Mit der äusserst gedrückten Lage der Berliner Bierverleger, welche sich aus diesen Darlegungen ergiebt, hängt auch die übermässige Verschuldung derselben bei den Brauereien zusammen. Diese Verschuldung kommt z. T. in ganz eigentümlichen Formen der Kreditinanspruchnahme zum Ausdruck. Nicht der Umstand, dass im Laufe der Jahre, bei der Unregelmässigkeit der Bezahlung, die Schulden für geliefertes Bier oft eine abnorme Höhe erreichen, ist das entscheidende. Oft beginnt vielmehr die Verschuldung der Bierverleger bei der Brauerei schon in dem Augenblick, in welchem das Geschäft überhaupt begründet wird. Selten hat der Betreffende, der oft früher irgendwo Kutscher war, die genügenden Mittel und deshalb wendet er sich an die Brauerei, welche dann die ganze Einrichtung liefert: Pferd, Wagen, Flaschen, Flaschenkasten etc. Der Bierverleger unterschreibt einen Leihkontrakt und verpflichtet sich, für jede von der Brauerei zu entnehmende Tonne Bier einen Aufschlag von so und soviel zu bezahlen, bis die Summe, welche die geliehene Einrichtung darstellt, durch diese Aufschlagzahlungen (2–4 Mark pro ½ Tonne) gedeckt sei, worauf das Inventar in seinen Besitz übergehen soll. Oft hört das Geschäft nach wenigen Monaten auf zu existieren und es kommt überhaupt nicht zur Uebergabe des Inventars, welche in anderen Fällen wiederum dadurch ermöglicht wird, dass der betreffende Bierverleger nur diejenige Brauerei pünktlich bezahlt, welche ihm das Inventar geliehen hat, dagegen bei den übrigen das bezogene Bier schuldig bleibt. Besteht zwischen der Brauerei und ihren Abnehmern schon ein nach Jahren zählendes Geschäftsverhältnis, so muss sich die Brauerei darauf gefasst machen, von ihren Kunden, und zwar den Gastwirten, in demselben Masse wie den Bierverlegern als der Kreditgeber angesehen zu werden. Will der Bierverleger Neuanschaffungen machen, und es mangelt ihm an Geld, so geht er zum Brauer und lässt es sich von ihm geben; wenn seine Tochter sich verheiratet, so muss er, der Brauer, aushelfen, um die Ausstattung zu bezahlen u. a. m. Ausser den Bierschulden haben die Bierverleger also in sehr vielen Fällen noch private Schulden bei den Brauereien, ja selbst in den Fällen werden letztere in Anspruch genommen, wo der Bierverleger sehr wohl das Geld auch von Anderen erhalten könnte, z. B. bei Hypotheken. So wie die Verhältnisse heute liegen, muss eine neugegründete Brauerei mindestens 1- bis 200000 Mark Kapital flüssig haben, um Darlehnsgesuche ihrer Kunden befriedigen zu können. Teilte mir doch eine der kleineren Weissbierbrauereien, deren Produktion jährlich etwa 20000 Tonnen beträgt, mit, dass sie an zinslosen Darlehen allein ca. 40000 Mark ausgeliehen habe, und der Geschäftsführer einer der grösseren Berliner Weissbierbrauereien konstatierte, dass 78 derjenigen Bierverleger, welche von der betreffenden Brauerei Weissbier entnehmen, stark verschuldet wären. Um welche Summen es sich bei der Kreditinanspruchnahme handelt, zeigt die Thatsache, dass die 18 Berliner Brauerei-Aktiengesellschaften laut Bilanz vom 1. Oktober 1899 nicht weniger als 8456000 Mark Forderungen an ihre Kunden hatten, d. h. im Durchschnitt 469000 Mark, eine Summe, an der allerdings nicht nur die Bierverleger beteiligt sind, sondern die sich vor allem auf die Gastwirte, Restaurateure und Ausschanklokale bezieht (unter den 18 in Betracht gezogenen Brauereien sind 14 für bayerisches Bier); doch würde eine Statistik der Berliner Weissbierbrauereien in Bezug auf die Bierverleger wohl verhältnismässig ähnliche Resultate ergeben! Nichts ist bezeichnender für die Anschauung von der Kreditpflicht der Brauereien als eine kurze Annonce, die sich in No. 6 des »Bierverleger«, Jahrgang 1900, findet: »Bierverleger, dem seine Brauerei nicht genügend entgegenkommt, wünscht sich mit einer anderen leistungsfähigen in Verbindung zu setzen.«

Der Versuch einer Genossenschafts-Brauerei.

Die in den vorher gehenden Betrachtungen gekennzeichneten traurigen Verhältnisse im Bierverlagsgeschäft waren es, welche gegen Ende der achtziger Jahre in einer Anzahl von Bierverlegern den Plan entstehen liessen, durch Gründung einer Genossenschaftsbrauerei dem anscheinend unaufhaltsamen Rückgang des Geschäfts entgegenzutreten. Man hatte schon vorher von Seiten des Vereins der Berliner Bierverleger und in der Oeffentlichkeit versucht, gegen den Flaschenbiervertrieb der Brauereien durch die Boykottierung derselben Stellung zu nehmen; aber die Versuche dieser Art waren kläglich gescheitert. Einesteils war der Ring derjenigen Brauereien, welche ihr Bier in Flaschen absetzten, zu stark, anderenteils stand die tonangebende liberale Presse ebenso wie die öffentliche Meinung den Versuchen der Bierverleger entweder teilnahmslos oder direkt gegnerisch gegenüber. Die Bierverleger sahen ein, dass das Gebiet des Flaschenbierhandels mit bayrischem Bier ihnen in absehbarer Zeit ganz verloren gehen müsse und dass für sie nur der Absatz von Weissbier übrig bliebe. Aber auf diesem Gebiete waren, wie schon erwähnt, die Aussichten auf Verdienst immer geringere geworden, weil namentlich diejenigen Bierverleger, welche vorher hauptsächlich bayrisches Bier abgesetzt hatten, sich jetzt mit Nachdruck auf den Absatz von Weissbier legten, durch Preisunterbietungen den übrigen Weissbierverlegern scharfe Konkurrenz machten und sie zwangen, auch ihrerseits mit den Preisen herunterzugehen. Unter diesen Umständen musste der Gedanke einer Genossenschaftsbrauerei etwas Verführerisches haben, man bezog das Bier zum Produktionspreis und konnte infolgedessen auch bei dem Rückgang der Preise in erfolgreicher Weise mit den übrigen konkurrieren. Im Jahre 1890 wurde die Genossenschaftsbrauerei unter dem Namen Berliner Brauhaus E. G. m. u. H. gegründet. Man wählte die Form der unbeschränkten Haftpflicht, um möglichst leicht Kredit erhalten zu können. Fast durchgängig waren es alte Firmen, welche der Brauerei beitraten; der Hauptabsatz hatte bei ihnen von vornherein auf dem Weissbier gelegen. Dem Umfange nach würden sie sämtlich zur Kategorie III gehören. Man berechnete in den Voranschlägen, dass die Brauerei schon existieren könne, wenn sie nur die Genossen zu Abnehmern zähle. Weissbier und Braunbier sollte gebraut werden. Leider bewährte sich der theoretisch sehr gut ausgedachte Plan nicht in der Praxis. Ueber den ersten Geschäftsjahren der Brauerei waltete ein ungünstiger Stern, und das wurde ihr zum Verderben. Man hatte sich nicht dazu entschliessen können, geaichte Gefässe anzuschaffen, und so kam es zwischen den »Genossen« fortwährend zu Eifersüchteleien, jeder hatte den anderen im Verdacht, das grösste Gemäss zu erhalten und fühlte sich zurückgesetzt. Gleichzeitig brachen Differenzen aus zwischen dem Geschäftsführer und den Braumeistern, welche mehrmals wechselten; gleich im ersten Jahre gingen auch mehrere der angekauften Pferde ein, und die Bilanz schloss mit einem Verlust von ca. 9000 M. Auch in den nächsten Jahren schloss das Gewinn- und Verlustkonto mit einer erheblichen Unterbilanz, und zwar infolge der abnormen Steigerung der Getreidepreise, welche bekanntlich Anfang der neunziger Jahre eine aussergewöhnliche Höhe erreichten. Die Verluste wurden durch Umlagen bei den Mitgliedern gedeckt, und wenn es sich auch um verhältnismässig wohlhabende Leute handelte, so wurde es ihnen natürlich doch nicht leicht, jährlich 1–2000 M. zuzuzahlen, anstatt eine Dividende für ihr angelegtes Kapital zu erhalten. Der Absatz der Brauerei selbst ging nicht weit über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus und zwar lediglich deshalb, weil es ihr infolge Kapitalmangels nicht möglich war, sich Kunden dadurch zu erwerben, dass sie dieselben von ihren Lieferanten durch ein Darlehen auslöste. Es gab viele auch unter den minder wohlhabenden Bierverlegern, welche zwar nicht Mitglieder der Genossenschaftsbrauerei werden wollten, da sie finanziell nicht in der Lage waren, das damit verbundene Risiko zu tragen, die aber doch gern von der Genossenschaftsbrauerei ihr Bier bezogen hätten, wenn sie nicht bei ihren Lieferanten infolge zu weitgehender Kreditinanspruchnahme »festgesessen« hätten. Nach vierjährigem Bestehen liquidierte das Berliner Brauhaus. Es schienen für einen Rückgang der Getreidepreise keine günstigen Aussichten vorhanden zu sein, ein Geldgeber hatte die geliehenen 30000 M. gekündigt, die Genossen, deren Zahl übrigens auch zusammengeschmolzen war, verloren den Mut. Das Inventar wurde versteigert, die Kundschaft wurde an eine grosse Weissbierbrauerei verkauft; zur Deckung der vorhandenen Schulden (u. a. musste die Miete für die Brauereiräumlichkeiten für die ganze Dauer des Kontraktes, d. h. noch auf mehrere Jahre hinaus bezahlt werden) wurden die Genossen mit 285 pCt. ihrer Anteile herangezogen. Ein Jahr darauf sanken die Hopfenpreise so bedeutend (von 346,3 M. pro Doppelzentner auf 215,0 M.), dass die dadurch erzielte Ersparnis zugleich mit der aus dem Sinken der Gerstenpreise erzielten Ersparnis genügt hätte, um eine Unterbilanz im Durchschnitt der Geschäftsjahre nicht nur zu decken, sondern darüber hinaus noch Dividende zu verteilen. So ist es nicht unberechtigt, den Misserfolg dieses genossenschaftlichen Versuchs auf das Zusammenwirken einer Reihe ungünstiger Umstände zurückzuführen, und es wäre falsch, aus dem Misslingen dieses Versuchs irgendwie Gründe gegen den Genossenschaftsgedanken oder seine Ausführbarkeit schlagen zu wollen.

Ergebnisse, Schlussbetrachtungen.

Wenn wir die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung rückblickend betrachten, so stehen wir vor einer Erscheinung, welche vom nationalökonomischen Standpunkte nicht ohne Interesse ist, wenn sie auch, im Zusammenhang mit der volkswirtschaftlichen Entwickelung der letzten Jahrzehnte betrachtet, nichts Ueberraschendes bietet. Aus dem kleinsten Krämerverhältnis heraus entstanden, anfangs nur als Nebengeschäft auftretend, wird der Bierverlag im Laufe der Jahre zur selbständigen Unternehmung. Als Zwischenglied zwischen den Brauereien auf der einen und den Konsumenten auf der anderen Seite stehend, übernimmt er die Funktion der Vermittelung zwischen beiden, eine Funktion, welche der Sprachgebrauch vielfach als »Zwischenhandel« bezeichnet, während die nationalökonomische Wissenschaft mit diesem Worte einen anderen Begriff verbindet. Wenn wir einmal die Bezeichnung Zwischenhandel im obigen Sinne gebrauchen wollen, so lässt sich wohl die Behauptung aufstellen, dass ein Zwischenhandel solange berechtigt und volkswirtschaftlich nützlich ist, als er die Verbindung zwischen Produzenten und Konsumenten bequemer und wohlfeiler vermittelt, als es den Produzenten selbst möglich wäre. Solange daher die Brauereien darauf verzichteten bezw. verzichten mussten, den direkten Absatz ihrer Produkte an die Konsumenten zu bewerkstelligen, solange konnte sich der Bierverlag als volkswirtschaftlich berechtigter Zweig des Handels ungehindert in günstiger Weise entwickeln. In dem Augenblick, als die Brauereien den Versuch machten, sich des von ihnen bis dahin bedienenden Zwischengliedes zu entledigen, kommt es für die Weiterentwicklung beider Geschäftszweige darauf an, ob die Brauereien in der Lage sind, die erforderlichen Leistungen mit einem geringeren ökonomischen Kraftaufwand auszuführen und die Bedürfnisse der Konsumenten besser und wohlfeiler zu befriedigen. Man wird zugestehen müssen, dass die Brauereien, soweit sie den Flaschenbiervertrieb übernahmen, diese Probe bestanden haben. In dem Augenblicke, wo die Konsumenten den Zwischenhandel zu ignorieren begannen, sah sich dieser einer Krisis ausgesetzt, welche sich in dem Masse verschärfte, als die Uebernahme des Flaschenbiervertriebs durch die Brauereien fortschritt. Wahrscheinlich hätte diese Entwicklung bereits zu einer fast völligen Ausschaltung des Bierverlages geführt, wenn nicht als retardierendes Moment der gekennzeichnete konservative Charakter der Weissbierbrauereien ihr entgegengetreten wäre. Während so demnach die Bierverleger den grössten Teil des Absatzes an Lagerbier an die Lagerbierbrauereien abgeben müssen, bleibt ihnen der Absatz von Weissbier. Die naturgemässe Verschärfung der Konkurrenz führt jedoch in Verbindung mit ausserordentlichem Herabsinken des durchschnittlichen Absatzes eine Herabsetzung der Preise und Hand in Hand damit eine ausserordentliche Verschlechterung der Lage der Bierverleger herbei. Ein Teil früher bestehender Geschäfte geht ein, ein anderer, der den Charakter als Lieferungsgeschäft beibehält, sieht sich einem ausserordentlich geminderten Absatz und Verdienst gegenüber, ein dritter Teil sucht eine Stütze in der Anlehnung an die Gastwirtschaft, den Kleinhandel mit Bier oder an den Viktualienhandel. Und da es gerade die neueren Geschäfte sind, bei denen der Charakter als Lieferungsgeschäft mehr zurücktritt, so lässt sich wohl behaupten, dass sich gegenwärtig im Bierverlagsgeschäft eine Tendenz zu Rückbildungen in frühere Formen zeigt, welche man nach dem Laufe der Entwicklung für überwunden hätte ansehen sollen.

Wie die weitere Zukunft des Bierverlages sich in Berlin gestalten wird, darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Im wesentlichen wird sie, wie aus den vorhergegangenen Betrachtungen ersichtlich ist, von dem Anteil abhängen, welchen der Weissbierkonsum in Berlin an dem gesamten Bierkonsum haben wird und ferner von der Weiterentwicklung der Berliner Weissbierbrauereien. In dem Augenblicke, wo diese ebenso allgemein, wie gegenwärtig die Berliner Lagerbierbrauereien, den Flaschenbiervertrieb in eigene Regie übernehmen, wäre meines Erachtens das Schicksal der Bierverleger besiegelt, und an Stelle der heute noch bestehenden Lieferungsgeschäfte mit grösserem Umsatz würden jene Unternehmungen der ersten Kategorie treten, welche sich zu den Geschäften alten Stiles etwa ebenso verhalten wie die gekennzeichneten Quetschen zu den soliden Weissbierbrauereien. Von den Geschäften dieser Art zu jener Spezies des Viktualienhandels, welcher nur nebenbei Bier führt und dieses nicht in Fässern, sondern in Flaschen — bei der von uns angenommenen Voraussetzung also von den Brauereien — bezieht, wäre nur noch ein Schritt, und sobald dieser erst gethan, wäre natürlich das Ende des Bierverlages in jeder Form besiegelt.

Aufgabe der Bierverleger muss es von ihrem Standpunkt aus natürlich sein, diese Entwicklung zu verlangsamen oder aufzuhalten. Der Einzelne kann hierzu natürlich nicht viel thun, es kommt auf den Zusammenschluss, die feste Organisation an. Unter diesem Gesichtspunkte ist es zu bedauern, dass der Verein der Berliner Bierverleger bis heute noch nicht dem Verbande deutscher Bierhändler angehört, vielmehr bei dem Verband der Gast- und Schankwirte von Berlin und Umgegend Anschluss gesucht hat, wie er ja auch laut Statut Gastwirte in seine Reihen aufnimmt. Die Interessen der Gastwirte sind denen der Bierverleger in vielen Fällen diametral entgegengesetzt, und ein Verein von Angehörigen beider Berufe kann für die Interessen des einzelnen Berufszweiges — in diesem Falle für die Interessen der Bierverleger! — oft nicht ungehemmt genug auftreten. Der V. d. B. dagegen hat trotz seines erst kurzen Bestehens bereits Beweise dafür gegeben, dass er seinem Berufe als Interessenvertretung der Bierhändler in sachlicher und doch zugleich energischerweise gerecht wird, wozu vor allem auch die vorzügliche Redaktion seines Fachorgans beigetragen haben mag, in dem (1899 begründet) fast alle bestehenden und empfundenen Missstände im Bierverlagsberuf und etwaige Mittel zur Abhilfe in ernster sachlicher Weise besprochen worden sind. Die Anregung, welche durch die hier gebotenen Artikel gegeben wird in Verbindung mit den vielfachen Versuchen der Berufsgenossen an anderen Orten würde vor allem dazu beitragen, die Hoffnungslosigkeit zu bekämpfen, welche heute vielfach unter den Berliner Bierverlegern herrscht und gewiss auch einen ungünstigen Einfluss auf irgend welche Versuche zur Hebung der bedrängten Lage ausübt. Solche Versuche liessen sich auf verschiedenen Gebieten machen, z. B. durch gemeinsamen Einkauf von Flaschen, Errichtung eines Flaschenaustauschlagers, gemeinsam erlassene Warnungen gegen Flaschenmissbrauch, vor allem aber für die unabhängigen Bierverleger: Durch einen abermaligen Versuch mit der Gründung einer Genossenschaftsbrauerei, die allerdings von vornherein kapitalkräftig genug sein müsste, um nicht aus denselben Gründen liquidieren zu müssen, wie jene erste. Auch sonst sind die Lehren sehr wohl zu beherzigen, welche jener erste Versuch gegeben hat. So müsste z. B. von vornherein auf die Aichung der Fässer und gleiches Maass gesehen werden. Wird der Genossenschaftsgedanke in allen Punkten richtig erfasst, so kann der Erfolg nicht ausbleiben und ev. auch durch geschlossenes Vorgehen verhindert werden, dass die Weissbierbrauereien den Flaschenbiervertrieb übernehmen. Die Ausbildung und Ausführung des Genossenschaftsgedankens ist jedenfalls ein weit praktischeres Mittel, als eine Petition an den Reichstag um Einführung der Konzessionspflicht für den Flaschenbierhandel[33], die doch wahrscheinlich auch bei der heutigen Zusammensetzung des Reichstags kaum eine Mehrheit finden würde.

Wir sind am Schlusse unserer Betrachtungen angelangt. Vielleicht kein Gebiet ist gerade in den letzten Jahren so oft Gegenstand der öffentlichen Diskussion gewesen, als die Kleinhandelsfragen, sei es nun, dass sie im Zusammenhang mit der Warenhausentwicklung oder anderen Erscheinungen des modernen Wirtschaftslebens aufgetreten sind. Vielfach wird man aber gerade in wissenschaftlichen Kreisen der Ansicht gewesen sein, dass auf diesem Gebiete noch sehr viel Vorarbeit zu leisten ist, ehe wir zu einem Urteil kommen können, und dass wir uns vor allgemeinen, oft von einseitigen Gesichtspunkten ausgehenden Beurteilungen hüten müssen. Der vorliegende Versuch der Monographie einer bestimmten Art des Kleinhandels wird seinen Zweck erfüllt haben, wenn er einen Stein zu dem Bau dieser Vorarbeiten geliefert hat.

[26] Es geht dies u. a. auch aus der verhältnismässig sehr verschiedenen Anzahl derjenigen Geschäfte hervor, welche Fernsprechanschluss haben. Unter den 97 Bier-Engrosgeschäften sind dies 49 (nach Abzug der Fassbierhandlungen von 75 Biergrosshandlungen 27), von den 367 Bierverlegern dagegen nur 21. Auch die im Handelsregister eingetragenen Firmen finden sich nur unter der ersteren Rubrik.