I.
Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung.
Um eine Grundlage für die folgenden Ausführungen zu schaffen, wird es nötig sein, zunächst den Begriff des zu untersuchenden Gegenstandes festzulegen. Unter einem Flaschenbiergeschäft werden wir ein Unternehmen zu verstehen haben, welches sich mit dem Vertrieb von auf Flaschen gefüllten Bieren abgiebt. Zwei Formen kommen bei diesem Vertrieb hauptsächlich in Frage: der Verkauf über die Strasse und die auf Bestellung erfolgende Lieferung ins Haus. Bei letzterer Form handelt es sich naturgemäss um grössere Quantitäten, da sonst die Lieferung, zumal wenn der Kunde weit entfernt wohnt, unlohnend sein würde. Wir können diese Lieferung von auf Flaschen gefülltem Bier in grösseren Quantitäten gegenüber der allgemeinen Definition als Flaschenbierlieferungsgeschäft bezeichnen.
Die Vorbedingung jedes Flaschenbiervertriebes ist die Möglichkeit des Abzuges von Bier auf Flaschen. Die Natur des Bieres ist dabei das Entscheidende. In Deutschland liegen in dieser Beziehung die Verhältnisse derartig, dass im allgemeinen zwischen untergährigem und obergährigem Bier unterschieden werden muss. Das untergährige Lagerbier, welches vornehmlich in Süddeutschland, speziell in Bayern fast ausschliesslich genossen wird, kann auf Flaschen gezogen werden, aber fast allgemein ist die Ueberzeugung, dass dieses Bier »frisch vom Fass« weit bekömmlicher und besser ist, als das auf Flaschen gezogene. Das in Norddeutschland und speziell in Berlin früher allgemein, aber auch heute noch im grossen Masse konsumierte obergährige Bier muss auf Flaschen gezogen werden, weil es in diesen noch eine Gährung durchzumachen hat, ehe es genussreif wird, eine Gährung, welche im Fass nicht vor sich gehen kann. Die Grundlagen für das Flaschenbiergeschäft sind also durchaus verschiedene, je nachdem es sich um ober- oder untergähriges Bier handelt. In einer Gegend, in der ausschliesslich obergähriges Bier genossen wird und daher der Abzug des Bieres auf Flaschen eine Notwendigkeit ist, wird sich auch der Verkauf über die Strasse bald einbürgern, und das Flaschenbierlieferungsgeschäft findet einen äusserst günstigen Boden. Umgekehrt wird da, wo ausschliesslich untergähriges Bier konsumiert wird, schon der Abzug auf Flaschen und der Verkauf von Flaschenbier über die Strasse auf Schwierigkeiten stossen, man wird vorziehen, das Bier direkt in der Wirtschaft zu verzehren, oder aber es in Krügen, in welche das Bier vom Fass ausgefüllt wird, holen zu lassen.[1] In Gegenden, in denen beide Bierarten getrunken werden, wird die allgemeine Einbürgerung des Flaschenbieres davon abhängig sein, welches Bier zuerst in den Konsum eingeführt wurde. Es ist Thatsache, dass beim untergährigen Bier der Abzug auf Flaschen dort weniger auf Widerstand stösst, wo man schon vorher durch den Genuss obergährigen Bieres daran gewöhnt war, Flaschenbier zu geniessen. An Orten, wo das obergährige Bier später auftritt, ist die Rückwirkung auf die Abzugsart des untergährigen Bieres eine geringere.
Die Gründe, welche von dem Abzuge des Bieres auf Flaschen zum Verkauf über die Strasse und weiterhin zum Lieferungsgeschäft führen, sind zum Teil durch die Natur des Aufbewahrungsgefässes gegeben. Dieselbe ermöglicht eine längere Haltbarkeit des Flaschenbieres und macht dadurch den Bezug grösserer Quantitäten überhaupt möglich; die bequeme Form der Flaschen erleichtert die nötige Aufbewahrung. Eine Verfälschung durch Neig- oder Tropfbier ist ausgeschlossen, ebenso ist ein »Schneiden« wie es in manchen Gastwirtschaften wohl geübt wird, beim Flaschenbier nicht möglich. Die Etikettierung der Flaschen gestattet dem Biertrinker eine Kontrolle über Herkunft des Bieres; beim direkten Bezug aus der Brauerei ist natürlich jeder Zweifel ausgeschlossen. Vor allem aber kommt die Bequemlichkeit der Zustellung in Betracht. Der Flaschenbierhändler oder die Brauerei liefert bereitwilligst die Flaschen ohne Pfand und drängt nicht auf sofortige Wiedergabe. Man ist nicht an das Bier des in der Nachbarschaft wohnenden Gastwirts gebunden, sondern kann es dort bestellen, wo es einem beliebt. Die Entfernung kommt nicht in Betracht, da eine schriftliche oder telephonische Bestellung genügt, um innerhalb kurzer Zeit das Bier im Hause zu haben. Hauptsächlich fällt ins Gewicht, dass durch diese Zustellung das Lästige des Bierholens an sich vermieden wird. Den Frauen oder erwachsenen Töchtern war das Selbsteinholen des Bieres oft unbequem oder direkt peinlich, namentlich wenn kein Kolonialwarengeschäft in der Nähe war und das Bier infolgedessen aus einer benachbarten Gastwirtschaft oder Restauration geholt werden musste. Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass durch die Zusendung des Bieres in Verbindung mit der ebenfalls üblich gewordenen Zustellung anderer Genussmittel manche Familien mit bescheidenem Einkommen einen Dienstboten ersparen.
Neben diesen Gründen sind es dann weiter wohl hauptsächlich der manchmal fühlbare Mangel einer in der Nähe gelegenen Bezugsquelle, welcher sich namentlich in vornehmen Stadtgegenden zeigen wird, sowie die Rabattbewilligung gewesen, welche speziell das Lieferungsgeschäft gefördert haben. Von Wichtigkeit war bei der ganzen Entwicklung des Flaschenbiergeschäftes, dass die Qualität des Flaschenbieres ihr nicht im Wege stand. Vom hygienischen Standpunkt aus können gegen das Flaschenbier keine Bedenken obwalten: denn es enthält die nämlichen Bestandteile, die nämliche Kohlensäuremenge wie das Fassbier. Ein Verderben, »Altwerden« des Bieres durch zu langes Lagern ist bei der Minimalgrenze, bei welcher das Bier von den Händlern schon »frei ins Haus« gesandt wird, so gut wie ausgeschlossen, namentlich da es ja dem Lieferanten bei einigermassen geregeltem Absatz leicht ist, seinen Kunden das Bier möglichst frisch zu liefern. Andererseits besteht gerade bei dem Bezug von Fassbier oft die Gefahr »nicht frisches« Bier zu erhalten. Die Gastwirte sind bemüht, möglichst grosse Fässer aufzulegen, weil sie bei dem Bezuge von Bier umso besser fortkommen, je grösseres Gemäss sie nehmen (eine ganze Tonne kostet weniger als 4 Vierteltonnen) und infolgedessen lässt sich tagelanges Lagern nicht vermeiden. Auch liegt die Regulierung der Temperatur in den Händen des Empfängers, während dieselbe bei dem Bezuge von Bier vom Fass nur schwer ist. So dürfte ersichtlich sein, dass die Qualität des Flaschenbieres seiner Verbreitung nicht hinderlich sein kann.
Eine Thatsache lässt sich allerdings gegen den Flaschenbierversand anführen, die ihm vielleicht bei einem Teile der Konsumenten nicht zur Empfehlung gereicht: er beruht fast durchweg auf Barzahlung. Der kleine Viktualienhändler, der das Bier selbst erst in Flaschen vom Bierhändler bezieht, mag seinen Kunden, die bei ihm neben anderen Waren auch Bier holen, Kredit gewähren, ebenso der Kolonialwarenhändler und der Gastwirt. Sie alle haben Gelegenheit, sich über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden näher zu unterrichten, sie vielleicht täglich zu sehen und wenden deshalb nichts dagegen ein, wenn vom 20. des Monats oder von der Mitte der Woche ab »angeschrieben« und nach Empfang des Gehaltes oder des Lohnes gezahlt wird. Der Bierhändler, der in den meisten Fällen den Kunden nur dem Namen nach kennt, kann sich hierauf natürlich nicht einlassen, wenigstens nicht, soweit es sich, wie in diesen Ausführungen, um Privatkunden handelt. Geht dem Flaschenbiergeschäft hierdurch auf der einen Seite ein Teil der Kundschaft verloren, so trägt doch andererseits das Prinzip der Barzahlung auch zu seiner Konsolidierung bei.
[1] Es kommt hierbei noch besonders in Betracht, dass infolge des stärkeren Bierkonsums in Süddeutschland und weil die süddeutschen Bierwirtschaften meist nur eine Sorte Bier zu führen pflegen, die Wirtschaften pro Tag mehrere Gefässe ausschänken und infolgedessen das Bier meist frisch ist. In Norddeutschland dagegen, beispielsweise in Berlin, dauert bei den meisten Gastwirtschaften der Ausschank eines Hektoliters mehrere Tage, währenddessen steht das Bier unter Kohlensäuredruck, um es »frisch« zu erhalten. Hier ist also das Flaschenbier kein »Notbehelf« sondern wird von manchen direkt aus ästhetischen Gründen vorgezogen.