Der älteste der betreffenden Arbeiter zählte 39 Jahre, in der letzten Altersklasse fanden sich zwei Arbeiter im Alter von 16 Jahren, das Durchschnittsalter würde sich auf 23,8 Jahre belaufen. Es würde noch geringer sein, wenn man unterscheiden wollte zwischen Kellerarbeitern und Kutschern; denn nur unter den letzteren finden sich ältere und verheiratete Leute häufiger. Was die frühere Beschäftigung der betreffenden Arbeiter anlangt, so hat etwa die Hälfte schon vorher im Bierverlag gearbeitet; die übrigen haben alle möglichen Stellungen inne gehabt; als Hausdiener bei Fabriken oder Transportunternehmungen, Handlanger auf Bauten etc. Auch frühere Handwerker finden sich des öfteren unter ihnen, besonders häufig, und zwar namentlich im Sommer, frühere Schlächter. Es lässt sich diese Erscheinung einesteils wohl daraus erklären, dass gerade zu der Zeit, in welcher der Bierkonsum ausserordentlich hoch ist, der Fleischverbrauch zurückzugehen pflegt, in Berlin schon durch die grosse Anzahl derjenigen, welche verreisen. Andererseits sehen es die Gastwirte, und unter ihnen natürlich auch diejenigen, welche nebenbei Bierverleger sind, sehr gern, wenn sie Arbeiter erhalten, die einige Kenntnis von der Schlächterei besitzen, da sie dieselben bei verschiedenen Anlässen, z. B. bei der Abteilung von Portionen in der Küche, ferner dann, wenn »frische Wurst« gemacht wird, sehr gut gebrauchen können. Hinzuzufügen wäre noch, dass diese Arbeiter nach ihrer Verheiratung gewöhnlich ihre Arbeit im Bierverlag aufgeben und sich nach anderer Beschäftigung umsehen.[27] Da die Arbeiter im Bierverlag zur »Ortskrankenkasse der im Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker beschäftigten Personen« gehören, so lassen sich aus den statistischen Angaben dieser Krankenkasse, welche sich auf sämtliche Mitglieder beziehen, natürlich keine Rückschlüsse auf die Arbeiter im Bierverlag machen.
Lohnverhältnisse. Entweder stehen die Arbeiter in Lohn und Kost und erhalten ausserdem das Logis vom Brotherrn zugewiesen, oder sie erhalten Lohn und Kost, wohnen aber ausserhalb der Betriebsstätte, oder endlich, sie erhalten nur Geldlohn ohne Kost[28] und Logis. Im ersteren Falle bewegt sich der Lohn zwischen 24 bis 32 Mark monatlich (nur bei jugendlichen Arbeitern geringer). Der zweite Fall kommt praktisch nur für die geringe Zahl der verheirateten Arbeiter in Betracht, der Lohnsatz beträgt hier 10–12 Mark wöchentlich. Der Lohn schliesslich ohne Kost und Logis beläuft sich in der Regel auf 16,50 Mark pro Woche. Allerdings kann man von einem festen Satze in keinem Falle reden, denn bei der äusserst schwankenden Konjunktur wechselt auch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage und damit die Höhe der Entlohnung sehr häufig. Im Sommer 1900 beispielsweise, als Arbeiter für den Bierverlag überhaupt nur sehr schwer zu erhalten waren, wurden von verschiedenen Bierverlegern neben Kost und Logis 36 Mark pro Monat gegeben, oder ohne Kost und Logis 24 Mark pro Woche. In den meisten Fällen ist dem Bierverleger sehr daran gelegen, dass die Arbeiter bei ihm wohnen, denn er kann sie in diesem Falle weit besser beaufsichtigen. Vielfach hat er eine gesonderte Wohnung in dem Hause, in welchem er selbst wohnt, für seine Leute gemietet, oder ihre Wohnräume stossen direkt an die seinen. Die Wohnungen der Arbeiter, werden von der Frau des Bierverlegers oder dem Dienstmädchen in Stand gehalten. Mit dem Logis bei dem Brodherrn ist auch die Beköstigung von seiner Seite fast stets verbunden. Namentlich wenn mehrere Arbeiter beschäftigt werden, steht sich der Bierverleger besser dabei, als wenn er nur Geldlohn bezahlen würde, ausserdem glaubt er aber auch hierdurch der allzu langen Ausdehnung der Mittagpausen vorbeugen zu können. Ist es so auf der einen Seite praktische Geschäftserwägung, welche die Bierverleger veranlasst, an diesem System festzuhalten, so haben doch auch andererseits die Arbeiter Vorteile davon, denn sie erhalten gutes und kräftiges Essen. Es wäre nicht wirtschaftlich, wenn zweierlei gekocht würde und deshalb bekommt der Arbeiter dieselbe Kost wie sein Brotgeber und dessen Familie. Allerdings ziehen die Arbeiter trotzdem den reinen Geldlohn vor, vor allem aus dem Grunde, weil er sie in den Stand versetzt, ausserhalb des Geschäfts wohnen zu können und nach Feierabend ebenso wie in den Pausen zwischen den einzelnen Mahlzeiten Gelegenheit zu erhalten, an die frische Luft zu kommen. Ausserdem bietet das Wohnen ausserhalb der Betriebsstätte für die Arbeiter noch den Vorteil, dass sie nicht so leicht zu Nebenarbeiten verwendet werden können. So ist es z. B. bei manchen Bierverlegern, und namentlich bei solchen, welche nebenbei Gastwirtschaft betreiben, Sitte, dass einer der Arbeiter sich auch des Abends bis zum Geschäftsschluss, der oft erst nach 10 Uhr, bei den Gastwirten noch später erfolgt, zur Verfügung halten muss, um event. eintreffende Bestellungen aus der Nachbarschaft erledigen zu können. Trotz der Abneigung, die so bei den Arbeitern gegen das Wohnen beim Brotherrn herrscht, ist es dem Bierverleger in den meisten Fällen doch gelungen, dieses durchzusetzen. Von 34 Bierverlegern, welche Arbeiter beschäftigen, hatten nach ihren Aussagen 21 ihre Leute in Kost und Logis, in 11 Fällen wurde nur Geldlohn gezahlt und bei zwei Bierverlegern bestanden beide Formen der Entlohnung nebeneinander.
Arbeitszeit. Von den in Betracht kommenden 34 Bierverlegern haben 6 in Bezug auf die Arbeitszeit mitgeteilt, dass dieselbe fest bestimmt wäre; in den übrigen Betrieben waren Anfang oder Ende der Arbeitszeit ebenso wie die Mahlzeitpausen nicht fest geregelt. Von den 6 Bierverlegern, welche feste Normen in Bezug auf die Arbeitszeit eingeführt haben, geben 4 den Anfang der Arbeitszeit auf 6 Uhr morgens an, einer auf 7 Uhr, ein anderer »im Sommer um 5 Uhr, im Winter um 6 Uhr«. Die Arbeit endet nach denselben Angaben in einem Falle um 6 Uhr abends, in zwei Fällen um 7 Uhr, in je einem um 8 bezw. 9 Uhr abends. Einer der betreffenden Bierverleger giebt als Ende der Arbeitszeit an »5–10 Uhr abends!« Es bedarf keiner näheren Auseinandersetzung darüber, dass eine feste Regelung der Arbeitszeit sich am ehesten in denjenigen Betrieben erreichen lässt, in denen die Arbeiter in Geldlohn stehen, in 5 von den hier angeführten 6 Betrieben war dies der Fall, die Ausnahme bildete bezeichnender Weise derjenige Bierverleger, welcher das Ende der Arbeitszeit als »unbestimmt, zwischen 5–10 Uhr abends« angegeben hatte. Die Unbestimmtheit der Arbeitszeit ist im übrigen Regel in allen Bierverlagsgeschäften, »wenn viel zu thun ist, müssen die Leute eben länger bleiben, sonst können sie gehen, sobald das Bier abgezogen ist.« Gewöhnlich beginnt die Arbeit um 6 Uhr morgens und dauert mindestens bis 7 Uhr abends, bei geringen Unterbrechungen. In denjenigen Geschäften, welche ihren Arbeitern Geldlohn geben, beträgt die Mittagspause 1 Stunde, die Frühstücks- und Vesperpause je 1/2 Stunde; wenn die Arbeiter in Kost stehen, sind diese Pausen nur halb so lang. Während die Arbeit im Winter oft zeitig aufhört, wird im Sommer nicht selten bis 9 oder 10 Uhr abends durchgearbeitet, namentlich wenn einige Tage hintereinander die Hitze auftritt, wodurch namentlich der im Sommer besonders starke Weissbierkonsum ausserordentlich gesteigert wird. In Zeiten günstiger Geschäftslage pflegt überhaupt der Bierverleger hohe Anforderungen an seine Leute in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Ausdauer zu stellen und würde etwaigen Forderungen der Arbeiter gegenüber in dieser Hinsicht sehr wenig zugänglich sein. Die stereotype Antwort, namentlich bei älteren Bierverlegern, würde lauten: »Wir haben in unserer Jugend noch viel schwerer arbeiten müssen«. Es ist dies keine Phrase, sondern entspricht wohl der Wahrheit, es soll früher, bis in den Anfang der achtziger Jahre hinein, im Bierverlag vom frühen Morgen bis zum späten Abend gearbeitet worden sein, wobei noch zu bedenken ist, dass die Arbeit damals viel schwerer war. Denn während heute mit Glasflaschen gearbeitet wird, deren Patentverschlüsse mit einem einzigen Fingerdruck zum Anliegen an die Flasche, d. h. zum Verschluss zu bringen sind, hatte man früher ziemlich unförmige Thonkruken, welche mit Korken verschlossen werden mussten. Diese Manipulation geschah dadurch, dass die Korke durch die Korkmaschine direkt in den Flaschenhals hineingepresst wurden, worauf dann noch die Korke durch mehrere Bindfaden befestigt werden mussten, was sich nicht ohne Geschicklichkeit und Anstrengung ausführen liess. Auch der Transport dieser Kruken war viel schwieriger als das heutige Fortbringen der Glasflaschen. Heute geschieht dieses Fortbringen in Flaschenkästen, die genau abgemessene Fächer für jede Flasche enthalten und so eingerichtet sind, dass sie höchstens 30 kleine Flaschen enthalten, sodass der Kasten bequem auf die Schulter genommen werden kann; damals hatte man grosse geflochtene Körbe mit Holzeinsatz. Dass im übrigen eine übermässige Ausnutzung der Arbeiter nicht damit entschuldigt werden kann, es sei früher noch schlimmer gewesen, liegt auf der Hand. Es ist zu hoffen, dass mit der Ausbreitung des Wohnens ausserhalb der Betriebsstätte und des reinen Geldlohnes als Lohnform etwaige Uebelstände in dieser Hinsicht — auf welche auch der »Vorwärts« vor Jahren einmal hinwies — verschwinden werden. Eine Organisation der Arbeiter zur Erzwingung der Forderungen auf feste Arbeitszeit, Bezahlung der Ueberstunden, Wohnen ausser dem Hause, wie sie damals der »Vorwärts« empfahl, dürfte wohl auf erhebliche Schwierigkeiten stossen, die in dem Mangel eines festen Zusammenhalts innerhalb dieser Schar ungelernter Arbeiter, die bald hier bald dort ihre Dienste anbieten, begründet liegen.
Die Kutscher nehmen eine Sonderstellung ein. In den kleineren Geschäften wird einer der Arbeiter als Kutscher angenommen — d. h. soweit der Herr nicht selbst fährt —, der in seiner freien Zeit bei der Kellerarbeit mit zu helfen hat. In den grösseren Geschäften hat der Kutscher mit den Arbeiten im Keller nichts zu thun. Die Zahl der verheirateten ist bei ihnen viel grösser als bei den Kellerarbeitern, und deshalb erhalten sie meist nur Geldlohn, auch von solchen Bierverlegern, deren übrige Arbeiter in Kost und Wohnung stehen. Von den 34 Bierverlegern, welche unter 46 überhaupt Arbeiter beschäftigen, befanden sich 26, die eigene Kutscher hatten, darunter 10 die je 2, 4 die je 3, und einer der 4 Kutscher beschäftigte, 10 fuhren selbst. Von diesen 26 Betrieben zahlten 18 ihren Kutschern Geldlohn und nur in 6 Fällen standen auch die Kutscher in Lohn und Kost. Der Lohn war im Durchschnitt etwas höher, als derjenige, welchen die in Geld entlohnten Arbeiter erhielten, nämlich 18–24 Mark pro Woche. In 7 Fällen wurde ausserdem pro 3 Mark ausgefahrenes Bier noch 10 Pfg. als Gewinnanteil ausbezahlt. Diese Gewinnbeteiligung der Kutscher ist erst neueren Datums, sie soll zuerst von den Brauereien eingeführt worden sein. Allerdings findet sie sich bei den Brauereien in etwas anderer Form; sie wird nämlich nicht berechnet nach der Menge und dem Wert des ausgefahrenen Bieres, sondern nach der Menge der zurückgebrachten leeren Flaschen, um auf diese Weise den Kutscher anzuhalten, auch seinerseits dafür zu sorgen, dass die Flaschen möglichst vollzählig zurückgegeben werden. Unter den Bierverlegern ist dieses System der Gewinnbeteiligung der Kutscher zumeist von solchen Geschäftsinhabern eingeführt, denen es namentlich in der ersten Zeit des Bestehens ihres Betriebes darauf ankam, neue Kunden zu erhalten und die deshalb ihre Kutscher anwiesen, einen gewissen Hausierhandel mit Bier zu treiben. Sobald ein gewisser Kundenkreis gewonnen war, hörte auch diese Art des Absatzsuchens auf, die Gewinnbeteiligung erhielt sich jedoch; in den Fällen, in welchen dieser Anteil gewährt wird, ist jedoch meist der Lohn geringer. In manchen Fällen erhalten die Kutscher keinen bestimmten Anteil am Umsatz, wohl aber eine Gratifikation für jeden neu gewonnenen Kunden. Zu dem gezahlten Lohn tritt dann noch die oft nicht unbeträchtliche Summe von Trinkgeldern hinzu, wodurch sich das Einkommen dieser Kutscher oft auf 1500–1700 Mark erhöht, während der Durchschnittssatz etwa 1300 Mark ist. Zusammen mit den Brauereikutschern, welche zuverlässigen Nachrichten zufolge jährlich mindestens 2100–2400 Mark verdienen, bilden sie den Nachwuchs für das Bierverlags- und Gastwirtsgewerbe, zu dem die Mehrzahl von ihnen im höheren Alter überzugehen pflegt.
In den hier geschilderten Arbeitsverhältnissen im Bierverlag wird eine wesentliche Aenderung durch den Hinzutritt irgend eines der namhaft gemachten Fälle der Betriebsvereinigung nicht bewirkt. In denjenigen, vorläufig noch wenigen Fällen, in welchen der Viktualienhandel neben dem Kleinhandel und Versand von Bier eine irgendwie bedeutende Rolle spielt, ist die Thätigkeit der Frau eine ausgedehntere, ebenso werden bei der Verbindung von Bierverlag mit Gastwirtschaft alle Familienangehörigen in weitestem Maasse zur Mitarbeit herangezogen, da sich ihnen ja auch hier weit mehr Gelegenheit zur Bethätigung bietet. Was die Arbeiter anbetrifft, so stehen diese im Falle der Betriebsvereinigung mit der Gastwirtschaft stets in Kost, schon aus dem Grunde, weil der Wirt oft Mittagsgäste hat und es deshalb für ihn mit keiner Unbequemlichkeit verbunden ist, für die Arbeiter mit kochen zu lassen. Die freie Zeit der Arbeiter ist noch mehr beschränkt, als im Bierverlag. So muss bezw. abwechselnd jeden Sonntag einer der Arbeiter zu Hause bleiben, um etwaige Bestellungen aus der Nachbarschaft auszuführen, ebenso wie auch an Wochentagen abends, worauf schon hingewiesen wurde. Es wird nach dem hier Gesagten nicht verwunderlich erscheinen, dass für solche Geschäfte, namentlich bei günstiger wirtschaftlicher Konjunktur Arbeiter noch schwerer zu erhalten sind, als für den Bierverlag.
Der Geschäftsbetrieb im Bierverlag.
A. Der Einkauf.
Die Lieferanten. Der Eigenart seines Geschäftes nach hat der Bierverleger nur mit wenigen Lieferanten zu thun. Da die Käufer bei den Lagerbieren auf die Herkunft aus einer bestimmten Brauerei Gewicht legen (man fordert Böhmisches — Schultheiss- — Union-Bier, indem man damit Lagerbier aus dem Böhmischen Brauhaus, der Schultheiss- oder der Union-Brauerei meint), so wird der Bierverleger bei grösserem Umsatz von mehreren »bayrischen« Brauereien Bier beziehen müssen, meist kommt er jedoch, bei dem geringen Bedarf an bayr. Bier mit einer Brauerei aus. Zu dieser Brauerei für »bayrisches« Bier tritt hinzu der Generalvertreter für eine der Grätzer Brauereien, ebenso der einer Münchener oder in wenigen Fällen Pilsener Brauerei, ferner einige Weissbier-Brauereien. Ausser mit diesen Brauereien steht der Bierverleger noch im Einkaufsverkehr mit dem Fouragehändler, der das Futter für die Pferde liefert, der Flaschenfabrik, welche zumeist auch die Lieferung der Verschlüsse übernimmt, der Flaschenkästenfabrik und vielleicht dem Korkenlieferanten, wenn für gewisse Biersorten der Korkverschluss noch eingeführt ist, schliesslich mit einer der Firmen, welche sich mit der Lieferung von Bedarfsartikeln für den Bierabzug und die Füllung auf Flaschen befassen.
Zahlungsbedingungen gegenüber den Lieferanten. Barzahlung bildet die Ausnahme. Sie wird in der Regel von denjenigen Brauereien verlangt, von denen der Bierverleger nur geringe Quantitäten bezieht. Dagegen kommt den übrigen Brauereien gegenüber entweder die in das Belieben des Bierverlegers gestellte, oder die monatliche, oder die Bezahlung nach der jeweiligen Entnahme von einem »Stock« Bier in Betracht. Unter einem »Stock« versteht man die Zahl von 20 halben Tonnen; auf einen Stock giebt es 2–4 halbe Tonnen gratis. Es herrscht diese Bezeichnung und die damit zusammenhängende Zahlungsart übrigens nur beim Weissbier; von einem Stock bayrischen Bieres wird nicht gesprochen. Im übrigen ist dieser Zahlungsmodus nur bei den kleineren Geschäften üblich, die mittleren und grösseren Bierverlagsgeschäfte sehen sich einer äusserst weitgehenden Koulanz der Brauereien gegenüber, und sind an die Innehaltung bestimmter Zahlungsfristen nicht gebunden. In manchen Fällen sieht es die Brauerei, wenn der Kunde ihr nur irgend welche Sicherheit bietet, garnicht ungern, wenn auf seinem Konto eine nicht zu geringe Summe zu Gunsten der Brauerei steht, da sie dadurch in die Lage gesetzt ist, ihn viel fester an sich zu fesseln. Hat die Summe, welche der Bierverleger schuldet, eine bestimmte Höhe erreicht, so lässt sich die Brauerei einen Schuldschein darüber geben, der Bierverleger verpflichtet sich vielfach zur Zinszahlung, oftmals aber, und das ist der springende Punkt, lässt die Brauerei auch von dem Bierverleger einen Revers unterschreiben, wodurch er sich weiterhin verpflichtet, wöchentlich oder monatlich mindestens so und so viele Tonnen von der betreffenden Brauerei zu entnehmen. In vielen Fällen wird auch gleichzeitig eine Amortisationsquote gefordert in der Form eines Aufschlages auf jede fernerhin gelieferte Tonne Bier; allerdings wird diese Forderung der Amortisation nicht so häufig bei Schulden gestellt, welche aus der Lieferung von Bier resultieren, als bei Darlehen, die oftmals schon bei Errichtung des Geschäftes in Anspruch genommen werden, ebenso bei Lokalmiete in einem der Brauerei gehörigen Hause. Auf diese Darlehen ebenso wie auf die Eigenart der Kreditverhältnisse zwischen Brauerei und Bierverlegern überhaupt ist an anderer Stelle näher eingegangen. Bei der Lieferung von Flaschen, welche nächst den Bierlieferungen den grössten Posten im Ausgabenkonto des Bierverlegers ausmachen, herrschen die vorher gekennzeichneten Verhältnisse nicht, die Lieferung erfolgt hier bei den meisten Firmen gegen 3 Monat Ziel oder 2 % Sconto.