[27] Vielfach gehen sie zur Flaschenbierabteilung einer Brauerei, da dort der Naturallohn und das Wohnen beim Brotherrn natürlich längst abgeschafft ist.
[28] Doch wird in allen Fällen der sogenannte Haustrunk gewährt, d. h. die Arbeiter brauchen das im Betriebe getrunkene Bier nicht zu bezahlen.
[29] D. h. Ausschankstätten von Branntwein, welche nur nebenbei Bier führen.
[30] Vgl. in dieser Hinsicht die sehr interessanten Verhandlungen des Verbands deutscher Bierhändler. Abgedruckt in dem Verbandsorgan. Der Bier-Verleger II. Jahrg. bes. S. 278 u. f.
[31] D. h. es wurden im Sommer 4, im Winter nur 2 Arbeiter beschäftigt. Die Lohnsumme ist nach den Buchungen angegeben.
[32] Aus begreiflichen Gründen habe ich die wirklichen Anfangsbuchstaben der betr. Namen durch fingierte ersetzt.
[33] Wie sie u. a. auch auf dem Vertretertage des V. D. B. vorgeschlagen wurde.