II.
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.
I. Periode (bis 1868.)
Mit der Thatsache, dass bis in die ersten Jahrzehnte unseres Jahrhunderts hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde erübrigt sich die Aufgabe, die Entstehung des Flaschenbiergeschäfts für Berlin zu begründen. Schon Krünitz[2] erwähnt im fünften Bande seiner Encyklopädie in dem Artikel über das Bier, der nebenbei bemerkt 287 Seiten umfasst, »das Weissbier wird in Berlin selten vom Fass verkauft, sondern insgemein an die Bierschänker abgeliefert und von diesen auf Bouteillen gezogen«. Bei der hier erwähnten Ausnahme handelt es sich wahrscheinlich um das Koffent von dem Professor Holtze in seiner Skizze »Berlin vor zwei Menschenaltern« schreibt: »Der gemeine Haustrunk war ein mattherziges Weiss- oder Braunbier, die Quartflasche zu 1 Silbergroschen. Ein noch viel wohlfeileres und viel dünneres Getränk gab es in dem südlichen Teile der Wilhelmstrasse und gewiss auch anderwärts unter dem Namen Koffent. Wenn der Koffent, über dessen Geschmack und Wirkungen ich nicht mitreden kann, vom Fass gezapft wurde, wie ich mich zu erinnern glaube, so war es das einzige Bier, welches in anderer Gestalt als in Flaschen aus dem Keller kam.« In welcher Weise der Koffent mit dem Weissbier verwandt und wie es möglich war, ihn vom Fasse zu verzapfen, oder ob es sich bei den hier von Krünitz und Holtze in allerdings sehr unbestimmter Form ausgesprochenen Beobachtungen um eine Art Frischbierverkauf (vgl. sp. S. [57]) handelte, soll an dieser Stelle nicht näher untersucht werden, zumal ja aus beiden Aeusserungen hervorgeht, dass der Koffent nur eine geringe Rolle unter den Berliner Bierarten gespielt hat. Wenn wir von dem Koffent absehen, so bleibt also die Thatsache bestehen, dass bis weit in unser Jahrhundert hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde, das, wie es bei Krünitz heisst, »auf Bouteillen« gezogen wurde. Die Produktion lag im achtzehnten Jahrhundert in Berlin, wie auch sonst in Brandenburg, in den Händen der Brauberechtigten, d. h. die Braugerechtigkeit war als Realrecht mit gewissen Grundstücken verbunden. Geschah das Brauen zunächst in den Häusern selbst, so wurden später, angeblich aus feuerpolizeilichen, vornehmlich aber wohl aus fiskalischen Gründen eigene Brauhäuser vom Magistrat errichtet, in denen die Bürger reihum brauten. Doch machten gegen den Anfang unseres Jahrhunderts viele Braueigner — wie sie im Adressbuch bezeichnet wurden — von ihren Braurechten keinen Gebrauch mehr, noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts wurden in Berlin 426 Braustellen gezählt, im Jahre 1800 war ihre Zahl schon auf 85 gesunken. In dem Jahrzehnt zwischen 1770 bis 1780 verliert die Brauerei den ihr bis dahin eigenen Charakter eines Nebengewerbes und tritt als alleiniges Gewerbe ohne Berufsvereinigung auf, wenigstens ergiebt die Statistik in diesen Jahren zum ersten Mal, dass die Zahl der im Brauereigewerbe beschäftigten Personen grösser ist, als die der Braueigner, während früher beide Zahlen mit einander stets übereinstimmten.[3] Die älteste von den noch heute bestehenden Brauereien, die Weissbierbrauerei von Albert Bier, führt ihre Gründung auf das Jahr 1792 zurück. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit verschwindet das Eigenbrauen nach und nach vollständig und das Brauereigewerbe entwickelt sich in ungehinderter Weise.
Mit dem Vorherrschen des obergährigen Bieres war nun zunächst der Flaschenbierhandel in der Form des Verkaufs über die Strasse verbunden. Wenn das Bier von den Bierschänkern auf »Bouteillen« gezogen wurde, so wird es nicht nur in der Wirtschaft zum Ausschank gekommen, sondern auch von den Bürgersleuten zum Teil zu Hause getrunken worden sein. Wahrscheinlich war dieser Absatz zunächst nicht gross, da es nach den Schilderungen, die wir über das Berlin des vorigen Jahrhunderts besitzen, den Anschein hat, als ob der Hauptabsatz des Bieres in den Gastwirtschaften lag und das Bier überhaupt mehr für die männliche Bevölkerung reserviert und noch nicht in dem Masse wie heute als tägliches Genussmittel in die Familie eingedrungen gewesen wäre. Immerhin bleibt auch dann für den Verkauf über die Strasse noch eine andere Art der Bierverwendung übrig, nämlich der Zusatz von Bier zu Biersuppen, ferner zum Karpfenkochen, wovon übrigens auch schon Krünitz berichtet.
Frühzeitig fand nun in Berlin schon ein Import von allerlei Bieren statt, aus verschiedenen Teilen der Mark, ebenso wie aus Pommern (bes. Stettin), und im Jahre 1711 findet man in der Jahresrechnung der Steuerbehörde schon 52 Sorten fremder Biere, die in 40464 Tonnen zum Ausschank kamen; kurze Zeit darauf sind es gar 72 Sorten geworden, während später dieser Import wieder auf ca. 20000 Tonnen herabsank. Ob sich unter den eingeführten Sorten auch untergährige Biere befanden, lässt sich schwer feststellen, überwiegend waren wohl die eingeführten Biere auch obergährig. Für den Fall, dass auch untergährige Bierarten mit eingeführt wurden, lässt sich als sicher annehmen, dass auch bei diesem Bier der Abzug auf Flaschen oder Kruken sich eingebürgert hat, da die Berliner durch das Weissbier an den Genuss von Bier in der Form von Flaschenbier gewohnt waren.
In welcher Weise sich nun der Verkauf über die Strasse erweitert hat, welche der vorher angegebenen allgemeinen Gründe für die Entwicklung des Berliner Flaschenbierversandgeschäftes besonders massgebend gewesen sind, dass lässt sich bei dem vollständigen Mangel an irgendwelchem Material weder nachweisen noch konstruieren. Thatsache ist jedenfalls, dass wir schon sehr früh authentische Nachrichten über das Bestehen eines Flaschenbierhandels haben und zwar durch folgende, der Vossischen Zeitung entnommene Inserate:
Stettiner Doppelbier von A. Bergemanns Erben ist in Gefässen und Flaschen in deren Niederlage zu haben. R. Bettge, Gertraudt- u. Rossstr.-Ecke. Lautersack, Jägerstr. 52.