von der Weiterentwicklung des Geschäfts hängt es dann ab, ob dieses mehr nach der Seite des Flaschenbier- oder Viktualienhandels hinneigt. In letzterem Falle wird vielfach an die Stelle des Bezuges von Fassbier derjenige von Flaschenbier aus der Brauerei oder vom Verleger treten, womit dann der Begriff des Bierverlages aufgegeben ist.

Als andere Arten der Betriebsvereinigung kommen in Betracht der Nebenhandel mit Mineralwasser (inkl. Limonaden), Eis und Kohlensäure. An kleineren Orten ist die Verbindung von Bier-Verlag mit Mineralwasser- und Eishandlung viel häufiger als in Berlin; die Zahl der verschiedenen Verbindungsarten ist dort auch mannigfaltiger. So soll in einigen Städten der Bierverlag in Verbindung mit Holz- und Kohlenhandel sich finden, ebenso wird im Organ des Verbandes deutscher Bierhändler den Bier-Verlegern empfohlen, den Petroleumhandel als Nebengeschäft einzuführen, namentlich um — ebenso wie bei dem Holz und Kohlenhandel — während der Winterszeit, wenn der Bierkonsum naturgemäss geringer ist, nicht ganz ohne Absatz zu sein. In Berlin sind mir derartige Formen von Betriebsvereinigung nicht bekannt geworden. Dagegen ist darauf hinzuweisen, dass bei denjenigen Bierverlegern, welche den Nachgährungsprozess des Berliner Weissbieres in ihren eigenen Kellereien vornehmen, Hefe als Nebenprodukt gewonnen wird, welche in der Regel ein in der Nähe wohnender Bäcker dem betr. Bierverleger abkauft. Bei einem Umsatz von etwa 1000 hl Weissbier beziffert sich der Erlös für diese Hefe (Bärme) auf 150–200 Mark.

Die verschiedenen skizzierten Nebengeschäfte können natürlich in allen möglichen Kombinationen zum Flaschenbiergeschäft hinzutreten. So finden sich beispielsweise bei einem Berliner Bierverleger Flaschenbierhandel, Gastwirtschaft, Fassbierhandel und Kohlensäure-Niederlage zusammen.